Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Sicherheitsfrage Niderlassenerlubens - Sicherheitsfrage Einbürgerung (Gelesen: 1.884 mal)
mike tom
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: syria
Zeige den Link zu diesem Beitrag Sicherheitsfrage Niderlassenerlubens - Sicherheitsfrage Einbürgerung
10.10.2022 um 06:52:01
 
Was ist der Unterschied zur Sicherheitsfrage

Bei der Beantragung eines Antrags Niderlassenerlubens oder

Einbürgerung
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.358

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Sicherheitsfrage Niderlassenerlubens - Sicherheitsfrage Einbürgerung
Antwort #1 - 10.10.2022 um 13:19:41
 
Da ist kein Unterschied.

Man sollte also immer überlegen, ob man erst die Niederlassungserlaubnis und dann die Einbürgerung beantragt – oft ist es einfacher, nur die Einbürgerung zu beantragen. Dann muss man nicht alle Verfahren doppelt machen (und doppelt bezahlen).
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
mike tom
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: syria
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Sicherheitsfrage Niderlassenerlubens - Sicherheitsfrage Einbürgerung
Antwort #2 - 11.10.2022 um 06:14:31
 
Nicht ganz, wie viel Sie sagen, dass es Probleme gibt, die bei der Beantragung der Staatsbürgerschaft auftreten. Aber es zeigt sich nicht, wenn man sich für einen Niederlassungserlaubnis.

Z.B

Fall der Staatsanwaltschaft


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
SimonB
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 635

deutschland, Germany
deutschland
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Sicherheitsfrage Niderlassenerlubens - Sicherheitsfrage Einbürgerung
Antwort #3 - 11.10.2022 um 11:41:31
 
mike tom schrieb am 11.10.2022 um 06:14:31:
Aber es zeigt sich nicht

Wenn man eine NE/Niederlassungserlaubnis beantragt, wird die sog. Sicherheitsfrage auch bei Behörden abgefragt.
Bitte im Gesetz Absatz 2 die Nr. 4 lesen.

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9.html

Es wird also geprüft, ob ein Ermittlungsverfahren läuft/lief.

Was möchtest du denn jetzt beantragen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.150

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Sicherheitsfrage Niderlassenerlubens - Sicherheitsfrage Einbürgerung
Antwort #4 - 11.10.2022 um 14:46:17
 
Keine Ahnung ob es ne geheimdienstliche Sicherheitsüberprüfung für die Erteilung einer NE gibt. Jedoch sollte man § 87 AufenthG lesen. Insbesondere abs. 4
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
mike tom
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: syria
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Sicherheitsfrage Niderlassenerlubens - Sicherheitsfrage Einbürgerung
Antwort #5 - 11.10.2022 um 20:35:33
 
Es war ein Problem, das ein Freund von mir hatte

Bei der Beantragung NE/Niederlassungserlaubnis  ging es ohne Probleme

aber

Aber beim Einreichen des Einbürgerungsantrags kam diese Antwort vom zuständigen Mitarbeiter

"nach Auswertung der Sicherheitsanfragen liegt eine Erkenntnismitteilung vor. Diese Antwort ist abzuwarten.
Gemäß § 12a Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, ist die Entscheidung über Ihren Einbürgerungsantrag bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens auszusetzen."




Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.150

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Sicherheitsfrage Niderlassenerlubens - Sicherheitsfrage Einbürgerung
Antwort #6 - 11.10.2022 um 21:29:41
 
Ja macht ja auch Sinn. Irgendeine Polizei/Staatsanwaltschaft/Verfassungsschutz-Stelle hat gemeldet dass die gegen ihn ermitteln.

Bei § 9 AufenthG für eine NE geht es ja nicht um Straffreiheit sondern darum, dass keine Gefahr der öffentlichen Sicherheit vorliegt. Da kann man auch schon mal was größeres ausgefressen haben.

Bei einer Einbürgerung geht es ja darum dass man am Besten straffrei sein sollte bzw. nur kleine Delikte hat. Und da muss man jetzt abwarten. Dein Freund sollte also schauen was gegen ihn läuft und versuchen das einstellen zu lassen.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema