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Ausbürgerung Albanien (Gelesen: 4.806 mal)
Themen Beschreibung: Verzichtsantrag albanische Staatsbürgerschaft
Lober81
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21.08.2020 um 10:21:22
 
Hallo,
meine Frau benötigt für die Ausbürgerung von Albanien, einen Antrag auf Verzicht der Albanischen Staatsbürgerschaft.

Was sollte als Grund auf Verzicht angegeben werden, um die albanischen Behörden nicht zu verletzen?

Hat jemand ein Vordruck oder ähnliches?
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Saxonicus
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Antwort #1 - 21.08.2020 um 10:38:40
 
Lober81 schrieb am 21.08.2020 um 10:21:22:
Was sollte als Grund auf Verzicht angegeben werden, um die albanischen Behörden nicht zu verletzen?

Na welcher Grund besteht denn, um sich der Staatsangehörigkeit von Albanien zu entledigen?

Es geht doch wohl sicher um die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit und das sollte sie auch den albanischen Behörden auch so mitteilen.
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Lober81
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Antwort #2 - 21.08.2020 um 10:43:43
 
Die deutsche Staatsbürgerschaft soll angenommen werden, um sich frei bewegen zu können.
Dies ist mit einen albanischen Pass leider nicht möglich.
Würden wir aber diesen Grund angeben, können wir sicherlich lange auf eine Bestätigung des Antrages warten.
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lottchen
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Antwort #3 - 21.08.2020 um 11:44:13
 
Ich lebe seit 10 Jahren in D, habe einen deutschen Ehepartner, zwei deutsche Kinder und möchte daher gern die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen. Dazu ist es notwendig, die albanische aufzugeben.

Das wäre beispielsweise eine Begründung (wenn sie zutreffen würde), die die albanische Seite nicht verärgern dürfte.
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Antwort #4 - 21.08.2020 um 12:00:35
 
Meine Frau lebt seit 3 Jahren in Deutschland und wir haben ein Kind.

Das ist aber kein Grund, um nicht auch die albanische Staatsbürgerschaft beizubehalten.

Uns wurde bei der Botschaft geraden, einen triftigen Grund anzugeben.

Mir fällt da eigentlich nur das Wahlrecht ein.
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Antwort #5 - 21.08.2020 um 12:15:47
 
Lober81 schrieb am 21.08.2020 um 12:00:35:
Meine Frau lebt seit 3 Jahren in Deutschland und wir haben ein Kind.

Dann solltet Ihr aber auch gleichzeitig die Ausbürgerung des Kindes betreiben, denn es besitzt ebenfalls die albanische Staatsangehörigkeit (neben der deutschen).

Falls das überhaupt möglich ist?
(in manchen Länder geht das erst mit der Volljährigkeit)
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Antwort #6 - 21.08.2020 um 12:25:48
 
Saxonicus schrieb am 21.08.2020 um 12:15:47:
Dann solltet Ihr aber auch gleichzeitig die Ausbürgerung des Kindes betreiben, denn es besitzt ebenfalls die albanische Staatsangehörigkeit (neben der deutschen).


Unser Kind hat nur die deutsche Staatsbürgerschaft.
Es ist in Deutschland geboren.
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Antwort #7 - 21.08.2020 um 12:32:05
 
Jedes außerhalb des albanischen Staatsgebietes geborenes Kind erwirbt automatisch die albanische Staatsbürgerschaft durch die Abstammung von einem Elternteil albanischer Staatsangehörigkeit.

http://www.ambasadat.gov.al/germany/de/node/149
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Antwort #8 - 21.08.2020 um 12:39:34
 
lottchen schrieb am 21.08.2020 um 12:32:05:
Jedes außerhalb des albanischen Staatsgebietes geborenes Kind erwirbt automatisch die albanische Staatsbürgerschaft durch die Abstammung von einem Elternteil albanischer Staatsangehörigkeit.


Wie in den Link schon beschrieben, muss der deutsche Elternteil Zustimmen, dass das Kind auch die albanische Nationalität annimmt.

Ich habe direkt bei Geburt abgelehnt und unser Kind hat nur die deutsche Nationalität.
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Antwort #9 - 21.08.2020 um 12:51:05
 
lottchen schrieb am 21.08.2020 um 12:32:05:
Jedes außerhalb des albanischen Staatsgebietes geborenes Kind erwirbt automatisch die albanische Staatsbürgerschaft durch die Abstammung von einem Elternteil albanischer Staatsangehörigkeit.
http://www.ambasadat.gov.al/germany/de/node/149

Lober81 schrieb am 21.08.2020 um 12:25:48:
Unser Kind hat nur die deutsche Staatsbürgerschaft. Es ist in Deutschland geboren. 

Das ist aber kein Wunschkonzert, sondern läuft nach gesetzlichen Regeln ab. Deshalb solltet Ihr nicht versäumen, das Kind bei der albanischen Vertretung ordnungsgemäß registrieren zu lassen.

Das Kind hat die albanische Staatsangehörigkeit von seiner Mutter "ererbt", da spielt der Geburtsort und Euer Wunsch oder Eure Einschätzung überhaupt keine Rolle.

Eine Nichtregistrierung ändert nichts an den Fakten und kann sich zu einem späteren Zeitpunkt meist nur mit erheblich bürokratischen Aufwand und auch höheren Kosten "reparieren" lassen.
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Antwort #10 - 21.08.2020 um 12:55:31
 
Saxonicus schrieb am 21.08.2020 um 12:51:05:
Das ist aber kein Wunschkonzert, sondern läuft nach gesetzlichen Regeln ab. Deshalb solltet Ihr nicht versäumen, das Kind bei der albanischen Vertretung ordnungsgemäß registrieren zu lassen.

Wir haben natürlich sämtliche Behörden über unsere Entscheidung Informiert.
Deswegen konnte letztendlich auch in den Reisepass unseres Kindes nur eine Nationalität eingetragen werden.
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Antwort #11 - 21.08.2020 um 13:49:37
 
Lober81 schrieb am 21.08.2020 um 12:55:31:
Wir haben natürlich sämtliche Behörden über unsere Entscheidung

Es obliegt nicht Euer Entscheidung, welche Staatsangehörigkeit das Kind durch seine Abstammung innehat.

Lober81 schrieb am 21.08.2020 um 12:55:31:
Deswegen konnte letztendlich auch in den Reisepass unseres Kindes nur eine Nationalität eingetragen werden. 

Ein Reisepass bezieht sich immer nur auf eine Staatsangehörigkeit, deshalb brauchen Doppel- bzw. Mehrstaatler auch zwei oder sogar mehrere Pässe.

Bleibt zu hoffen, dass Euren Kind die Doppelstaatigkeit nicht irgendwann einmal vor die Füße fällt und mit hohen Aufwand geregelt werden muss, wie es heute schon des Öfteren der Fall ist, weil ihre Eltern wichtige Regeln missachtet haben.
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Antwort #12 - 21.08.2020 um 14:18:38
 
Wir danken wirklich für den Hinweis.

Meine Schwester hatte es bei Ihren Sohn versäumt und musste später aktiv werden.

Deshalb haben wir uns direkt nach der Geburt an die richtigen Stellen gewandt und alle nötigen Schritte unternommen.

Die nur Deutsche Staatsbürgerschaft als Eintrag musste von uns natürlich nachgewiesen werden, da ansonsten immer 2 Nationalitäten Eingetragen werden.

Ich würde aber lieber Informationen zu meinem Ausgangsbeitrag bekommen.
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Antwort #13 - 21.08.2020 um 14:26:03
 
Woher soll denn hier jemand wissen, welche Argumente die Besten im Fall Deiner Frau sind? Ggf. sind die auch völlig uninteressant für die albanischen Behörden.

Sie möchte in D wählen, sie möchte selber für ein politisches Amt in D kandidieren, Kind und Ehemann sind nur deutsch und sie möchte das auch wegen der familiären Verbundenheit, sie sieht ihre Zukunft in D, sie hat keine Familie mehr in Albanien, ihre Firma schickt sie oft ins Ausland, daher ist ein deutscher Paß vorteilhaft weil sie kein Visum braucht oder eher eins bekommt.....Such Dir aus was passt. Deutscher Paß (will sie) bedeutet Abgabe des albanischen (muss sie). Das wissen die albanischen Behörden doch auch. Sie ist doch nicht die erste, die diesen Antrag stellt.    
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Antwort #14 - 21.08.2020 um 14:55:22
 
Vielen Dank.

Ich denke mit dem Wahlrecht und geplanter dauerhafter Aufenthalt ist am Besten.

Leider haben wir durch 2 Bekannte erfahren müssen, dass für die albanischen Behörden der Grund ausschlaggebend ist für die sofortige Erteilung. Leider
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