Mamaschlumpfine schrieb am 16.02.2021 um 12:43:02:Kann man die Zeiten kummulieren? Sollte er sich die nächsten 1,5 Jahre legal in DE aufhalten, werden ihm die Zeiten in CZ angerechnet?
Das ist nur in einer Konstellation möglich: Besitz einer Blauen Karte in CZ, anschließender Besitz einer Blauen Karte in DEU und bei Beantragung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU in Deutschland. Die Voraussetzungen werden hier nicht erfüllt.
Ansonsten dürfte es für die angestrebte Tätigkeit keine Möglichkeit der Zustimmung bestehen und folglich keine
AE erteilt werden können:
- § 18b Abs. 1
AufenthG dürfte nicht einschlägig sein, da sich zumindest nicht aus dem Vortrag nicht ergibt, die Beschäftigung entspreche dem erreichten Hochschulabschluss
- § 19c Abs. 1
AufenthG ist nicht einschlägig, da die
BeschV keine Möglichkeit hierfür kennt (Absprachen im Sinne von § 15c
BeschV existieren bislang nicht)
- § 19c Abs. 3
AufenthG ist als Ausnahmefall nur unter strengen Voraussetzungen möglich, insbesondere sind hier rein persönliche Voraussetzungen nicht maßgebend. Im Übrigen könnte die bloße Existenz von § 19c Abs. 1
AufenthG i.V.m § 15c
BeschV die Anwendung sperren, da der Gesetzgeber einen gesetztlich spezifisch geregelten Fall geschaffen hat, der nur noch von Vermittlungsabsprachen ausgefüllt werden kann.