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Sicherheitsfrage Niderlassenerlubens - Sicherheitsfrage Einbürgerung (Gelesen: 1.396 mal)
mike tom
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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10.10.2022 um 06:52:01
 
Was ist der Unterschied zur Sicherheitsfrage

Bei der Beantragung eines Antrags Niderlassenerlubens oder

Einbürgerung
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reinhard
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Antwort #1 - 10.10.2022 um 13:19:41
 
Da ist kein Unterschied.

Man sollte also immer überlegen, ob man erst die Niederlassungserlaubnis und dann die Einbürgerung beantragt – oft ist es einfacher, nur die Einbürgerung zu beantragen. Dann muss man nicht alle Verfahren doppelt machen (und doppelt bezahlen).
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mike tom
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 11.10.2022 um 06:14:31
 
Nicht ganz, wie viel Sie sagen, dass es Probleme gibt, die bei der Beantragung der Staatsbürgerschaft auftreten. Aber es zeigt sich nicht, wenn man sich für einen Niederlassungserlaubnis.

Z.B

Fall der Staatsanwaltschaft


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SimonB
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Antwort #3 - 11.10.2022 um 11:41:31
 
mike tom schrieb am 11.10.2022 um 06:14:31:
Aber es zeigt sich nicht

Wenn man eine NE/Niederlassungserlaubnis beantragt, wird die sog. Sicherheitsfrage auch bei Behörden abgefragt.
Bitte im Gesetz Absatz 2 die Nr. 4 lesen.

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9.html

Es wird also geprüft, ob ein Ermittlungsverfahren läuft/lief.

Was möchtest du denn jetzt beantragen?
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Aras
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Antwort #4 - 11.10.2022 um 14:46:17
 
Keine Ahnung ob es ne geheimdienstliche Sicherheitsüberprüfung für die Erteilung einer NE gibt. Jedoch sollte man § 87 AufenthG lesen. Insbesondere abs. 4
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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mike tom
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 11.10.2022 um 20:35:33
 
Es war ein Problem, das ein Freund von mir hatte

Bei der Beantragung NE/Niederlassungserlaubnis  ging es ohne Probleme

aber

Aber beim Einreichen des Einbürgerungsantrags kam diese Antwort vom zuständigen Mitarbeiter

"nach Auswertung der Sicherheitsanfragen liegt eine Erkenntnismitteilung vor. Diese Antwort ist abzuwarten.
Gemäß § 12a Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, ist die Entscheidung über Ihren Einbürgerungsantrag bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens auszusetzen."




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Aras
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Antwort #6 - 11.10.2022 um 21:29:41
 
Ja macht ja auch Sinn. Irgendeine Polizei/Staatsanwaltschaft/Verfassungsschutz-Stelle hat gemeldet dass die gegen ihn ermitteln.

Bei § 9 AufenthG für eine NE geht es ja nicht um Straffreiheit sondern darum, dass keine Gefahr der öffentlichen Sicherheit vorliegt. Da kann man auch schon mal was größeres ausgefressen haben.

Bei einer Einbürgerung geht es ja darum dass man am Besten straffrei sein sollte bzw. nur kleine Delikte hat. Und da muss man jetzt abwarten. Dein Freund sollte also schauen was gegen ihn läuft und versuchen das einstellen zu lassen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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