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Familienzusammenführung zu deutschem Ehepartner und Sprachtest (Gelesen: 772 mal)
Mamaschlumpfine
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i4a rocks!


Beiträge: 40

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenführung zu deutschem Ehepartner und Sprachtest
13.07.2022 um 14:05:07
 
Hallo,

ich las, dass bei einer FZF zu einem türkischen Ehegatten nach Deutschland kein Sprachtest mehr nötig ist. Stimmt das?

Wie sieht es aus bei einer FZF zur deutschen Ehefrau?

Seit wann gilt die Änderung?

Danke im voraus.
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roseforest
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i4a rocks!


Beiträge: 285

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung zu deutschem Ehepartner und Sprachtest
Antwort #1 - 13.07.2022 um 14:34:27
 
Also auf der Seite der Deutschen Botschaft Ankara steht es anders - und diese sollte ja eig. korrekt sein?
https://tuerkei.diplo.de/blob/2307052/5e2b334e561889c97125c9cbba7546b5/01-ehegat...


da stehen auch die Ausnahmen wann nicht erforderlich.

Vllt. hast Du gelesen dass bei FzF zu EU-Bürgern das nicht erf ist? Das trifft aber nicht für Deutsche, welche in Deutschland leben zu.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 13.07.2022 um 15:26:46
 
Mamaschlumpfine schrieb am 13.07.2022 um 14:05:07:
ich las, dass bei einer FZF zu einem türkischen Ehegatten nach Deutschland kein Sprachtest mehr nötig ist. Stimmt das?

In dieser stark verkürzten Wiedergabe stimmt das überhaupt nicht. Es ist auch eine durchaus umstrittene Frage, ob der Nachzug zu assoziationsberechtigten türkischen Arbeitnehmern von dem nachziehenden Ehegatten einen Sprachnachweis erfordert. Das BVerwG (https://www.bverwg.de/de/250619U1C40.18.0, Rn. 26ff.) meint die allgemeine Härtefallklausel sei ausreichend und bei entsprechender Auslegung verhältnismäßig. Eine Entscheidung des EuGH ist dazu nicht ergangen.

Mit dem Nachzug zu deutschen Ehegatten hat das nichts zu tun.
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