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Aufenthaltserlaubnis für Deutschland (Gelesen: 2.249 mal)
Andreas89
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i4a rocks!


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16.10.2022 um 07:04:33
 
Hallo zusammen,

ich habe bei meinem Urlaub in Kirgistan eine Frau sowie deren kleine Tochter kennengelernt und wir würden gerne hier in Deutschland zusammenziehen.

Nachfolgend die Ausgangssituation:
•      meine Freundin: kirgisischer Pass; kirgisischer Bachelorabschluss im Bereich Tourismus vorhanden; hatte bereits 4 Jahre in Deutschland gelebt und in einer Sprachsprache Deutsch gelernt; arbeitet momentan auf einem Kreuzfahrtschiff auf der Donau und hat ein Arbeitsvisum bis Anfang Januar; würde gerne hier in Deutschland eine Halbtagesstelle annehmen
•      ihre Tochter: 2 Jahre alt; kirgisischer Pass; gemeinsames Sorgerecht mit Vater aus Dänemark; lebt momentan bei ihrer Tante in Kirgistan; würde gerne, sobald sie 3 Jahre alt ist, hier in Deutschland einen Kindergarten besuchen
•      ich: deutscher Pass; geboren in Deutschland; Festanstellung als Maschinenbauingenieur

Welche Möglichkeiten gibt es, abgesehen einer Eheschließung, damit meine Freundin gemeinsam mit ihrer Tochter länger als 3 Monate zu mir nach Deutschland ziehen darf?
Welche Voraussetzungen sind hierfür notwendig?

Wo kann man sich hierzu näher beraten lassen?

Vielen Dank im Voraus
Andreas
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dim4ik
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Antwort #1 - 16.10.2022 um 08:45:13
 
Zu dir kann sie nur als Ehefrau zuziehen. Allgemein in Deutschland kann sie als Studentin, FSJtlerin/BFDlerin oder zur Arbeit, die ihrem Abschluss (falls dieser in DE anerkannt ist) entspricht, aufhalten.
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mgb
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Antwort #2 - 16.10.2022 um 11:57:36
 
Wenn die Tochter dänische Staatsbürgerin ist, dann läuft die Sache doch über die Freizügigkeit.
Voraussetzung dänischer Pass plus erforderliche Mittel für den Lebensunterhalt plus Krankenversicherung für die Tochter. Woher die Mittel stammen ist egal.
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SimonB
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Antwort #3 - 16.10.2022 um 13:03:16
 
mgb schrieb am 16.10.2022 um 11:57:36:
Wenn die Tochter dänische Staatsbürgerin ist, 

Die Tochter ist auch Kirgisin, hat aber einen Vater, der Däne ist.

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mgb
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Antwort #4 - 16.10.2022 um 13:26:39
 
Von wem wird denn die Staatsbürgerschaft abgeleitet?
Doch von beiden Elternteilen. Also ist die Tochter ziemlich wahrscheinlich Doppelstaatlerin.
Wenn die Tochter unehelich ist, dann muss man halt schauen was die Dänen da alles vorschreiben, um einen dänischen Pass zu bekommen.
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Andreas89
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Antwort #5 - 16.10.2022 um 13:43:31
 
Die Tochter hat nur die kirgisische Staatsbürgerschaft, da in Kirgistan eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht erlaubt ist.

Eine Einverständniserklärung des leiblichen Vaters für Reisen in den Schengen-Raum liegt vor.
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deerhunter
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Antwort #6 - 16.10.2022 um 13:53:20
 
Andreas89 schrieb am 16.10.2022 um 13:43:31:
Die Tochter hat nur die kirgisische Staatsbürgerschaft, da in Kirgistan eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht erlaubt ist.

Eine Einverständniserklärung des leiblichen Vaters für Reisen in den Schengen-Raum liegt vor.


Dann geht nur Hochzeit oder die Frau sucht sich einen entsprechenden Job in Deutschland, wo sie genug verdient um die Tochter mitzubringen und wofür sie überhaupt einen Job bekommt!

Hochzeit ist da die deutlich sicherer Möglichkeit, wenn du genug Einkommen hast
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mgb
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 16.10.2022 um 14:01:49
 
Andreas89 schrieb am 16.10.2022 um 13:43:31:
Die Tochter hat nur die kirgisische Staatsbürgerschaft, da in Kirgistan eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht erlaubt ist.

Eine Einverständniserklärung des leiblichen Vaters für Reisen in den Schengen-Raum liegt vor.



Das wird bei einigen Staaten öfters behauptet. In Wirklichkeit wird dann nur die andere Staatsbürgerschaft nicht anerkannt.
Deine Freundin sollte mal bei der dänischen Botschaft nachfragen wie das so aussieht mit der dänischen Staatsbürgerschaft für die Tochter.
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lottchen
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Antwort #8 - 16.10.2022 um 14:44:44
 
Mit was für einem Aufenthaltstitel hat sie früher 4 Jahre in D gelebt?
Sie könnte versuchen ein Visum zur Jobsuche zu bekommen. Oder sich gleich von Kirgisistan aus um einen Job hier bewerben. In einem Reisebüro dürften die Chancen allerdings gering sein. Vielleicht bei einer Kreuzfahrtlinie im Büro.
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Andreas89
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Antwort #9 - 16.10.2022 um 17:54:49
 
Hallo zusammen,

vielen Dank schonmal für eure Antworten.

mgb schrieb am 16.10.2022 um 14:01:49:
Das wird bei einigen Staaten öfters behauptet. In Wirklichkeit wird dann nur die andere Staatsbürgerschaft nicht anerkannt.
Deine Freundin sollte mal bei der dänischen Botschaft nachfragen wie das so aussieht mit der dänischen Staatsbürgerschaft für die Tochter. 

Da werde ich auf jeden Fall nachfragen. Das ist auf jeden Fall ein guter Tipp.

lottchen schrieb am 16.10.2022 um 14:44:44:
Mit was für einem Aufenthaltstitel hat sie früher 4 Jahre in D gelebt?
Sie könnte versuchen ein Visum zur Jobsuche zu bekommen. Oder sich gleich von Kirgisistan aus um einen Job hier bewerben. In einem Reisebüro dürften die Chancen allerdings gering sein. Vielleicht bei einer Kreuzfahrtlinie im Büro. 

In der Zeit, als sie bereits in Deutschland war, hatte sie ein Sprachvisum und eine Sprachschule besucht.

Wir werden erstmal schauen, welche Möglichkeiten es in Richtig Visum für BFDlerinnnen bzw. Arbeitsvisum gibt. Wobei ich die Chancen, dass ihr Bachelorabschluss im Bereich Tourismus anerkannt wird, eher als gering einschätze.
Wie schaut es mit dem Familienzusammenführung aus? Darf ihre Tochter ohne große Probleme mitkommen, sobald meine Freundin einen entsprechenden Aufenthaltstitel hat, oder gibt es hier weitere spezielle Punkte zu beachten? (sofern es mit der dänischen Staatsbürgerschaft nicht funktioniert)
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deerhunter
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Antwort #10 - 16.10.2022 um 18:23:21
 
Andreas89 schrieb am 16.10.2022 um 17:54:49:
Wie schaut es mit dem Familienzusammenführung aus? Darf ihre Tochter ohne große Probleme mitkommen, sobald meine Freundin einen entsprechenden Aufenthaltstitel hat, oder gibt es hier weitere spezielle Punkte zu beachten? (sofern es mit der dänischen Staatsbürgerschaft nicht funktioniert) 


Naja, sie müsste eine sichere Arbeit (ohne Probezeit) haben und entsprechend genug verdienen für beide! Gleich mitkommen wird da eher schwer
Außerdem müsste sie genug verdienen....was auch bei der "Freizügigkeit" sein müsste...ohne Hochzeit eher schwierig
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mgb
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Antwort #11 - 16.10.2022 um 18:41:54
 
Bei der Freizügigkeit ist der Aufenthalt in den ersten 3 Monaten voraussetzungslos.
Wenn es im 4. Monat immer noch nicht klappt mit dem Lebensunterhalt, dann muss halt der Freund einspringen, in welcher Form auch immer.
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