Filipina.Deutscher schrieb am 21.03.2022 um 17:42:58:...
Inwiefern ist das italienische Recht vor allem in Bezug auf das Sorgerecht für ausländische Bürger geltend? Niemand der Beteiligten hat die italienische Staatsbürgerschaft. Alle haben begrenzte einjährige Aufenthaltsgenehmigungen.
Hallo,
alle Beteiligten leben aber in Italien und damit in deren Rechtsraum. Insofern ist das italienische Recht im Zusammenhang mit dem Sorge- bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht grundsätzlich durchaus erst einmal auf die Beteiligten anwendbar.
Zitat:Ist es realistisch, dass der Kindsvater trotz dieser verurteilten Gewalttaten im Beisein der Tochter ein Sorgerecht erteilt bekommen kann? Sogar, wenn er in Haft müsste?
Das kann hier niemand realistisch beurteilen.
Zitat:Würde dies einen Umzug meiner Partnerin und ihrer Tochter torpedieren?
Torpedieren nicht, bestenfalls etwas verkomplizieren.
Falls z.B. die Kindsmutter, bspw. nach Heirat mit Dir, zu Dir zöge und das Kind, für das sie die tatsächliche Personensorge ausübt, mitziehen soll, wird das bei dieser Konstellation sicher funktionieren.
Ob und inwieweit dann dem Kindsvater Umgangsrechte gewährt werden müssen, die er ja auch aus Italien heraus in DEU wahrnehmen könnte, wird die Zukunft zeigen. Darüber muss man sich nicht vorher den Kopf zerbrechen.
Zitat:Er hat ihr bereits mehrfach aufgelauert, sie im Internet auf sozialen Plattformen belästigt und ihre Familie auf den Philippinen bedroht.
Das sollte man auch immer schön dokumentieren und ggf. polizeilich anzeigen und dokumentieren. Kann mal hilfreich sein im Streit um ein Sorgerecht.
Zitat:Ich bin bereit, meine Partnerin zu heiraten und ihre Tochter zu adoptieren.
Dann wird es nach Heirat kein Problem darstellen, dass Deine Partnerin zu Dir nach DEU zieht. Es wird, wenn man immer schön mit den italienischen Behörden und der Zivilbetreuerin in Mailand kommuniziert, ebensowenig ein
ernstes Problem für das Mitziehen der Tochter darstellen, behaupte ich.
Eine Adoption ist immer kompliziert, benötigt
möglicherweise die Kooperation des Kindsvaters und ist grundsätzlich nicht erforderlich, zumindest erst einmal nicht vordringlich.
Zitat:Ferner bin ich bereit, mit meiner Partnerin ein Kind zu zeugen.
Das ist völlig unnötig, bringt keine Vorteile bei Eurem Anliegen und ist auch nicht die richtige Motivation.
Zitat:Welche Möglichkeiten gibt es eurer Meinung nach außerdem für ein Zusammenleben von uns in Deutschland? Wir sind für alles bereit und für jeden Tipp dankbar.
Grundsätzlich könnte Deine Partnerin auch über andere Aufenthaltszwecke möglicherweise nach Deutschland ziehen, sofern sie die jeweilgen Voraussetzungen erfüllt.
Der Zuzug zum Zusammenleben nach Heirat wäre aber wohl in der Konstellation grundsätzlich die mit Abstand unkomplizierteste Option.
Gruß