Herzlein schrieb am 25.08.2022 um 19:53:14:Hallo an allen,
ein Drittstaater ist von UKR nach Deutschland geflüchtet, er hat in UKR (Mining Engineering) studiert, er kommt aus Nigeria ; er hat eine Fiktionsbescheinigung bekommen nur zum vorübergehend, er hat einen Studienplatz in TU Clausthal Uni bekommen(Master in Engineering), er hat die Studium-Gebühren bereits bezahlt , das Problem es er hat nicht die 11,000€ als Blockkonto, er kennt auch Niemanden , die für ihn eine Verpflichtungserklärung unterschrieben zu lassen.
hat jmd eine Idee ?
kann er am schlimmsten fall z.b. einen Asylantragstellen? dann kann erstmal hier bleiben bis die Asylverfahren abgeschlossen werden, hätte er Chance sein Studium zu beenden.
er hat jetzt nur Probleme mit Finanzierung ( 11,000 €)
viele Grüße
Er kann als Flüchtling aus der Ukraine ohne Visumverfahren Student werden, muss aber bis Ende August (oder länger, wenn die Ausländerbehörde Geduld hat) die Voraussetzungen erfüllen, auch das Sperrkonto oder die
VE.
Sonst muss er das in Nigeria klären und mit einem Visum wiederkommen.
Ein Asylantrag lohnt sich nur, wenn er die politische Verfolgung nachweisen kann. Ein abgelehnter Asylantrag hilft ihm ja überhaupt nicht weiter, sondern nur ein positiv beschiedener. Für das Herkunftsland Nigeria werden zur Zeit rund zehn Prozent (mal mehr, mal weniger) der Anträge positiv entschieden.
Aber mit abgelehntem Asylantrag kann er ja gerade nicht zur
AE als Student wechseln, insofern bringt ihm das nur Nachteile.