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Heiraten mit Aufenthaltstitel zum Studium (Gelesen: 1.140 mal)
Themen Beschreibung: Benötigt man zwingend ein Heiratsvisum? Kann man mit einem Aufenthaltstitel zum Studium heiraten?
ManuAlina
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutschland
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01.02.2022 um 13:48:11
 
Hallo zusammen,
meine Freundin und ich haben uns vor kurzem verlobt. Ich bin deutscher Staatsbürger. Meine Verlobte ist Ukrainerin und hält sich derzeit mit einem Aufenthaltstitel zum Studium in Deutschland auf.

Meine Frage wäre jetzt: Muss Sie trotz Aufenthaltstitel ausreisen und ein Heiratsvisum beantragen, oder ist jenes nur für Menschen ohne Titel vorgesehen?

Ist nach der Hochzeit ein Wechsel des Aufenthaltstitels vom Studienzweck zu einem Aufenthalt als Ehepartnerin einfach möglich, oder bedarf dies auch der Ausreise? Derzeit ist die Reise in die Ukraine ja nicht gerade ungefährlich, daher die Frage.

Liebe Grüße
Manu
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lottchen
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i4a rocks!


Beiträge: 2.126
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 01.02.2022 um 13:52:55
 
ManuAlina schrieb am 01.02.2022 um 13:48:11:
Muss Sie trotz Aufenthaltstitel ausreisen und ein Heiratsvisum beantragen

nein

ManuAlina schrieb am 01.02.2022 um 13:48:11:
Ist nach der Hochzeit ein Wechsel des Aufenthaltstitels vom Studienzweck zu einem Aufenthalt als Ehepartnerin einfach möglich

prinzipiell ja
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deerhunter
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i4a rocks!


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Brisbane
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 01.02.2022 um 13:59:07
 
ManuAlina schrieb am 01.02.2022 um 13:48:11:
Ist nach der Hochzeit ein Wechsel des Aufenthaltstitels vom Studienzweck zu einem Aufenthalt als Ehepartnerin einfach möglich, oder bedarf dies auch der Ausreise?

Hat Sie "Deutsch" A1 oder höher?
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #3 - 02.02.2022 um 04:15:53
 
Moin,

heiraten darf man auch mit einem Touristenvisum aber dann bekommt man keine AE. Sie hat aber eine AE und damit müsste sie sicher nicht ausreisen für den Wechsel des Zwecks der AE.
Wenn sie auf Deutsch studiert müsste sie ja C1 haben. Wenn auf Englisch sollte A1 aber auch kein Problem für sie sein.
Wobei ich mir gar nicht sicher bin, ob sie das für den AE-Wechsel braucht aber wie gesagt, das sollte wohl kein Problem sein.

Also alles ganz problemlos, vor allem wenn sie weiter studiert und das nicht in Gefahr gerät. Dann ist es nicht eilig die AE zu wechseln.

Und bevor Du das noch fragst: Da Du Deutscher bist ist es vollkommen egal was Du verdienst oder ob Du überhaupt was verdienst.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 02.02.2022 um 10:39:52
 
nixwissen schrieb am 02.02.2022 um 04:15:53:
Wobei ich mir gar nicht sicher bin, ob sie das für den AE-Wechsel braucht

ja, sie braucht A1
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