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Nach Eheschließung in DK keine Erteilung eines D-Visums (Gelesen: 1.842 mal)
Paul Tylich
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11.08.2022 um 14:05:28
 
Hi,
Oktober 2021 habe ich meine kenianische Frau in Dänemark geheiratet. Da sie zu diesem Zeitpunkt noch keinem A1 Sprachtest hatte musste sie wieder ausreisen.
Am 4.1.22 hat sie ihr Visum zur Familienzusammenführung beantragt. Am 10.2.22 wurde non der Ausländerbehörde eine Überprüfung ihrer Geburtsurkunde eingeleitet.
Diese ist bis heute nicht abgeschlossen.

1. Hat die Behörde überhaupt das Recht die Urkundenüberprüfung  zu verlangen, wenn A1 vorhanden und dadurch die Erteilung des Visums aufzuschieben / zu verhinden?

2. Kann ich nun eine Untätigkeitsklage gegen Die Botschaft, oder die Aulländerbehörde starten?

3. Hat die Ausländerbehörde vor einem Beschluss über das Familienzusammenzugs-Visum das Recht ein Besuchsvisum ohne Prüfung abzulehnen?

4. Hat es eine Bedeutung dass meine Frau bereits eine Stelle in Deutschland zugesagt bekommen hat?

Vielen Dank im Voraus
Paul
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DerRalf
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Antwort #1 - 11.08.2022 um 15:08:27
 
Paul Tylich schrieb am 11.08.2022 um 14:05:28:
1. Hat die Behörde überhaupt das Recht die Urkundenüberprüfungzu verlangen, wenn A1 vorhanden und dadurch die Erteilung des Visums aufzuschieben / zu verhinden?

Ja hat sie. Es geht nicht um A1, sondern darum ob ihre Urkunden richtig sind. Es gibt nunmal Länder mit einem nicht sicheren Urkundswesen. Einfach in Deutschland heiraten und es wäre schon alles überprüft worden. Dänemark ist nur ein unötiger Umweg und bringt nichts.

Paul Tylich schrieb am 11.08.2022 um 14:05:28:
2. Kann ich nun eine Untätigkeitsklage gegen Die Botschaft, oder die Aulländerbehörde starten?

Nein da Behörde nur dass tut, was sie tuen muss. Ihr habt den Umweg über Dänemark gewählt. Das hättet ihr euch sparen können.

Paul Tylich schrieb am 11.08.2022 um 14:05:28:
3. Hat die Ausländerbehörde vor einem Beschluss über das Familienzusammenzugs-Visum das Recht ein Besuchsvisum ohne Prüfung abzulehnen?

Wenn ihr ein Schengen Visum beantragt, dann ist die Ausländerbehörde nicht beteiligt, sondern nur die Botschaft und der gegenüber muss deine Frau ihre Rückkehrbereitschaft glaubhaft machen.
Paul Tylich schrieb am 11.08.2022 um 14:05:28:
4. Hat es eine Bedeutung dass meine Frau bereits eine Stelle in Deutschland zugesagt bekommen hat?

Nein wieso auch. Sie beantragt die Familienzusammenführung zu dir. Das hat nichts mit Arbeit zu tun.
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DerRalf
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Antwort #2 - 11.08.2022 um 15:54:00
 
https://nairobi.diplo.de/ke-de/service/urkundenueberpruefung/1510466
Und da kannst du alles nachlesen über die Urkundenüberprüfung. Da steht auch, dass es bis zu 6 Monate dauert. Geh eher von länger aus.
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Antwort #3 - 11.08.2022 um 15:58:13
 
Paul Tylich schrieb am 11.08.2022 um 14:05:28:
. Hat die Behörde überhaupt das Recht die Urkundenüberprüfungzu verlangen, wenn A1 vorhanden und dadurch die Erteilung des Visums aufzuschieben / zu verhinden?


Ja, da hier die GU also die Identität der Frau aus einem Land mit unsicherem Urkundenwesen überprüft wird. Völlig normal

Paul Tylich schrieb am 11.08.2022 um 14:05:28:
Kann ich nun eine Untätigkeitsklage gegen Die Botschaft, oder die Aulländerbehörde starten?


Nein, weil die sind ja nicht untätig! Die UP wurde am 10.2. gestartet und dauert ca. 6 Monate + x....also dürfte es bald ein ergebnis geben. Und wenn ihr Glück habt, ist alles richtig und eure Hochzeit ist real und sie darf einreisen. Wenn nicht gibt es massive Probleme, die zu lösen sind. Hätte man bei einer Hochzeit in Deutschland umgehen können, weil es im Vorfeld geprüft wird
https://nairobi.diplo.de/blob/1784944/e14944a2566be8196f7d4134ce9d9763/merkblatt
-up-kenia-data.pdf

Paul Tylich schrieb am 11.08.2022 um 14:05:28:
Hat die Ausländerbehörde vor einem Beschluss über das Familienzusammenzugs-Visum das Recht ein Besuchsvisum ohne Prüfung abzulehnen?

Meist wird ein Schengenvisum abgelehnt weil man von der Umgehung eines FZV ausgeht...wenn dieses schon beantragt ist! Aber im Prinzip wäre es möglich ein Visum zum besuch zu bekommen


Paul Tylich schrieb am 11.08.2022 um 14:05:28:
Hat es eine Bedeutung dass meine Frau bereits eine Stelle in Deutschland zugesagt bekommen hat?

Nein, wenn die GU nicht stimmt bekommt sie vorerst kein Visum
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Paul Tylich
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Antwort #4 - 11.08.2022 um 16:25:02
 
DerRalf schrieb am 11.08.2022 um 15:54:00:
https://nairobi.diplo.de/ke-de/service/urkundenueberpruefung/1510466
Und da kannst du alles nachlesen über die Urkundenüberprüfung. Da steht auch, dass es bis zu 6 Monate dauert. Geh eher von länger aus.


Bis zu 6 Monate, diese 6 Monate waren gestern vorbei. weinend
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Antwort #5 - 11.08.2022 um 17:24:12
 
Paul Tylich schrieb am 11.08.2022 um 16:25:02:
Bis zu 6 Monate, diese 6 Monate waren gestern vorbei.

Das sind ungefähre Werte. Sowas kann je nach Region bestimmt längern dauern. Und durch Corona wahrscheinlich noch länger, weil die Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist und die Vertrauensanwälte sich vielleicht nicht wie üblich bewegen können. Da kann man nur abwarten.

Auf jeden Fall ist keine Untätigkeitsklage sinnvoll, weil die Behörde ja nicht untätig ist. Die Behörde wartet nur auf das Ergebniss der konsularischen Dienstleistung der Urkundenprüfung und die dauert nunmal so lange sie dauert.
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Antwort #6 - 11.08.2022 um 17:27:00
 
Paul Tylich schrieb am 11.08.2022 um 16:25:02:
Bis zu 6 Monate, diese 6 Monate waren gestern vorbei. weinend


Ja, nun muss es ausgewertet werden...wenn alles gut ist,dann gehen diese Papier per Botschaftspost über das Amt an deine ABH, die stimmt dann zu...dauert alles einen weiteren Monat...mindestens! Dann nochmal ein paar Tage bis sie das Visum hat und ende Oktober ist sie bei dir

Ist nicht alles gut, bekommt deine frau ein Schreiben und dann muss sie, meist gerichtlich, dversuchen die Papiere in Ordnung zu bringen.
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Antwort #7 - 15.08.2022 um 01:30:52
 
deerhunter schrieb am 11.08.2022 um 17:27:00:
Ist nicht alles gut, bekommt deine frau ein Schreiben und dann muss sie, meist gerichtlich, dversuchen die Papiere in Ordnung zu bringen.
Dauer = von 4 Wochen bis unendlich 


Das ist ein Allgemeinplatz, der für Kenia nicht zutrifft.
In diesem Fall wird das "in Ordnung bringen" über die jeweils zuständige Behörde veranlasst.
Dauer ist in Kenia auch nicht "von 4 Wochen", sondern kann, je nach Umständen, auch schon nach 2 Tagen erledigt sein.
Dauer ist auch nicht "bis unendlich", sondern kann im worst case, wenn man niemanden kennt, der einen kennt und /oder keine pekuniäre Beschleunigung veranlassen möchte, vielleicht einmal ein paar Monte dauern. Im worst case.
Man sollte nicht Erfahrungen aus bestimmten Ländern immer pauschal auf jedes andere Land übertragen, nur weil ein Kriterium (hier vielleicht das unsichere Urkundenwesen) übereinstimmt.

@Paul Tylich,
entscheidend für die Dauer der Prüfung kann sein, ob Deine Frau aus z.B. Nairobi kommt oder irgendwo aus der Provinz.
Zur Zeit steht aber sowieso fast alles mehr oder weniger still wegen der gerade stattgefundenen Wahlen.

Man kann aber ruhig mal versuchen, den Sachstand bei der AV mittels E-Mail zu erfragen.

Gruß
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