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Sterberegisterauszug mit Name ausschließlich in ISO Norm (Gelesen: 589 mal)
gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Sterberegisterauszug mit Name ausschließlich in ISO Norm
11.10.2021 um 08:59:45
 
Ein anerkannter Flüchtling aus Syrien ist gestorben. Seine Ehefrau bekam vom Standesamt einen Sterberegisterauszug, in dem der Name ihres Mannes ausschließlich(!) in ISO Norm steht, so einer Art Lautschrift.

In allen anderen Dokumenten (blauer Flüchtlingspass, Aufenthaltstitel usw.) steht sein Name in normal transkribierter lateinischer Schrift. Auch zB eine beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde mit den Namen beider Eheleute in lateinischer Schrift liegt vor. Nun gibt es Probleme ua mit der Bank, die den Sterberegisterauszug nicht akzeptiert.

Der Standesbeamte weigert sich die Urkunde zu ändern oder zu ergänzen. De Frau könne ja klagen. Nach dem Tod ihres Mannes hat die Frau genug Sorgen und Probleme und weder die Kraft noch das Geld um zu klagen.

Ist sowas üblich, was kann man dagegen tun ?
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Tina05
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Beiträge: 154

Hessen, Germany
Hessen
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 11.10.2021 um 10:19:35
 
Nicht lateinische Schriftzeichen müssen nach der jeweiligen ISO-Norm transliteriert werden.

Zitat:
Verwendet eine fremde Sprache andere als lateinische Schriftzeichen, sind Namen so weit wie möglich durch Transliteration wiederzugeben, das heißt, jedes fremde Schriftzeichen ist durch das gleichwertige lateinische Schriftzeichen wiederzugeben.3 Hierbei sind nach dem Übereinkommen über die Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern (siehe Nummer A 1.1.2) die Normen der Internationalen Normenorganisation (ISO) anzuwenden.


Alternativ kann auch die lateinische Schreibweise verwendet werden, die der Heimatstaat festgelegt hat, wenn der Name so z.B. in einer Personenstandsurkunde (Achtung: nicht der Übersetzung durch einen Übersetzer, sondern im Original) oder im Heimatpass (Achtung: nicht blauer Reiseausweis) steht.
Wenn die Übersetzung nicht nach ISO-Norm gefertigt wurde, kann sie so nicht verwendet werden, da der Name nach ISO-Norm zu übersetzen ist.
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Gruß
Tina
 
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