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Stellvertreter Hochzeit aus dem Jemen (Gelesen: 510 mal)
Kijac
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Stellvertreter Hochzeit aus dem Jemen
15.07.2022 um 06:37:03
 
Guten Morgen Smiley
M. kommt aus Aden und hat sich verlobt, bevor er 2013 zum Studium nach Deutschland kam. Mitte Juli 2015 hat er sich in einer EA gemeldet, dass er Asyl beantragen möchte. Der Asylantrag erfolgte dann leider erst Mitte 2016, weil er vorher keinen Termin bekam.
Februar 2017 bekam er subsidiären Schutz, er ist in die Klage gegangen. 1. Termin beim VG war im Februar 2018. Es sollte ein weiterer Termin folgen. Ende Mai 2018 flog er mit seinem Nationalpass nach Ägypten, um seine Eltern zu besuchen. Dabei hatte er eine Vollmacht für seinen Bruder, die er handschriftlich nach dem Vordruck der jemenitischen Botschaft erstellt hat. Normalerweise hätte er mit dem Vordruck der Botschaft zur Botschaft gehen müssen, um sie dort zu unterschreiben und beglaubigen zu lassen. Da er im Klageverfahren war, ging es nicht. 2 Freunde von ihm haben als Zeugen diese Vollmacht unterschrieben!
Mit dieser handschriftlichen Vollmacht bevollmächtigte er seinen Bruder A., der damals noch im Jemen lebte, seine Verlobte R. in seinem Namen zu heiraten.
Diese Hochzeit fand im Juni 2018 statt, während M. bei seinen Eltern in Ägypten war. Der Bruder unterschrieb den Heiratsvertrag mit seinem Daumen und beim Punkt Mitgift steht "... im Namen des Ehemannes vereinbart."
Der Heiratsvertrag wurde ordnungsgemäß im Standesamtsregister in Aden eingetragen und das war es.
M. war nun nach jemenitischen Recht verheiratet. Punkt!
Im Oktober 2018 fand die 2. Verhandlung beim VG statt und M. wurde Asyl und die Flüchtlingseigenschaft zugesprochen, das Urteil wurde Ende 2018 rechtskräftig. M. wartete auf den neuen Bescheid, der erst auf Nachfrage beim BAMF Mitte März 2019 kam. Zu dem Zeitpunkt befand er sich in einer Schule in Berlin, sodass nicht gleich ein Termin in der Ausländerbehörde zustande kam. Vor Ablauf der 3 Monatsfrist stellte er online die fristwahrende Anzeige für den Nachzug seiner Frau. Im Sommer 2019 begannen wir mit der Vorbereitung der Unterlagen: Er bekam eine Kopie des Heiratsvertrages, die ich übersetzen ließ. Wir achteten auf die persönlichen Daten bei der Übersetzung und überflogen den Rest. Während dessen wurden sein neuer Aufenthaltstitel und der blaue Reisepass bestellt. Natürlich falsch, die Ausländerbehörde hatte ihm 25.2 statt 25.1 gegeben, also alles noch mal neu. Mit dem übersetzen Heiratsvertrag meldeten wir ihn beim Amt als verheiratet und bekamen eine erweiterte Meldebescheinigung. Seine Frau im Jemen beantragte einen Registerauszug, den sie für die Botschaft brauchte.
M. hatte sich in den Kopf gesetzt, seine Frau könne und müsse vorher kein Deutsch lernen, weil es kein Goethe-Institut in Aden gibt. Erst stimmte die Ausländerbehörde zu, um es eine Stunde später zu wiederrufen. Egal! Termin in der Botschaft war Ende Dezember 2019.
Im Januar 2020 kam die Rückmeldung, R. müsse erst Deutschkenntnisse nachweisen. Sie meldete sich in einem Institut in Aden an und dann kam Corona. Der Kurs begann dadurch erst im Juni 2020 und im Oktober 2020 machte R. die Prüfung. In diesen ganzen Monaten ging es nur um den Nachweis der Deutschkenntnisse. Die Botschaft nahm nicht mal ihren Bachelor Abschluss für voll, da er in D sowieso nicht anerkannt werden würde, obwohl die Universität mit einem H+ versehen war. Das wurde einfach mal behauptet. Also schickten wir die Unterlagen des Bachelor Abschlusses zum KMK und ein paar Wochen später bekamen wir es schriftlich, dass der Abschluss in Deutschland anerkannt wurde. Anfang November 2020 war allen Beteiligten bekannt, dass R. den Nachweis der Deutschkenntnisse hat und ihr Bachelor Abschluss anerkannt wurde, das Visum müsste nun eine reine Formsache sein. Dachten wir!
M. bekam für Anfang Dezember 2020 einen Termin bei der Ausländerbehörde. Er wollte diesen Termin unbedingt allein wahrnehmen. Und dann passierte etwas unglaubliches: Ihm wurde unterstellt, dass er zur Hochzeit im Jemen war, sein Nationalpass war vorher schon zur Überprüfung angefordert worden. Ihm wurde gedroht, dass das Visum abgelehnt werden würde, sollte er nicht zugeben zur Hochzeit im Jemen gewesen zu sein. M. wusste nicht, was er sagen sollte, er konnte ja nicht etwas zugeben, was er nicht getan hatte. Ihm wurde der Heiratsvertrag und die Übersetzung vorgelegt. "Es entstand der Eindruck, er wurde den Heiratsvertrag zum ersten Mal lesen", vermerkte die Ausländerbehörde. Im Grunde hatten sie ja Recht! Er war bei der Heirat nicht dabei, sein Bruder hatte unterschrieben. M. hatte nur auf die persönlichen Daten geachtet. Er stotterte nur "Dann müsse der Vertrag neu gemacht werden." Natürlich Blödsinn!
Zu Hause sagte er dann, in der Übersetzung steht es falsch und wir kontaktieren den Übersetzer, der seinen Fehler zu gab und die Übersetzung korrigierte. In der ersten Übersetzung stand nämlich "... heute erschienen M. und R. ....", was natürlich nicht stimmte. Trotzdem leitete die Ausländerbehörde ein Widerrufsverfahren gegen M. ein und verweigerte die Zustimmung zum Visum. Das Widerrufsverfahren wurde nach 3 Wochen wieder eingestellt, weil wir nachgewiesen hatten, dass M. nicht im Jemen gewesen ist. R. besorgte inzwischen vom Justizministerium in Aden einen Beschluss, der bestätigte, dass dem Ministerium bekannt war, dass der Bruder A. der Stellvertreter war. Auch das beeindruckte weder Botschaft noch Ausländerbehörde, sie stellten sich stur. Das Visum wurde abgelehnt und auch die Remonstration. Also ab zum VG Berlin im März 2021. Jetzt ist die mündliche Verhandlung für September/Oktober geplant, da die Botschaft endlich mal ein Urteil vom VG Berlin haben möchte. Inzwischen wurde vom AA auf Anfrage bestätigt, dass der Stellvertreter mit seinem Daumen unterschreibt und wir haben von einem anderen Übersetzungsbüro eine neue, unabhängige Übersetzung anfertigen lassen, die jetzt tatsächlich mit der korrigierten Version identisch ist. Wir haben sogar 2 weitere Heiratsverträge gefunden, die identisch sind und wo auch nicht der Stellvertreter genannt wurde. Alles liegt dem Gericht vor, trotzdem wollen sie bisher nicht im schriftlichen Verfahren vorab entscheiden.

Ich habe auch alles schon der alten Fachaufsicht vorgelegt. Der sagte mir, er hätte alles geprüft, und würde er in der Botschaft arbeiten, hätte R. das Visum bekommen.

Was sollen, was können wir noch tun? Warum läuft bei M. immer erstmal alles falsch?

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« Zuletzt geändert: 15.07.2022 um 07:21:17 von Kijac »  
 
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