Hallo,
ein Ausländer lebt seit 2016 nach § 16b
AufenthG in D.
Anfang 2016 hat er den Sprachnachweis B2 und DSH 2 erfolgreich absolviert. 2022 schließt er sein Studium an einer techn. Hochschule ab.
Er ist neben dem Studium freiberuflich als Dolmetscher für 3 Sprachen tätig, u.a. beim
BAMF.
Er ist ebenso ehrenamtlich im Rahmen der kommunalen Integrationsarbeit tätig.
Er hat eine Anfrage zur Einbürgerung gestellt, da er meint, die Voraussetzungen lägen vor. Nach der Antragstellung mit allen Unterlagen und Nachweisen bestätigt die Behörde den Eingang.
Es wird im Schreiben darauf hingewiesen, dass noch nicht alle Unterlagen geprüft sind, verlangt wird aber der Nachweis eines Integrationskurses oder der Nachweis des Einbürgerungstests LiD.
Fragen:
- Mit dem Sprachnachweis bis DSH 2, der den Test LiD beinhaltet, verliert dieser Test doch nicht seine Gültigkeit?
- Ist seine freiberufliche Übersetzertätigkeit, vor allem beim
BAMF, nicht auch Nachweis genug?
- Könnte der EBH-Mitarbeiter zunächst nur die "Kreuz-Liste" der eingereichten Unterlagen kontrolliert haben?
Der Ausländer könnte zwar ohne weiteres ad hoc diesen Test erfolgreich absolvieren, möchte sich aber statt Terminanfragen auf seinen Studienabschluss zum Semesterende konzentrieren.
Danke für Input.