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Besuchsreise mit Ehefrau in Deutschland (Gelesen: 3.517 mal)
Michael-Siquijor
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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10.01.2021 um 05:20:16
 
Hallo und guten Morgen von den Philippinen.

Ich bin Deutscher ohne Wohnsitz in Deutschland und lebe nunmehr seit 3 Jahren auf den Philippinen. Inzwischen habe ich meine langjährige Freundin (Filipina) hier geheiratet und habe dazu natürlich auch ein Deutsches Ehefhähigkeitszeugniss aus Deutschland vorlegen müssen. So weit ich weiss ist die Ehe damit auch in Deutschland anerkannt.

Unabhängig der Coronasituation ist meine Frage nun, ob ich zusammen mit meiner Ehefrau in Deutschland einreisen darf um Kinder und Freunde zu besuchen. Ein Daueraufenthalt in Deutschland kommt für uns beide nicht in Frage, also es geht nur um eine Reise zu Besuchszwecken.

Kann sie sich auf Freizügigkeit berufen weil wir zusammen einreisen oder muss sie ein Visum beantragen.

Vielen Dank

Michael
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 10.01.2021 um 09:08:16
 
Unabhängig von der Coronasituation:

Du darfst immer nach Deutschland einreisen, Deine Ehefrau nur mit Visum.
Das ist unabhängig von der Frage, ob sie allein reist oder gemeinsam mit Dir.

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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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DerRalf
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Antwort #2 - 10.01.2021 um 09:09:38
 
Michael-Siquijor schrieb am 10.01.2021 um 05:20:16:
Kann sie sich auf Freizügigkeit berufen weil wir zusammen einreisen oder muss sie ein Visum beantragen.

Ja sie muss ein Visum beantragen und zwar ein Schengen-Visum. Ob sie dieses Visum auch bekommt, liegt hauptsächlich daran, ob sie die Rückkehrbereitschaft glaubhaft machen kann. Aber derzeit wird so ein Visum wegen Corona natürlich nicht erteilt werden.

Hier die Infos der Deutschen Botschaft Manila zum Visum: https://manila.diplo.de/ph-de/service/visa-einreise/schengen-visa/1691006
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namaskaram
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Antwort #3 - 10.01.2021 um 18:44:03
 
Ich habe in ähnlicher Situation ein Schreiben aufgesetzt und dem Visumsantrag meines Mannes beigefügt, in dem ich erklärt und nachgewiesen habe, dass ich im Ausland mit meinem Mann zusammen lebe und dass wir für einen Urlaub (Familie und Freunde besuchen) nach Deutschland kommen und dabei gemeinsam ein- und ausreisen. Außerdem den ein oder anderen Grund erwähnt, weshalb wir zu dem Zeitpunkt nicht in Deutschland leben wollten.

Deine Frau sollte möglichst gute Gründe nachweisen können, weshalb sie eine feste Bindung zu den Philippinen hat und wieder aus Deutschland ausreisen wird.
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lottchen
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Antwort #4 - 10.01.2021 um 18:44:32
 
Freizügigkeit genießen enge Familienangehörige von EU-Bürgern, die in einem anderen EU-Land leben. Die Philippinen sind kein EU-Land.
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Michael-Siquijor
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Antwort #5 - 11.01.2021 um 09:51:36
 
Ändert es etwas wenn unsere Ehe vom deutschen Standesamt Nachbeurkundet und im deutschen Eheregister eingetragen ist? Warum muss sie denn die Rückkehrbereitschaft glaubhaft machen wenn wir lediglich Urlaub zum Zwecke des Verwandtenbesuch machen wollen? Ein Kurzzeitvisum für 4 Wochen würde uns ausreichen.
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lottchen
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Antwort #6 - 11.01.2021 um 10:14:39
 
Nein, das ändert nichts. Die Behörden könnten annehmen, dass sie das Verfahren zur FZF umgehen will indem sie offiziell zu Besuchszwecken einreist und dann einfach für immer dableiben will. Daher muss sie die Rückkehrbereitschaft nachweisen.

Mit 4 Wochen (selbst wenn man momentan ein Visum bekäme) kommt man aber nicht wirklich weit. Euch ist klar, dass ihr erst mal 10-14Tage je nach Bundesland in Quarantäne müsstet? Und die Gastgeberfamilie gleich mit, wenn ihr bei der Familie übernachtet? Hotelübernachtungen sind momentan ja gar nicht möglich.
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DerRalf
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Antwort #7 - 11.01.2021 um 10:57:40
 
Michael-Siquijor schrieb am 11.01.2021 um 09:51:36:
Ändert es etwas wenn unsere Ehe vom deutschen Standesamt Nachbeurkundet und im deutschen Eheregister eingetragen ist?
Nein überhaupt nicht. Es geht hier um eine Besuchsvisum und dass hat erstmal nichts mit eurer Ehe zu tun. Und auch selbst wenn ihr hier in Deutschland leben wollen würdet, wäre dies nicht notwendig, da eure Ehe rechtsgültigt ist. dazu muss sie nicht in Deutschland nachbeurkundet werden.

Michael-Siquijor schrieb am 11.01.2021 um 09:51:36:
Warum muss sie denn die Rückkehrbereitschaft glaubhaft machen wenn wir lediglich Urlaub zum Zwecke des Verwandtenbesuch machen wollen?
Weil es nunmal nicht gewünscht ist, dass jeder in den Schengen-Raum einreist und hier bleibt. Es kann jeder sagen ich will nur XYZ besuchen und dann einfach hierbleibt. Wenn dies die Schengenstaaten akzeptieren würden, dann wäre übertrieben gesagt, die halbe 3. Welt hier. Also muss man glaubhaft machen, dass man in sein Heimatland zurück gehen wird.

Michael-Siquijor schrieb am 11.01.2021 um 09:51:36:
Ein Kurzzeitvisum für 4 Wochen würde uns ausreichen. 
Je nachdem, wie sie die Rückkehrbereitschaft glaubhaft machen will, kann 4 Wochen schon ein KO-Kriterium sein. Wenn ihr die Rückkehrbereitschaft zum Beispiel mit einem Job nachweisen wollt, dann weiß die DBM, dass 4 Wochen Urlaub unüblich auf den Philippinen ist.
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Michael-Siquijor
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 11.01.2021 um 23:58:23
 
Meine Frau ist selbsttändig und betreibt ein Hostel. Da wegen der Corona Pandemie aber kein Tourismus mehr besteht hat sie alle Zeit der Welt um mit mir zusammen meine Kinder und Freunde zu besuchen. Ich finde das einfach unmöglich und es bestätigt meine Entscheidung eben nicht mehr in Deutschland leben zu wollen.
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lottchen
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Antwort #9 - 12.01.2021 um 10:37:28
 
Dann muss Deine Frau Ihre Rückkehrwilligkeit eben so begründen wie in Satz 1 und 2 Deines letztens Beitrages steht. Wo ist da das Problem? Andere verheiratete Paare die im Ausland leben bekommen das doch auch hin.
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DerRalf
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Antwort #10 - 12.01.2021 um 13:31:10
 
Michael-Siquijor schrieb am 11.01.2021 um 23:58:23:
Meine Frau ist selbsttändig und betreibt ein Hostel.
Da ist doch schon was um die Rückkehrbereitschaft zu versuchen glaubhaft zu machen. Desweiteren bist du als Ehemann, der auf den Philippinen lebt ein weiteres Indiz für die Rückkehrbereitschaft. Ihr müsst einfach alles suchen, womit man diese Bereitschaft glaubhaft machen kann.

Michael-Siquijor schrieb am 11.01.2021 um 23:58:23:
Da wegen der Corona Pandemie aber kein Tourismus mehr besteht hat sie alle Zeit der Welt um mit mir zusammen meine Kinder und Freunde zu besuchen.
Da müsst ihr schon auf die Zeit nach der Pandemie warten, also wenn sie nicht mehr soviel Zeit hat, denn eine Einreise zu Besuchszwecken ist zur Zeit nach meinem Wissen nicht erlaubt. Desweiteren müsstet ihr erstmal in Quarantäne. Und derzeit wäre eine Rückreise auf die Philippinen nicht mal mehr möglich, da die Philippinen keinen aus Deutschland rein lassen. Nicht mal mehr ihre eigenen Staatsbürger. Zur Zeit wäre es sogar auch noch so, dass nur einer von Euch die Freunde und Kinder treffen dürfte, da wir derzeit eine Beschränkung haben. Ein Haushalt darf nur eine haushaltsfremde Person treffen, also entweder dich oder deine Frau. Wie lange diese Beschränkung noch bestehen wird, weiß keiner.

Michael-Siquijor schrieb am 11.01.2021 um 23:58:23:
Ich finde das einfach unmöglich und es bestätigt meine Entscheidung eben nicht mehr in Deutschland leben zu wollen. 
So ist nunmal die Rechtslage und auch wenn es mich selbst getroffen hat und mein damaliger Verlobter mich nicht besuchen konnte, weil er die Rückkehrbereitschaft nicht glaubhaft machen konnte, kann ich den Grund für diese Rechtslage nachvollziehen. Und die Schengen Saaten sind nicht die einzigsten Staaten, die nicht jeden rein lassen.
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