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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familienzusammenführung zu deutschem Ehepartner und Sprachtest https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1657713907 Beitrag begonnen von Mamaschlumpfine am 13.07.2022 um 14:05:07 |
Titel: Familienzusammenführung zu deutschem Ehepartner und Sprachtest Beitrag von Mamaschlumpfine am 13.07.2022 um 14:05:07
Hallo,
ich las, dass bei einer FZF zu einem türkischen Ehegatten nach Deutschland kein Sprachtest mehr nötig ist. Stimmt das? Wie sieht es aus bei einer FZF zur deutschen Ehefrau? Seit wann gilt die Änderung? Danke im voraus. |
Titel: Re: Familienzusammenführung zu deutschem Ehepartner und Sprachtest Beitrag von roseforest am 13.07.2022 um 14:34:27
Also auf der Seite der Deutschen Botschaft Ankara steht es anders - und diese sollte ja eig. korrekt sein?
https://tuerkei.diplo.de/blob/2307052/5e2b334e561889c97125c9cbba7546b5/01-ehegattennachzug-data.pdf da stehen auch die Ausnahmen wann nicht erforderlich. Vllt. hast Du gelesen dass bei FzF zu EU-Bürgern das nicht erf ist? Das trifft aber nicht für Deutsche, welche in Deutschland leben zu. |
Titel: Re: Familienzusammenführung zu deutschem Ehepartner und Sprachtest Beitrag von Bayraqiano am 13.07.2022 um 15:26:46 Mamaschlumpfine schrieb am 13.07.2022 um 14:05:07:
In dieser stark verkürzten Wiedergabe stimmt das überhaupt nicht. Es ist auch eine durchaus umstrittene Frage, ob der Nachzug zu assoziationsberechtigten türkischen Arbeitnehmern von dem nachziehenden Ehegatten einen Sprachnachweis erfordert. Das BVerwG (https://www.bverwg.de/de/250619U1C40.18.0, Rn. 26ff.) meint die allgemeine Härtefallklausel sei ausreichend und bei entsprechender Auslegung verhältnismäßig. Eine Entscheidung des EuGH ist dazu nicht ergangen. Mit dem Nachzug zu deutschen Ehegatten hat das nichts zu tun. |
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