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Verhinderung der Abschiebung (Gelesen: 3.087 mal)
integ
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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17.10.2021 um 15:27:33
 
Guten Tag,

es  handelt sich um eine Person,die eine Duldung  hat,weil er Asyl ist.
Er macht zurzeit eine Ausbildung  und Pflegt ehrenamtlich parallel  eine Pflegebedürftige Person.
Gibt es die Möglichkeit,dass er einen Aufenthalt  bekomm?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 17.10.2021 um 15:59:24
 
Er hat wohl eine Duldung, weil der Asylantrag abgelehnt wurde.

Dann kommt es darauf an: Was ist das Herkunftsland?

Was für eine Ausbuldung ist es? Gibt es einen offiziellen Vertrag, ist der Vertrag bei der Kammer registriert? Hast er für die Ausbildung eine Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde?
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: polnisch
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Antwort #2 - 17.10.2021 um 16:06:15
 
Danke für die schnell Antwort .

Er kommt aus Jordanien!
Er kam als Minderjährigen nach Deutschland und er macht zurzeit Ausbildung als Elektrotechnik .
Die Ausbildung dauert 3 und halb Jahre und das AusLänderamt  weiß ,dass er Ausbildung macht. Die Ausbildung dauert noch 2 jahren.Dazu pflegt er ehrenamtlich einen Pflegebedürftigen .
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reinhard
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Antwort #3 - 17.10.2021 um 17:08:43
 
Das Ehrenamtliche ist für die Ausbildung egal.

Hat er schon den § 60c im Aufenthaltsgesetz durchgelesen? Oder hat er eine Duldung nach 60c? Oder will er die beantragen?

Das ist eine Duldung, mit der die Abschiebung "endgültig" ausgesetzt ist.
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