Living_in_Belgium schrieb am 01.07.2021 um 22:07:25:Heißt das im Umkehrschluss, dass nur die Leute die ein Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis von der Ausländerbehörte ausgestellt bekommen, quasi sorgfrei wieder nach Deutschland zurückgehen können?
Nein. Erlöschen und Fortbestehen sind Folgen, die sich direkt aus dem Gesetz ergeben. Diese Bescheinigung soll lediglich den Nachweis erleichtern. Und sie sorgt dafür, dass man in Drittstaaten ins Flugzeug Richtung Deutschland gelassen wird.
Weder ist Fehlen problematisch wenn es um die Prüfung der Fortbestand der Niederlassungserlaubnis nach der Einreise geht, noch ist ihre Ausstellung Garantie dafür, dass die Niederlassungserlaubnis nicht tatsächlich erloschen ist. Ich habe genug solche Bescheinigungen gesehen, die entweder nur Gesetzestext wiedergeben oder die im Konjunktiv formuliert sind ("wenn der Lebensunterhalt gesichert sein sollte"). Beides nicht brauchbar, weil kein Bezug zum Einzelfalls erkennbar ist.
Living_in_Belgium schrieb am 01.07.2021 um 22:07:25:Reicht es für die Behörden aus wenn ich diesen Bescheid bei der Einreise vorlege, oder muss ich dann noch weitere Dokumente wie Arbeitsvertrag von der belgischen Firma etc. vorlegen?
Kommt auf die Behörde an. Das kann man nicht sagen.
Living_in_Belgium schrieb am 01.07.2021 um 22:07:25:Ich frage deshalb nach weil ich in Belgien ein Expatriate Status genossen und ich regelmäßig nur einein befristeten Arbeitserlaubnis/Arbeitsvertrag erhalten habe der jährlich verlängert wurde.
Wie gesagt, maßgeblicher Zeitpunkt ist die Ausreise nach Belgien. Hier wäre die Niederlassungserlaubnis ohne die Ausnahmeregelung erloschen.
Es ist vergleichbar mit dem Fall, in dem eine Niederlassungserlaubnis einer Person erteilt wird, die später doch arbeitslos wird. Das spielt für die bereits erteilte Niederlassungserlaubnis auch keine Rolle mehr.