simo schrieb am 22.09.2020 um 22:59:21: soll die
LU nur von seinem Eigenen Mittel ??? Was ist im Fall daß der Ausländer lebt mit seiner Familie und sein
LU durch die Familie gesichert ist ????
Kommt immer auf den Einzelfall an. Wer die Voraussetzungen aus dem Gesetz nicht erfüllt, muss dann begründen, weshalb er sie nicht erfüllen kann oder erfüllen will.
simo schrieb am 22.09.2020 um 23:53:38:Hat der Ausländer Nach 5 Jahre Anspruch auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis ohne Sprachkenntnisse der Niveau
B1 da er krank ist????ist der Lu gesichert falls der Ausländer mit seiner Familie lebt ????
Einen Anspruch vermutlich nicht, kommt auf den Einzelfall an. "Krank" ist sicherlich zu allgemein, die Beratungsstelle würde sich das genauer ansehen. Nicht jede Krankheit hindert ihn daran, zu arbeiten oder Deutsch zu lernen.
Beim Lebensunterhalt kommt es darauf an, warum er ihn nicht selbst sichern kann und was er (1) als Begründung und (2) als Ersatz anbietet.
Falls er mit allen Unterlagen, das sind wahrscheinlich nicht wenige, in einer Beratungsstelle fragt, können die ihm sicherlich genaure Auskünfte geben. Du kennst die Unterlagen vermutlich auch nicht, so dass es nicht viel hilft, jetzt eine "Was-wäre-wenn"

iskussion zu führen.