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Niederlassungserlaubnis. Auslandsaufenthalt über 5 Jahre. Wie geht es weiter? (Gelesen: 1.849 mal)
Living_in_Belgium
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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01.07.2021 um 21:29:49
 
Schönen Guten Abend,

es gab kürzlich hier im Forum eine ähnliche Fragestellung.
Möchte mich dort aber nicht einklinken und deshalb hier meine Fragestellung.

Ich bin in Deutschland geboren, besitze die Niederlassungserlaubnis. Ich habe enige Jahre hier in Deutschland gearbeitet und meine Firma hat mich vor 5 Jahren in die Mutterfirma in Belgien versetzt.  Zum Zeitpunkt der Ausreise habe ich mir von der Ausländerbehörte über unseren Anwalt eine Bescheinigung des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis ausstellen lassen.

Ich dachte damit wäre alles erledigt und ich könnte jederzeit wieder zurück nach Deutschland.

Die Regelung lautet ja:
Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsinteresse nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 oder Absatz 2 Nummer 5 bis 7 besteht

HIer wurde kürzlich erwähnt, dass der Lebensunterhalt z,B nur bei Rentner mit einem regelmäßigen Einkommen, als gesichert gilt.

Wie schätzt ihr meine Konstelation ein? Wird es Probleme geben wenn ich wieder in Deutschland leben möchte?

Falls Information meinerseits fehlen sollte, einfach melden.


Vielen Dank für die Unterstützung.


P.S Ich komme ursprünglich aus einem Drittstaat.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 01.07.2021 um 21:53:06
 
Living_in_Belgium schrieb am 01.07.2021 um 21:29:49:
Wie schätzt ihr meine Konstelation ein? 

Deine Niederlassungserlaubnis ist nicht erloschen. Bei solchen Versetzungsfällen ist aufgrund der weiterbestehenden Beschäftigung von einem gesicherten Lebensunterhalt zum maßgeblichen Zeitpunkt der Ausreise auszugehen, sodass am Fortwirken der Niederlassungserlaubnis keine Zweifel bestehen dürften.
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Living_in_Belgium
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 01.07.2021 um 22:07:25
 
Vielen Dank für die schnelle Rückantwort.

Heißt das im Umkehrschluss, dass nur die Leute die ein Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis von der Ausländerbehörte ausgestellt bekommen,  quasi sorgfrei wieder nach Deutschland zurückgehen können?

Reicht es für die Behörden aus wenn ich diesen Bescheid bei der Einreise vorlege, oder muss ich dann noch weitere Dokumente wie Arbeitsvertrag von der belgischen Firma etc. vorlegen?

Ich frage deshalb nach weil ich in Belgien ein Expatriate Status genossen  und ich regelmäßig nur einein befristeten Arbeitserlaubnis/Arbeitsvertrag erhalten habe der jährlich verlängert wurde.

Besten Dank
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 01.07.2021 um 22:17:38
 
Living_in_Belgium schrieb am 01.07.2021 um 22:07:25:
Heißt das im Umkehrschluss, dass nur die Leute die ein Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis von der Ausländerbehörte ausgestellt bekommen,  quasi sorgfrei wieder nach Deutschland zurückgehen können?

Nein. Erlöschen und Fortbestehen sind Folgen, die sich direkt aus dem Gesetz ergeben. Diese Bescheinigung soll lediglich den Nachweis erleichtern. Und sie sorgt dafür, dass man in Drittstaaten ins Flugzeug Richtung Deutschland gelassen wird.

Weder ist Fehlen problematisch wenn es um die Prüfung der Fortbestand der Niederlassungserlaubnis nach der Einreise geht, noch ist ihre Ausstellung Garantie dafür, dass die Niederlassungserlaubnis nicht tatsächlich erloschen ist. Ich habe genug solche Bescheinigungen gesehen, die entweder nur Gesetzestext wiedergeben oder die im Konjunktiv formuliert sind ("wenn der Lebensunterhalt gesichert sein sollte"). Beides nicht brauchbar, weil kein Bezug zum Einzelfalls erkennbar ist.

Living_in_Belgium schrieb am 01.07.2021 um 22:07:25:
Reicht es für die Behörden aus wenn ich diesen Bescheid bei der Einreise vorlege, oder muss ich dann noch weitere Dokumente wie Arbeitsvertrag von der belgischen Firma etc. vorlegen?

Kommt auf die Behörde an. Das kann man nicht sagen.

Living_in_Belgium schrieb am 01.07.2021 um 22:07:25:
Ich frage deshalb nach weil ich in Belgien ein Expatriate Status genossen  und ich regelmäßig nur einein befristeten Arbeitserlaubnis/Arbeitsvertrag erhalten habe der jährlich verlängert wurde.

Wie gesagt, maßgeblicher Zeitpunkt ist die Ausreise nach Belgien. Hier wäre die Niederlassungserlaubnis ohne die Ausnahmeregelung erloschen.

Es ist vergleichbar mit dem Fall, in dem eine Niederlassungserlaubnis einer Person erteilt wird, die später doch arbeitslos wird. Das spielt für die bereits erteilte Niederlassungserlaubnis auch keine Rolle mehr.
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« Zuletzt geändert: 01.07.2021 um 22:30:33 von N/V »  
 
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Living_in_Belgium
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 01.07.2021 um 23:52:37
 
Nochmals besten dank für die Rückmeldung.

Den letzten Teil Ihrer Aussage habe ich leider nicht verstandenZitat:
Wie gesagt, maßgeblicher Zeitpunkt ist die Ausreise nach Belgien. Hier wäre die Niederlassungserlaubnis ohne die Ausnahmeregelung erloschen.


Könnten Sie dies vielleicht weiter ausführen? Durch den befristeten Vertrag zum Zeitpunkt meiner Ausreise ist nun nach Ihrer Einschätzung die Niederlassungserlaubnis erloschen?
Oder bin ich weiterhin nach Ihrer Einschätzung auf der sicheren Seite?

Besten Dank
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis. Auslandsaufenthalt über 5 Jahre. Wie geht es weiter?
Antwort #5 - 01.07.2021 um 23:58:47
 
Living_in_Belgium schrieb am 01.07.2021 um 23:52:37:
Durch den befristeten Vertrag ist nun nach Ihrer Einschätzung die Niederlassungserlaubnis erloschen?

Nein, ist sie nicht. Insoweit bleibe ich bei meiner Einschätzung.

Living_in_Belgium schrieb am 01.07.2021 um 23:52:37:
Oder bin ich weiterhin nach Ihrer Einschätzung auf der sicheren Seite?

So würde ich das sehen.

[Ist übrigens genau ein schöner Fall dafür, weshalb die deutsche Gesetzeslage aus der Zeit gefallen ist und für Unsicherheiten sorgt.]
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