nixwissen schrieb am 27.07.2022 um 13:48:47:Moin,
das Hukou muss in China vom örtlichen Notariat (Deine Frau wird wissen was gemeint ist, nicht mit einem Notar hier zu vergleichen) übersetzt werden, damit ist es dann auch beglaubigt. Dann beim Aussenministerium überbeglaubigen lassen und vom Konsulat/Botschaft legalisieren lassen.
So kenne ich es von der Heiratsurkunde aber frag das Standesamt, wie sie das gerne hätten. Ihr braucht aber auf jeden Fall eine übersetzte Kopie vom Hukou.
Tja, der Geheimtip Dänemark ist echt nur in wenigen Notfällen sinnvoll. Normalerweise hat man mindestens danach den Ärger, mit Pech wird es dadurch noch schlimmer.
Gruß,
Norbert
Also die Hochzeit in Dänemark war für uns zu dem Zeitpunkt mit Abstand die beste Option, würden wir auch wieder so machen.
Dass es jetzt etwas umständlicher ist, ist natürlich ärgerlich. Ich hoffe mal auch noch darauf, dass die sich in unserem Fall auch ohne GU zufrieden geben können. Die Gesetze sind ja totaler Unsinn.
LordOfLight schrieb am 27.07.2022 um 20:47:48:Moin,
also bei uns hat es sich tatsächlich von selbst erledigt. Unsere Heiratsurkunde mit Apostille aus Dänemark hat letztendlich ausgereicht. In der Zwischenzeit hatte meine Frau allerdings alle Hebel in Bewegung gesetzt und tatsächlich ein Hukou "auftreiben" können, dass nun auf dem Weg nach Deutschland ist, aber für's Erste nicht mehr gebraucht wird^^ Aber, besser Haben als Brauchen.
Scheint auch irgendwie Ermessenssache zu sein, habe ich so das Gefühl. Hoffe es geht bei euch auch ohne.
Ok, echt interessant, dass das so unterschiedlich zwischen den Bundesländern gehandhabt wird.
Cronenberger schrieb am 27.07.2022 um 14:03:23:Meine Frau hatte auch keine GU. Sie ist aus Shanghai. Da dort viele Krankenhäuser aufgelöst wurden, und das inklusive aller Unterlagen, ging es nur mit Hilfe der Meldepolizei, um eine GU ausgestellt zu bekommen.
Meldepolizei, ist die Polizeistation, wo sie hin muss, wenn sie ihren blauen Pass für eine Reise nach Hongkong oder Macao stempeln lassen muss.
Dort wurde eine Bestätigung über die Anmeldung des Kindes durch ihre Eltern ausgestellt. Daraus hat der lokale Notar eine GU erstellt. Diese durchlief dann den üblichen Weg: beglaubigt, überbeglaubigt und konsularisch legalisiert.
Gruß
Cronenberger
Das war dann wahrscheinlich das Prozedere für die Hochzeit in Deutschland, oder?
Ist aus Deutschland auch nicht so einfach, das alles zu organisieren. Die Eltern wohnen relativ weit vom Geburtsort entfernt, also alles ein sehr großer Aufwand.
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