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Niederlassungserlaubnis nach 5jahre Aufenthalterlaubnis nach &31 (Gelesen: 2.974 mal)
simo
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21.09.2020 um 08:52:48
 
Hallo Zusammen
Ein Ausländer lebt fast  7 Jahre in Deutschland nach 4 Jahre Ehe er hat sich mit seiner deutsche Frau getrennt dann hat er ein Jahr Aufenthalterlaubnis nach &31 bekommen Dann war er  schwer krank und er hat Krankengeld bekommen leider er soll momentan mit seiner Behinderung weiter leben und auf seiner Familie angewiesen .hat er Anspruch auf Niederlassungserlaubnis??falls nein gibt es Ausnahmen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis oder der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ???
Vielen Dank
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deerhunter
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Antwort #1 - 22.09.2020 um 13:24:25
 
simo schrieb am 21.09.2020 um 08:52:48:
falls nein gibt es Ausnahmen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis oder der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ???



Ohne den LU selbst zu erwirtschaften sieht es eher schlecht aus mit Verlängerung der AE, von einer NE ganz zu schweigen!
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simo
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Antwort #2 - 22.09.2020 um 17:45:16
 
deerhunter schrieb am 22.09.2020 um 13:24:25:
Ohne den LU selbst zu erwirtschaften sieht es eher schlecht aus mit Verlängerung der AE, von einer NE ganz zu schweigen!

Falls einer Von seiner Familie unterhaltet wird auch die Aufenthalterlaubnis nicht verlängert oder die Niederlassungserlaubnis nicht erteilt????
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reinhard
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Antwort #3 - 22.09.2020 um 19:09:56
 
Hast Du den § 31 Aufenthaltsgesetz gelesen?

Die Ersterteilung ist auch möglich, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert wird. Für die Verlängerung soll ein gesicherter Lebensunterhalt nachgewiesen werden. Ohne wird nicht automatisch abgelehnt.

Der Betroffenen sollte sich beraten lassen – entweder hier im Forum oder bei einer örtlichen Beratungsstelle.
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Antwort #4 - 22.09.2020 um 20:04:58
 
reinhard schrieb am 22.09.2020 um 19:09:56:
Hast Du den § 31 Aufenthaltsgesetz gelesen?

Die Ersterteilung ist auch möglich, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert wird. Für die Verlängerung soll ein gesicherter Lebensunterhalt nachgewiesen werden. Ohne wird nicht automatisch abgelehnt.

Der Betroffenen sollte sich beraten lassen – entweder hier im Forum oder bei einer örtlichen Beratungsstelle.

Es geht um die Verlängerung der Aufenthalterlaubnis nach &31 und der Betroffene ist schwer krank und er hat ein Behinderung grad von über 50%.soll er jetzt wegen seiner Krankheit Deutschland verlassen ???Nach § 26 Abs. 4 Satz 2 AufenthG gibt es außnahmen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis????!!!!!!
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Antwort #5 - 22.09.2020 um 21:17:01
 
simo schrieb am 22.09.2020 um 20:04:58:
Es geht um die Verlängerung der Aufenthalterlaubnis nach §31 und der Betroffene ist schwer krank und er hat ein Behinderung grad von über 50%.


Genau.

Und wenn Du inzwischen den § 31 gelesen hast, weißt Du ja, welche Voraussetzungen für die Verlängerung gelten.

Deshalb hatte ich geraten, dass der Betroffene sich beraten lässt – hier im Forum oder bei einer örtlichen Beratungsstelle.



Zitat:
§ 31, Absatz 2, Satz 4 lautet: Zur Vermeidung von Missbrauch kann die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis versagt werden, wenn der Ehegatte aus einem von ihm zu vertretenden Grund auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen ist.
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simo
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Antwort #6 - 22.09.2020 um 22:59:21
 
  soll die LU nur von seinem Eigenen Mittel ???   Was ist im  Fall daß  der Ausländer lebt mit seiner Familie  und sein LU durch die Familie gesichert ist  ????
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Antwort #7 - 22.09.2020 um 23:53:38
 
Hat der Ausländer Nach 5 Jahre Anspruch auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis ohne Sprachkenntnisse  der Niveau B1 da er krank ist????ist der Lu gesichert falls der Ausländer mit seiner Familie lebt ????
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reinhard
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Antwort #8 - 23.09.2020 um 12:57:40
 
simo schrieb am 22.09.2020 um 22:59:21:
  soll die LU nur von seinem Eigenen Mittel ???   Was ist im  Fall daß  der Ausländer lebt mit seiner Familie  und sein LU durch die Familie gesichert ist  ????


Kommt immer auf den Einzelfall an. Wer die Voraussetzungen aus dem Gesetz nicht erfüllt, muss dann begründen, weshalb er sie nicht erfüllen kann oder erfüllen will.


simo schrieb am 22.09.2020 um 23:53:38:
Hat der Ausländer Nach 5 Jahre Anspruch auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis ohne Sprachkenntnisse  der Niveau B1 da er krank ist????ist der Lu gesichert falls der Ausländer mit seiner Familie lebt ????



Einen Anspruch vermutlich nicht, kommt auf den Einzelfall an. "Krank" ist sicherlich zu allgemein, die Beratungsstelle würde sich das genauer ansehen. Nicht jede Krankheit hindert ihn daran, zu arbeiten oder Deutsch zu lernen.

Beim Lebensunterhalt kommt es darauf an, warum er ihn nicht selbst sichern kann und was er (1) als Begründung und (2) als Ersatz anbietet.

Falls er mit allen Unterlagen, das sind wahrscheinlich nicht wenige, in einer Beratungsstelle fragt, können die ihm sicherlich genaure Auskünfte geben. Du kennst die Unterlagen vermutlich auch nicht, so dass es nicht viel hilft, jetzt eine "Was-wäre-wenn"griniskussion zu führen.

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