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Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht (Gelesen: 16.473 mal)
Themen Beschreibung: Neuer Koalitionsvertrag
eddie_1
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Antwort #15 - 12.12.2021 um 18:58:33
 
SimonB schrieb am 12.12.2021 um 18:03:20:
Definitiv nicht. Warum musst du deine NE erneuern?


Die Karte läuft alle 10 Jahre ab und dann muß ich den Paß und NE beide neu beantragen, damit sie miteinander stimmen. Aber das ist nicht das Problem. DE ist inzwischen für mich AUCH Heimat geworden.
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SimonB
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Antwort #16 - 12.12.2021 um 18:59:53
 
eddie_1 schrieb am 12.12.2021 um 18:46:57:
Deswegen laßt uns das ganze jetzt schnell machen.

Du verwechselt etliches. Wir machen hier weder schnell noch langsam was.
Bitte beachte Antwort 8 von der Moderation.

Hast du eine Sachfrage oder Sach-Antwort?

Ich muss als Deutscher meinen dPA und meinen Reisepass auch "erneuern".
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eddie_1
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Antwort #17 - 12.12.2021 um 19:22:44
 
SimonB schrieb am 12.12.2021 um 18:59:53:
Du verwechselt etliches. Wir machen hier weder schnell noch langsam was.
Bitte beachte Antwort 8 von der Moderation.

Hast du eine Sachfrage oder Sach-Antwort?

Ich muss als Deutscher meinen dPA und meinen Reisepass auch "erneuern".

Ich verwechsele nichts. Es geht um Mehrstaatigkeit und die Gründe dafür. Außer was ich schreibe aus dem Kontext zu nehmen, hast Du was konstruktives beizutragen? Was hat Deinen Paß erneuern mit dem Thema zu tun?
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SimonB
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Antwort #18 - 13.12.2021 um 15:47:14
 
eddie_1 schrieb am 12.12.2021 um 19:22:44:
Ich verwechsele nichts.

Ziemlich viel sogar.
Der Koalitionsvertrag ist kein Gesetz, sondern die Willensbekundung der 3 Koalitionsparteien für mind. die nächste Legislatur.

eddie_1 schrieb am 12.12.2021 um 19:22:44:
Es geht um Mehrstaatigkeit und die Gründe dafür.

Es gibt noch kein Gesetz dazu.
Deshalb können weder du noch ich oder sonst ein User dieses Forums etwas schnell machen. Und sollen auch nicht über ungelegte Eier diskutieren.
Der Gesetzgeber ist gefragt.

eddie_1 schrieb am 12.12.2021 um 19:22:44:
hast Du was konstruktives beizutragen?

Ich bin nicht der Gesetzgeber. Du kannst definitiv nicht davon ausgehen, dass die Mehrstaatigkeit im Frühjahr abgeschlossen wird (was auch immer du darunter verstehst).
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Antwort #19 - 13.12.2021 um 18:45:23
 
SimonB schrieb am 13.12.2021 um 15:47:14:
Ziemlich viel sogar.
Der Koalitionsvertrag ist kein Gesetz, sondern die Willensbekundung der 3 Koalitionsparteien für mind. die nächste Legislatur.

Es gibt noch kein Gesetz dazu.
Deshalb können weder du noch ich oder sonst ein User dieses Forums etwas schnell machen. Und sollen auch nicht über ungelegte Eier diskutieren.
Der Gesetzgeber ist gefragt.

Ich bin nicht der Gesetzgeber. Du kannst definitiv nicht davon ausgehen, dass die Mehrstaatigkeit im Frühjahr abgeschlossen wird (was auch immer du darunter verstehst).


Du schreibst Sachen was sowieso jeder weiß über den Koaltionsvertrag und die Leigislaturperiode und misinterpretierst alles was ich schreibe (zum 2. Mal). Das hast Du bereits bei anderen auch schon gemacht, sehe ich im Forum. Mit 'schnell machen' war die Überfälligkeit dieser Gesetzänderung rhetorisch angedeutet und nichts mit irgendetwas vor Verabschiedung der Gesetzänderung umzusetzen gemeint. Ohne die Frage zu beantworten und über den Prozess vlt. konstruktiv zu kommentieren wie im parallelen Thread, magst Du lieber Deine Unwissenheit kund geben, in dem Du versuchst auch etwas Diskussion um das Thema zu unterbinden, weil die Diskussion nicht gesetzesbedingt schmalspurig genug für Deinen Kopf ist und es irritiert. Diese Art mit Leuten im Forum umzugehen sollte eigentlich verboten sein. Bist Du bei der Behörde so geschult worden? Kommen Reformen für die Behörde?
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Antwort #20 - 14.12.2021 um 11:15:01
 
eddie_1 schrieb am 13.12.2021 um 18:45:23:
Du schreibst Sachen was sowieso jeder weiß über den Koaltionsvertrag und die Leigislaturperiode und misinterpretierst alles was ich schreibe (zum 2. Mal).


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