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Filipina + Tochter: Umzug nach Deutschland möglich? (Gelesen: 1.507 mal)
Filipina.Deutscher
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21.03.2022 um 17:42:58
 
Hallo liebe Leserinnen und Leser,

ich bin ganz neu auf dieser Seite und hoffe, dass ich mein Anliegen hier am korrekten Platz darstelle und dass ich Tipps, Hinweise, Einschätzungen oder ähnliche Erfahrungsberichte von euch bekomme.

Ich (29) deutscher Staatsbürger und in Deutschland lebend, führe seit 2019 eine Fernbeziehung mit einer philippinischen Staatsbürgerin (35), die seit 2013 in Italien lebt, Vollzeit als Reinigungskraft und Altenpflegerin arbeitet und eine fünfjährige Tochter hat. Diese ist ebenfalls philippinische Staatsbürgerin, obwohl sie 2017 in Italien geboren wurde. Beide haben seitdem eine stets einjährige Aufenthaltsgenehmigung, die jährlich erneuert werden muss. Der Vater der Tochter (45) ist Sri Lanker und lebt ebenfalls seit 2013 in Italien mit seitdem einjährigen Aufenthaltsgenehmigungen, die auch jährlich erneuert werden müssen. Er hat einen 13-jährigen Sohn aus erster Ehe in Sri Lanka, zu dem er kein Verhältnis pflegt. Er ist mit der Mutter des Sohnes, die in Sri Lanka lebt, noch verheiratet, hat dies aber bis zuletzt verschwiegen. Die Trennung zwischen ihm und meiner Partnerin erfolgte durch sie in 2017 aufgrund mehrfacher körperlicher und sexueller Vergewaltigungen gegenüber meiner Partnerin auch im Beisein der Tochter im Babyalter. Seitdem lebt sie mit ihrer Tochter in einem Frauenhaus in Italien aus Schutzgründen. Sie hatte ihn bei ihrer Flucht aus der zuvor gemeinsamen Wohnung direkt bei der Polizei angezeigt, wo auch Fotos von den Vergewaltigungsspuren gemacht wurden.


Seit Anfang 2018 laufen in Italien dazu zwei Gerichtsprozesse:

Der familiengerichtliche Prozess (Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt etc.). Dazu: Seit 2019 darf der Vater seine Tochter alle 2 Wochen für 1 Stunde im Beisein eines Psychologen und Sicherheitsdienst sehen. Es gehe da um die psychologische Einschätzung zur Beurteilung der Erteilung eines möglichen Sorgerechts. Außerhalb dieser Sitzungen darf er seine Tochter und meine Partnerin nicht sehen. Das Familiengericht kommuniziert, dass sie bis heute keine Entscheidung bezüglich des Sorgerechts erteilt haben, weil der Strafprozess nicht abgeschlossen sei. Seit 2019 muss er vom Gericht verordnet 200 Euro Unterhaltszahlung monatlich leisten. Offiziell hat also derzeit weder meine Partnerin noch ihr Ex-Partner das Sorgerecht für die Tochter. Dies sei laut Angabe ihrer italienischen Rechtsanwältin, obwohl sich meine Partnerin nichts zu Schulden hat kommen lassen, eine tolle Mutter und Partnerin ist, üblich. Das Sorgerecht obliegt in der Zwischenzeit einer sogenannten Zivilbetreuerin der Stadt Mailand. Aus diesem Grund müssen wir jedes Mal, wenn sie und ihre Tochter mich in Deutschland besuchen wollen, Anträge stellen. Auch ein Auszug aus dem Frauenhaus ist aufgrund dessen noch nicht erlaubt.

Der strafrechtliche Prozess aufgrund der Vergewaltigungen. Dazu: Im März 2021 kam es zu einem Strafurteil, wonach der Ex-Partner 10.000 Euro Geldstrafe an meine Partnerin zahlen und 2,5 Jahre in Haft muss. Dazu hat er Berufung eingelegt, die bis heute keine endgültige Entscheidung brachte.



Zu meinem Anliegen:

Der Wunsch meiner Partnerin, ihrer Tochter und von mir ist ein gemeinsames Zusammenleben in Deutschland. Die Tochter sieht mich als Vaterfigur. Wir haben ein sehr inniges Verhältnis, sehen uns jeden Tag über Videoanrufe und sehen uns alle drei Monate persönlich abwechselnd in Deutschland oder in Mailand.

Die Gerichtsprozesse gehen nun bereits ins vierte Jahr. Das Leben in einer solchen perspektivischen Ungewissheit ist ehrlich gesagt nur schwer zu ertragen. Wir drei wechseln uns mit dem Weinen ab und trösten uns dann gegenseitig. Deshalb versuche ich nun von hier aus auf dem rechtlichen Wege etwas Licht ins ungewiss Dunkle zu bekommen und habe dazu folgende Fragen:

Inwiefern ist das italienische Recht vor allem in Bezug auf das Sorgerecht für ausländische Bürger geltend? Niemand der Beteiligten hat die italienische Staatsbürgerschaft. Alle haben begrenzte einjährige Aufenthaltsgenehmigungen.

Ist es realistisch, dass der Kindsvater trotz dieser verurteilten Gewalttaten im Beisein der Tochter ein Sorgerecht erteilt bekommen kann? Sogar, wenn er in Haft müsste? Würde dies einen Umzug meiner Partnerin und ihrer Tochter torpedieren? Eine Einigung vorab ist mit dem Kindsvater nicht zu erzielen, da er meine Partnerin als seinen "Besitz" betrachtet, der ihr "gehorchen" müsse. Er versucht, ihr das Leben so schwer zu machen wie nur möglich. Er hat ihr bereits mehrfach aufgelauert, sie im Internet auf sozialen Plattformen belästigt und ihre Familie auf den Philippinen bedroht.

Ich bin bereit, meine Partnerin zu heiraten und ihre Tochter zu adoptieren. Ferner bin ich bereit, mit meiner Partnerin ein Kind zu zeugen. Verändern diese Bereitschaften oder ihre Durchführungen unsere Chance, dass sie und ihre Tochter zu mir nach Deutschland ziehen können?

Welche Möglichkeiten gibt es eurer Meinung nach außerdem für ein Zusammenleben von uns in Deutschland? Wir sind für alles bereit und für jeden Tipp dankbar.

Ich möchte meine Partnerin und ihre Tochter davor bewahren, in ärmlichen und sowohl physisch als auch psychisch unsicheren Verhältnissen in Italien aufzuwachsen, sondern mit beiden ein sicheres und liebevolles Zuhause aufbauen.

Wenn du hier angekommen bist, danke ich dir bereits für deine Zeit. Wir sind, wie gesagt, für jeden Rat und jede Unterstützung dankbar.

Liebe Grüße
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deerhunter
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Antwort #1 - 21.03.2022 um 20:24:39
 
Sorry, aber diese Textwand ist zu massiv um die Fakten zu sehen!

Ist die Pinay mit dem Kindsvater verheiratet? Weil du von Scheidung schreibst
Welche Art von AE hat die Frau?

Filipina.Deutscher schrieb am 21.03.2022 um 17:42:58:
Inwiefern ist das italienische Recht vor allem in Bezug auf das Sorgerecht für ausländische Bürger geltend? Niemand der Beteiligten hat die italienische Staatsbürgerschaft. Alle haben begrenzte einjährige Aufenthaltsgenehmigungen.

Das musst du in einem italienischen Forum fragen...auf den Philippinen hat die Mutter bei nicht verheirateten Partnern, das alleinige Sorgerecht bis zum Alter von 6 Jahren laut Familycode of the Philippines

Filipina.Deutscher schrieb am 21.03.2022 um 17:42:58:
Ist es realistisch, dass der Kindsvater trotz dieser verurteilten Gewalttaten im Beisein der Tochter ein Sorgerecht erteilt bekommen kann? Sogar, wenn er in Haft müsste?

Auf hoher See und Gericht....man weiß es nicht

Filipina.Deutscher schrieb am 21.03.2022 um 17:42:58:
Würde dies einen Umzug meiner Partnerin und ihrer Tochter torpedieren? E


Ja

Filipina.Deutscher schrieb am 21.03.2022 um 17:42:58:
Ich bin bereit, meine Partnerin zu heiraten und ihre Tochter zu adoptieren. Ferner bin ich bereit, mit meiner Partnerin ein Kind zu zeugen. Verändern diese Bereitschaften oder ihre Durchführungen unsere Chance, dass sie und ihre Tochter zu mir nach Deutschland ziehen können?


Eher nicht....ist sie mit dem Vater verheiratet? Mit einem Kind zeugen würde ich erstmal warten, dass kann sonst zu ganz üblen Problemen führen!
Du verdienst genug, um im Notfall auch ein entsprechendes Verfahren durchführen zu können?

Filipina.Deutscher schrieb am 21.03.2022 um 17:42:58:
Welche Möglichkeiten gibt es eurer Meinung nach außerdem für ein Zusammenleben von uns in Deutschland? Wir sind für alles bereit und für jeden Tipp dankbar.

Erstmal das "alte Leben" klären

Wie schon gesagt müsste man erstmal klären, ob verheiratet mit dem Vater oder anderem? Dann welche AE sie dort hat..vermutlich ein rein italienisches Arbeitsvisum, denn das haben viele Pinay...
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Antwort #2 - 21.03.2022 um 22:38:27
 
Filipina.Deutscher schrieb am 21.03.2022 um 17:42:58:
...
Inwiefern ist das italienische Recht vor allem in Bezug auf das Sorgerecht für ausländische Bürger geltend? Niemand der Beteiligten hat die italienische Staatsbürgerschaft. Alle haben begrenzte einjährige Aufenthaltsgenehmigungen.


Hallo,

alle Beteiligten leben aber in Italien und damit in deren Rechtsraum. Insofern ist das italienische Recht im Zusammenhang mit dem Sorge- bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht grundsätzlich durchaus erst einmal auf die Beteiligten anwendbar.

Zitat:
Ist es realistisch, dass der Kindsvater trotz dieser verurteilten Gewalttaten im Beisein der Tochter ein Sorgerecht erteilt bekommen kann? Sogar, wenn er in Haft müsste?


Das kann hier niemand realistisch beurteilen.

Zitat:
Würde dies einen Umzug meiner Partnerin und ihrer Tochter torpedieren?


Torpedieren nicht, bestenfalls etwas verkomplizieren.
Falls z.B. die Kindsmutter, bspw. nach Heirat mit Dir, zu Dir zöge und das Kind, für das sie die tatsächliche Personensorge ausübt, mitziehen soll, wird das bei dieser Konstellation sicher funktionieren.
Ob und inwieweit dann dem Kindsvater Umgangsrechte gewährt werden müssen, die er ja auch aus Italien heraus in DEU wahrnehmen könnte, wird die Zukunft zeigen. Darüber muss man sich nicht vorher den Kopf zerbrechen.

Zitat:
Er hat ihr bereits mehrfach aufgelauert, sie im Internet auf sozialen Plattformen belästigt und ihre Familie auf den Philippinen bedroht.


Das sollte man auch immer schön dokumentieren und ggf. polizeilich anzeigen und dokumentieren. Kann mal hilfreich sein im Streit um ein Sorgerecht.

Zitat:
Ich bin bereit, meine Partnerin zu heiraten und ihre Tochter zu adoptieren.


Dann wird es nach Heirat kein Problem darstellen, dass Deine Partnerin zu Dir nach DEU zieht. Es wird, wenn man immer schön mit den italienischen Behörden und der Zivilbetreuerin in Mailand kommuniziert, ebensowenig ein ernstes Problem für das Mitziehen der Tochter darstellen, behaupte ich.
Eine Adoption ist immer kompliziert, benötigt möglicherweise die Kooperation des Kindsvaters und ist grundsätzlich nicht erforderlich, zumindest erst einmal nicht vordringlich.

Zitat:
Ferner bin ich bereit, mit meiner Partnerin ein Kind zu zeugen.


Das ist völlig unnötig, bringt keine Vorteile bei Eurem Anliegen und ist auch nicht die richtige Motivation.

Zitat:
Welche Möglichkeiten gibt es eurer Meinung nach außerdem für ein Zusammenleben von uns in Deutschland? Wir sind für alles bereit und für jeden Tipp dankbar.


Grundsätzlich könnte Deine Partnerin auch über andere Aufenthaltszwecke möglicherweise nach Deutschland ziehen, sofern sie die jeweilgen Voraussetzungen erfüllt.
Der Zuzug zum Zusammenleben nach Heirat wäre aber wohl in der Konstellation grundsätzlich die mit Abstand unkomplizierteste Option.

Gruß

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Antwort #3 - 21.03.2022 um 23:17:35
 
Hallo,

wenn sie in Italien den Daueraufenthalt „soggiornante di lungo periodo–CE“ erhalten könnte, könnte sie nach Deutschland kommen, eine Arbeit finden und einen Aufenthalt nach § 38a AufenthG bekommen.

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Gruß
Peter H.
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Filipina.Deutscher
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Antwort #4 - 28.03.2022 um 21:08:24
 
Ich möchte erstmal meinen Dank ausdrücken, dass Sie meine Nachricht gelesen und darauf geantwortet haben.
Zu meinen Antworten:

@Holzschuher:
Meine Partnerin hat einen sogenannten Permesso di soggiono für 1 Jahr und lebt seit 2013 in Italien. Bisher hat das Immigrationsamt noch keine Daueraufenthaltserlaubnis erteilt. Haben Sie diesbezüglich Informationen oder Tipps? Z.B. zu den Voraussetzungen für einen Daueraufenthaltstitel?
Auch ist meine Frage, ob sie mit einem Daueraufenthalt trotz ihrer 5-jährigen Tochter nach Deutschland ziehen kann oder ob auch hier ein eventuell noch erteiltes gemeinsames Sorgerecht diese Idee durchkreuzen könnte?

@T.P.2013:
Sie ist offiziell noch mit dem KV verheiratet. Da er die Scheidung nicht akzeptiert hat, muss man in Italien 3 Jahre warten, bis die Scheidung vom Gericht akzeptiert bzw. durchgeführt wird (nicht einvernehmliche Scheidung genannt). Dies müsste dann rechnerisch in diesem Jahr geschehen.
Nach der Heirat mit mir könnte sie trotz eventuell gemeinsam erteiltem Sorgerecht nach Deutschland ziehen? Oder hängt auch hier in diesem Ansatz alles vom gemeinsamen oder alleinigen Sorgerecht ab?
Bei alleinigem Sorgerecht ist es klar für mich zu verstehen, dass es funktionieren wird, aber bei eventuell gemeinsamen Sorgerecht, habe ich meine Zweifel.
Wie sehen Sie das?

@deerhunter
Wie oben bereits beschrieben:
Meine Partnerin ist offiziell noch mit dem KV verheiratet. Da er die Scheidung nicht akzeptiert hat, muss man in Italien 3 Jahre warten, bis die Scheidung vom Gericht akzeptiert bzw. durchgeführt wird (nicht einvernehmliche Scheidung genannt). Dies müsste dann rechnerisch in diesem Jahr geschehen.
Sie hat einen sogenannten Permesso di soggiono für 1 Jahr und lebt seit 2013 in Italien. Bisher hat das Immigrationsamt noch keine Daueraufenthaltserlaubnis erteilt.
Tatsächlich bin ich beruflich gut aufgestellt. Das leider aber nur in Deutschland. Ansonsten wäre ich wohl auch nach Italien für die beiden gezogen. Ich würde aber gerne mit beiden eine Familie auf deutschen Boden in Sicherheit und guter wirtschaftlicher und liebevoller Perspektive aufbauen.
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lottchen
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Antwort #5 - 28.03.2022 um 21:54:43
 
Filipina.Deutscher schrieb am 21.03.2022 um 17:42:58:
Der Vater der Tochter (45) ist Sri Lanker ...Er hat einen 13-jährigen Sohn aus erster Ehe in Sri Lanka, zu dem er kein Verhältnis pflegt. Er ist mit der Mutter des Sohnes, die in Sri Lanka lebt, noch verheiratet....


Filipina.Deutscher schrieb am 28.03.2022 um 21:08:24:
Sie ist offiziell noch mit dem KV verheiratet


Ja was nun? Wenn der Sri Lanki noch mit der Mutter seines Sohnes verheiratet ist kann er doch nicht gleichzeitig mit der Philippina verheiratet sein. Die zweite Ehe wäre nicht gültig. Oder reden wir hier von erlaubter Mehrehe?

Filipina.Deutscher schrieb am 28.03.2022 um 21:08:24:
Nach der Heirat mit mir könnte sie trotz eventuell gemeinsam erteiltem Sorgerecht nach Deutschland ziehen? Oder hängt auch hier in diesem Ansatz alles vom gemeinsamen oder alleinigen Sorgerecht ab? 

Das ist abhängig vom italienischen Recht. Davon habe ich keinerlei Ahnung. 
   
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Antwort #6 - 28.03.2022 um 22:46:16
 
Filipina.Deutscher schrieb am 28.03.2022 um 21:08:24:
Meine Partnerin ist offiziell noch mit dem KV verheiratet. Da er die Scheidung nicht akzeptiert hat, muss man in Italien 3 Jahre warten, bis die Scheidung vom Gericht akzeptiert bzw. durchgeführt wird (nicht einvernehmliche Scheidung genannt). Dies müsste dann rechnerisch in diesem Jahr geschehen. 

Wie will sie dann nach Deutschland kommen? Ich sehe da keinen Rechtsgrund...Pinay verheiratet mit einem SriLanker und in Italien lebend...was sollte der Grund für eine AE hier sein?

Selbst nach einer Scheidung hätten beide eltern das Sorgerecht und so einfach kannst du sie nicht heiraten...ich werfe mal UP in den Raum, den es für Philippinen naezu immer gibt

Zitat:
Mit Gesetz Nr. 54 von 2006 wurde das italienische Familienrecht da- hingehend abgeändert, dass nach einer Trennung von verheirateten oder unverheirateten Eltern das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder den Normalfall darstellt.
http://svenja-schmidt-bandelow.de/portfolio-item/italfamilienrecht/

Filipina.Deutscher schrieb am 21.03.2022 um 17:42:58:
Ferner bin ich bereit, mit meiner Partnerin ein Kind zu zeugen.


Nicht bevor sie mind. 300 Tage rechtmäßig geschieden ist, sonst wird es noch komplizierter....
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Antwort #7 - 29.03.2022 um 01:06:36
 
Filipina.Deutscher schrieb am 28.03.2022 um 21:08:24:
Nach der Heirat mit mir könnte sie trotz eventuell gemeinsam erteiltem Sorgerecht nach Deutschland ziehen? ...


Ja, das kann sie sicher.
Was das Kind dann angeht: ja, auch das, wage ich aus meiner Perspektive aus dem Bauch heraus zu behaupten.

Voraussetzung ist, dass der Umzug der Zivilbetreuerin zumindest rechtzeitig angezeigt würde.
Denn letztendlich ist auch von italienischen Familiengerichten abzuwägen:

Sollte das Kind in ITA bleiben, damit der Vater auf einfachem Weg das Kind betreut sehen darf, müsste es staatlich untergebracht werden und die Rechte der umziehenden Kindsmutter auf ein normales Familienleben würden unnötig beschnitten werden.

Bei Mitzug nach DEU werden die Rechte der Mutter nicht beschnitten, die Unterbringung des Kindes muss nicht staatlich erfolgen, dem Vater wird kein Recht genommen, es wird nur etwas umständlicher, dies wahrzunehmen.

Wie aber schon geschrieben: Es sollte zwingend immer mit der Zivilbetreuerin kommuniziert werden.
Ihr habt eine Anwältin in ITA, ihr habt in der Zivilbetreuerin eine kompetente Ansprechpartnerin in ITA.
Diese werden Dir über die jeweilige tatsächliche Praxis in ITA und jeweilige Optionen mit Sicherheit kompetentere Antworten geben können, als wir es hier vermögen.

Gruß
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Antwort #8 - 29.03.2022 um 01:17:17
 
deerhunter schrieb am 28.03.2022 um 22:46:16:
Selbst nach einer Scheidung hätten beide eltern das Sorgerecht und so einfach kannst du sie nicht heiraten...ich werfe mal UP in den Raum, den es für Philippinen naezu immer gibt


Die Sorgerechtsfrage ist gemäß der Angaben des TE gerade in gerichtlicher Klärung und ein gemeinsames Sorgerecht nach der Schilderung zumindest äußerst fraglich.
Bei der bereits in ITA lebenden Philipina mit Nationalpass, ITA AE und dann ITA-Scheidungsurteil würde ich mir auch eher weniger Gedanken über eine UP machen, wenn es um die Frage einer Heirat und eines Umzugs von ITA nach DEU geht...

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