Gislain schrieb am 24.04.2022 um 11:41:09:Ich werde beim Jugendamt nachfragen, ob das Sorgerecht nach § 1626a Abs. 1 Nr. 2 BGB bereits erworben worden ist.
Das Sorgerecht hast Du
Deiner Aussage nach bereits vor der Hochzeit besessen.
Daher ist es völlig undenkbar, dass Du durch die Hochzeit dieses Recht nochmals erwerben konntest.
Schon gar nicht dann,
wenn deutsches Recht auf diese Frage (noch) gar nicht anwendbar war.
(Das habe ich oben in Frage gestellt, nicht verneint)
Solche Rechtsfragen sind für Menschen - auch Behördenmitarbeiter -, die mit der konkreten Rechtskonstellation nicht vertraut sind, schon von sich aus verwirrend genug.
Das muss nicht durch Fragestellungen verschlimmert werden.
In Deiner Situation gibt es genau zwei Fragen, die der Reihe nach geklärt werden müssen:
1. Ist Deine Annahme, dass Du nach Heimatrecht Deiner Frau tatsächlich das Sorgerecht (im deutschen Sinne) erworben hast, richtig?
Je nach Antwort auf diese Frage folgt 2:
(1=Ja) -> Konntest Du durch den Umzug Deines Kindes dieses Recht verlieren?
(1=Nein) -> Ist § 1626a BGB auf Euren Fall anwendbar oder musst Du auf andere Weise das Sorgerecht erwerben?