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Geburtsurkunde für Neugeborenes ohne Urkunde der Mutter (Gelesen: 6.582 mal)
stefand
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Antwort #15 - 27.07.2022 um 10:49:06
 
nixwissen schrieb am 26.07.2022 um 16:55:13:
Moin,

wenn Deine Frau aus Mainland ist, dann ist das Hukou das mit großem Abstand das Wichtigste. In HH müssten die Standesämter auch wissen, wie schwierig das mit der GU sein kann und daß das Hukou das Universaldokument ist. Keine Ahnung wie alt Deine Frau ist aber zumindest Ü40 haben die allerwenigsten Chinesen eine GU aber alle haben ein Hukou, alle. Und da steht auch alles drin.

Gruß,
Norbert


Hallo Norbert,
vielen Dank. Im Hukou stehen aber ja leider alle Familienmitglieder mit drin, meinst du also, dass man daraus dann eine Kopie macht und diese beglaubigen lässt? Das Original wäre laut meiner Frau unmöglich nach Deutschland zu schicken, weil es für die gesamte Familie ist.

Ach so, wir haben übrigens auch in Dänemark geheiratet und uns damit dann damals diesen Aufwand erspart und müssen das dafür jetzt vermutlich nachholen, wie es aussieht. Hatte ich auch so nicht erwartet.
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nixwissen
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Antwort #16 - 27.07.2022 um 13:48:47
 
Moin,

das Hukou muss in China vom örtlichen Notariat (Deine Frau wird wissen was gemeint ist, nicht mit einem Notar hier zu vergleichen) übersetzt werden, damit ist es dann auch beglaubigt. Dann beim Aussenministerium überbeglaubigen lassen und vom Konsulat/Botschaft legalisieren lassen.
So kenne ich es von der Heiratsurkunde aber frag das Standesamt, wie sie das gerne hätten. Ihr braucht aber auf jeden Fall eine übersetzte Kopie vom Hukou.

Tja, der Geheimtip Dänemark ist echt nur in wenigen Notfällen sinnvoll. Normalerweise hat man mindestens danach den Ärger, mit Pech wird es dadurch noch schlimmer.

Gruß,
Norbert
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Cronenberger
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Antwort #17 - 27.07.2022 um 14:03:23
 
Meine Frau hatte auch keine GU. Sie ist aus Shanghai. Da dort viele Krankenhäuser aufgelöst wurden, und das inklusive aller Unterlagen, ging es nur mit Hilfe der Meldepolizei, um eine GU ausgestellt zu bekommen.

Meldepolizei, ist die Polizeistation, wo sie hin muss, wenn sie ihren blauen Pass für eine Reise nach Hongkong oder Macao stempeln lassen muss.

Dort wurde eine Bestätigung über die Anmeldung des Kindes durch ihre Eltern ausgestellt. Daraus hat der lokale Notar eine GU erstellt. Diese durchlief dann den üblichen Weg: beglaubigt, überbeglaubigt und konsularisch legalisiert.

Gruß

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Antwort #18 - 27.07.2022 um 17:55:27
 
Ja mag sein, aber die Frau ist aus Taiwan. Irgendwie bezweifle ich, dass Taiwan mit der  Volksrepublik China vergleichbar ist .
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Antwort #19 - 27.07.2022 um 20:47:48
 
stefand schrieb am 26.07.2022 um 15:01:00:
Hi, wir stehen gerade vor derselben Situation, wohnen allerdings in Hamburg. Das hat sich dann wirklich einfach von selbst erledigt? Wir versuchen gerade, irgendwie eine Geburtsurkunde (aus China, nicht TW) zu organisieren, aber das ist ein echter Krampf von Deutschland aus. Und dann muss die Urkunde ja auch noch irgendwie nach Deutschland kommen... Hast du vielleicht noch irgendwelche Tipps, wie wir das so hinkriegen könnten, dass das auch bei uns auch ohne die Urkunde meiner Frau geht?

Moin,
also bei uns hat es sich tatsächlich von selbst erledigt. Unsere Heiratsurkunde mit Apostille aus Dänemark hat letztendlich ausgereicht. In der Zwischenzeit hatte meine Frau allerdings alle Hebel in Bewegung gesetzt und tatsächlich ein Hukou "auftreiben" können, dass nun auf dem Weg nach Deutschland ist, aber für's Erste nicht mehr gebraucht wird^^ Aber, besser Haben als Brauchen.
Scheint auch irgendwie Ermessenssache zu sein, habe ich so das Gefühl. Hoffe es geht bei euch auch ohne.
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Antwort #20 - 27.07.2022 um 20:58:24
 
Aras schrieb am 27.07.2022 um 17:55:27:
Ja mag sein, aber die Frau ist aus Taiwan. Irgendwie bezweifle ich, dass Taiwan mit der  Volksrepublik China vergleichbar ist .


Das war der Ursprungsfragesteller mit Taiwan. Zuletzt ging es um Mainland, deswegen habe ich konkret antworten können. Von Taiwan habe ich auch keine Ahnung.
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Antwort #21 - 31.07.2022 um 10:55:24
 
nixwissen schrieb am 27.07.2022 um 13:48:47:
Moin,

das Hukou muss in China vom örtlichen Notariat (Deine Frau wird wissen was gemeint ist, nicht mit einem Notar hier zu vergleichen) übersetzt werden, damit ist es dann auch beglaubigt. Dann beim Aussenministerium überbeglaubigen lassen und vom Konsulat/Botschaft legalisieren lassen.
So kenne ich es von der Heiratsurkunde aber frag das Standesamt, wie sie das gerne hätten. Ihr braucht aber auf jeden Fall eine übersetzte Kopie vom Hukou.

Tja, der Geheimtip Dänemark ist echt nur in wenigen Notfällen sinnvoll. Normalerweise hat man mindestens danach den Ärger, mit Pech wird es dadurch noch schlimmer.

Gruß,
Norbert


Also die Hochzeit in Dänemark war für uns zu dem Zeitpunkt mit Abstand die beste Option, würden wir auch wieder so machen.
Dass es jetzt etwas umständlicher ist, ist natürlich ärgerlich. Ich hoffe mal auch noch darauf, dass die sich in unserem Fall auch ohne GU zufrieden geben können. Die Gesetze sind ja totaler Unsinn.

LordOfLight schrieb am 27.07.2022 um 20:47:48:
Moin,
also bei uns hat es sich tatsächlich von selbst erledigt. Unsere Heiratsurkunde mit Apostille aus Dänemark hat letztendlich ausgereicht. In der Zwischenzeit hatte meine Frau allerdings alle Hebel in Bewegung gesetzt und tatsächlich ein Hukou "auftreiben" können, dass nun auf dem Weg nach Deutschland ist, aber für's Erste nicht mehr gebraucht wird^^ Aber, besser Haben als Brauchen.
Scheint auch irgendwie Ermessenssache zu sein, habe ich so das Gefühl. Hoffe es geht bei euch auch ohne.


Ok, echt interessant, dass das so unterschiedlich zwischen den Bundesländern gehandhabt wird.
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Cronenberger schrieb am 27.07.2022 um 14:03:23:
Meine Frau hatte auch keine GU. Sie ist aus Shanghai. Da dort viele Krankenhäuser aufgelöst wurden, und das inklusive aller Unterlagen, ging es nur mit Hilfe der Meldepolizei, um eine GU ausgestellt zu bekommen.

Meldepolizei, ist die Polizeistation, wo sie hin muss, wenn sie ihren blauen Pass für eine Reise nach Hongkong oder Macao stempeln lassen muss.

Dort wurde eine Bestätigung über die Anmeldung des Kindes durch ihre Eltern ausgestellt. Daraus hat der lokale Notar eine GU erstellt. Diese durchlief dann den üblichen Weg: beglaubigt, überbeglaubigt und konsularisch legalisiert.

Gruß

Cronenberger


Das war dann wahrscheinlich das Prozedere für die Hochzeit in Deutschland, oder?

Ist aus Deutschland auch nicht so einfach, das alles zu organisieren. Die Eltern wohnen relativ weit vom Geburtsort entfernt, also alles ein sehr großer Aufwand.


Änderung:
Zwei Folgeposts eingefügt... bitte die Änderungsfunktion nutzen.
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« Zuletzt geändert: 31.07.2022 um 13:05:32 von Tippi »  
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #22 - 07.08.2022 um 22:52:02
 
Aras schrieb am 27.07.2022 um 17:55:27:
Ja mag sein, aber die Frau ist aus Taiwan. Irgendwie bezweifle ich, dass Taiwan mit der  Volksrepublik China vergleichbar ist .


Zu diesem Thema kann ich beitragen. In Taiwan wird das Familienregistersystem huji genannt, und stammt noch aus der japanischen Kolonialzeit (in Japan heißt das System entsprechend Koseki).

Es gibt daher entsprechend keine Geburtsurkunden, sondern die Geburt wird gegenüber den Haushaltsregisterbehörden angezeigt, und der Auszug aus dem Haushaltsregister gilt als Geburtsurkunde (steht auch auf den Seiten des Deutschen Instituts Taipei). Die taiwanischen Behörden stellen die Urkunden sogar auf englisch aus!

Krankenhäuser stellen sog. Geburtsbescheinigungen auf englisch aus,  bei einer Geburt in Taiwan sollte man diese also für die deutschen Behörden besorgen, aber hier geht es ja um eine Geburt in Deutschland. Wenn es keine Geburtsbescheinigung gibt für die Frau, dann spricht das AA davon, hilfsweise eben den Auszug aus dem Haushaltsregister einzureichen.

Hier die Seite des Deutschen Instituts Taipei.

U.U. muss die englischsprachige Urkunde von einem Notar beglaubigt und dann beim Deutschen Institut legalisiert werden.
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Antwort #23 - 08.08.2022 um 13:19:32
 
deerhunter schrieb am 03.06.2022 um 14:24:13:
Obwohl in Deutschland geheiratet, musste ich zur Geburt beider Kinder unsere beiden GU vorlegen, damit das Kind eine eigene GU bekommt. Ohne GU der Eltern geht das in Deutschland nicht!

das stimmt nicht grundsätzlich, ich kenne den Fall:
- binationale Ehe
- Eheschliessung in D
- keine GU bei der Geburt der Kinder erforderlich, aber die Eheurkunde
- dabei wurde auch eine neue Eheurkunde ausgestellt, weil sich in der Zwischenzeit die Regeln für die Namensührung des asuländischen Ehegatten geändert haben Smiley
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #24 - 08.08.2022 um 16:34:10
 
erne schrieb am 08.08.2022 um 13:19:32:
das stimmt nicht grundsätzlich, ich kenne den Fall:
- binationale Ehe
- Eheschliessung in D
- keine GU bei der Geburt der Kinder erforderlich, aber die Eheurkunde
- dabei wurde auch eine neue Eheurkunde ausgestellt, weil sich in der Zwischenzeit die Regeln für die Namensührung des asuländischen Ehegatten geändert haben Smiley
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OK, bei uns
- binationale Ehe
- geheiratet in D
- inzwischen deutsche Staatsangehörigkeit für beide Eltern
- zur Geburtsregistrierung wurden Eheurkunde und beide GU verlangt
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