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Nach zustimmung der ABH, Ehegattennachzug dauer? (Gelesen: 919 mal)
HP
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nach zustimmung der ABH, Ehegattennachzug dauer?
13.07.2022 um 15:46:36
 
Hallo liebe Mitglieder,

heute habe ich die erfreuliche Nachricht von der ABH meines Wohnortes bekommen, dass sie dem Visaantrag für den Ehegattennachzug zugestimmt haben. (Dokumente wurden in Jekaterinburg vor ungefähr 11-12 Tagen abgegeben)
Ich bin deutscher Staatsbürger und meine Ehefrau ist russische Staatsbürgerin. Wie ist nun der Ablauf, was kommt auf uns zu? Und wie lange würde es dauern, bis sie ihren Pass mit Visum zurückerhalten wird? Konsulat Jekaterinburg in Russland ist für sie zuständig.

Liebe Grüße
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 13.07.2022 um 17:59:15
 
HP schrieb am 13.07.2022 um 15:46:36:
Wie ist nun der Ablauf, was kommt auf uns zu?


Sie bekommt Bescheid, fährt hin und bekommt den Pass mit einem Visum. Wenn Sie nichts Besonderes wünscht (außer "Guten Tag"), gibt das Visum ab dem Tag und 90 Tage lang.

In dieser Zeit sollte sie einreisen und eine Aufenthaltserlaubnis als Ehefrau beantragen. Mit dem Antrag (in den Briefkasten stecken reicht) kann das Visum nicht mehr ablaufen.

Und den Rest müsst ihr das sehen. Vermutlich Anmeldung bei der Krankenkasse, Anmeldung zum Integrationskurs.


Zitat:
Und wie lange würde es dauern, bis sie ihren Pass mit Visum zurückerhalten wird?


Da ist es am sichersten, wenn Du sie fragst. Sie weiß es genau, sobald sie Bescheid hat.
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HP
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 14.07.2022 um 07:17:51
 
Danke für deine Antwort. Weil im Internet kursieren Informationen rum das der Teil der ABH am längsten dauern sollte, daher die ganzen langen Wartezeiten für Visas. Deshalb dachte ich am besten, das ich hier nachfrage. Hat jemand auch vorschläge für die Versicherung, die wir bei der Einreise/Abholung des Passes vorzeigen müssen?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 14.07.2022 um 11:30:32
 
Wenn Du Deutsch bist, ist der Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts (mit Krankenversicherung) gar nicht Teil des Verfahrens, insofern muss sie auch nichts vorzeigen.

Ansonsten gibt es bestimmt rund um das Konsulat irgendwelche Läden, die eine Reise-Krankenversicherung verkaufen.
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