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Können Familienangehörige von EU-Bürgern im Gastland studieren? (Gelesen: 3.224 mal)
reinhard
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Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 18.03.2023 um 16:47:50
 
Nein, das ist nicht kompliziert, sondern einfacher als der Nachzug nach Deutschland.

Du musst nur nachweisen, dass sie freizügigkeitsberechtigt ist, also in Österreich arbeiten. Dann bekommst Du ein einfaches Visum, reist ein und bekommst die Karte.

Wenn ihr später nach Deutschland umzieht, nimmst Du alle Rechte aus der Freizügigkeit mit.
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