Hallo,
das ist nicht brutal, sondern ganz normal und m.E. angemessen, wenn man eingebürgert werden möchte. Man wird ja nicht gezwungen, sondern kann diese "brutalen" Forderungen zurückweisen und auf die Einbügerung z.B. verzichten.
Und niemand in Deutschland möchte wissen, ob und wann Du welches Knöllchen bekommen hast.
Vorstrafen und gerichtliche Verurteilungen aufgrund begangener Straftaten sind ja auch wahrlich
keine "Knöllchen".
Ansonsten: Einfach in Deinen archivierten eigenen Unterlagen nachsehen, wann Du, über welchen Zeitraum, ALG2 erhalten hast.
Beispielsweise über Kontoauszüge, Steuerunterlagen, etc.
Ersatzweise, falls nicht vorliegend, kann man auch erst einmal den ungefähren Zeitraum nennen mit dem Hinweis, dass man es nicht mehr nachvollziehen könne.
Falls der Bezug so lange her ist und Du seitdem eine langjährige, ununterbrochene Erwerbshistorie besitzt, interessiert es vermutlich niemanden mehr und dient bestenfalls der Statistik.
Falls die
EBH wider Erwarten genaue Daten haben möchte, wird sie es Dir mitteilen.