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1991- 2000 in Deutschland gelebt (Gelesen: 2.345 mal)
Themen Beschreibung: NON EU Bürger ehemals in BRD gelebt
Mala_Iva
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag 1991- 2000 in Deutschland gelebt
23.07.2020 um 14:52:57
 
Person A hat in Deutschland von 1991 - 2000 gelebt und dort auch die Schule (Grundschule) besucht und ist Bosnische Staatsangehörige.
Hat nun Person B - ebefalls BiH Staatsangehörige geheiratet - Eheschließung in Deutschland. Arbeitgeber und alles ist vorhanden - wechen Aufenthaltsstatus könnte das Ehepaar in der BRD bekommen? Gibt es einen aus humanitären Gründen eine Möglichkeit oder aus welchen auch immer! Person A spricht perfekt deutsch und Person B ist auf einem A2 Level. Es handelt sich hier um eine Homo-Ehe und die Frauen sind unterschiedlicher Nationalitäten, was immer noch in BiH zum Problem führt auch wenn der Bürgerkrieg zurückliegt.  Was kann man hier machen?
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 23.07.2020 um 17:23:58
 
Eheschliessung war in Deutschland?
Welchen Aufenhtaltsstatus hat die in D lebende?

Mala_Iva schrieb am 23.07.2020 um 14:52:57:
humanitären Gründen


für Bosnier?
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Mala_Iva
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: serbisch
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Antwort #2 - 23.07.2020 um 20:59:08
 
Beide sind jetzt ohne Aufenthalt in Deutschland - zu touristischen Zwecken hier!

Haben ALLES! Mögliche Wohnung, Arbeit usw. Kann die Person die Zeit irgendwie anrechnen die sie in der BRD war?

Der LU wäre gesichert.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 23.07.2020 um 21:36:42
 
Mala_Iva schrieb am 23.07.2020 um 20:59:08:
Beide sind jetzt ohne Aufenthalt in Deutschland - zu touristischen Zwecken hier!

Sie müssen erst nach Hause fahren und ein Visum bei der deutschen Botschaft beantragen.

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reinhard
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Antwort #4 - 24.07.2020 um 11:38:17
 
Die damalige Zeit in Deutschland ist spätestens sechs Monate nach der Ausreise gelöscht. Danach beginnt alles von vorn.

Eine Anrechnungsmöglichkeit sieht nur das Staatsangehörigkeitsgesetz vor, nach einem neuen Aufenthalt von mehreren Jahren wäre eine Anrechnung möglich, um die "acht Jahre" vorzeitig zusammen zu bekommen.

Jetzt gilt die Regelung für Staatsangehörige der Westbalkan-Staaten, dass sie mit einem Arbeitsvertrag einwandern können. Problem: Die Regelung läuft zum 31.12.2020 aus, Verlängerung ist noch unklar. Und die Botschaft hat lange Wartezeiten, es ist also nicht klar, ob die beiden vor dem Auslaufen einen Termin bekommen.

Ein Aufenthalt als Tourist ist ein Aufenthalt als Tourist. Damit lässt sich nichts anderes anfangen.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 27.07.2020 um 16:58:53
 
reinhard schrieb am 24.07.2020 um 11:38:17:
Ein Aufenthalt als Tourist ist ein Aufenthalt als Tourist. Damit lässt sich nichts anderes anfangen. 


ich bin auch etwas überrascht, dass Touristen (beide Verlobte sind Touristen!) in D heiraten. Wenn man es darauf anlegt, geht das, aber warum macht man sowas, D ist nicht Las Vegas?!
Bist du sicher, dass sie in D offiziell geheiratet haben?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 28.07.2020 um 00:11:23
 
Es spielt denke ich leider keine große Rolle (wenn überhaupt irgendeine) dass Person A in Deutschland von 1991 bis 2000 in Deutschland gelebt hat. Hatte die Person vielleicht nur eine Duldung als Flüchtling, oder eine Aufenthaltserlaubnis? Aber auch wenn Aufenthaltserlaubnis... es ist doch 20 Jahre her.

Für Bosnier gibt es die Möglichkeit mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit, aber es muss alles in Bosnien erledigt werden. Man kann nicht einfach als Tourist einreisen und dann die Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dies dürfen nur bestimmte Staatsangehörige, ich glaube Bosnier sind nicht in dieser Liste.
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Mala_Iva
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Antwort #7 - 01.08.2020 um 15:53:58
 
erne schrieb am 27.07.2020 um 16:58:53:
ich bin auch etwas überrascht, dass Touristen (beide Verlobte sind Touristen!) in D heiraten. Wenn man es darauf anlegt, geht das, aber warum macht man sowas, D ist nicht Las Vegas?!
Bist du sicher, dass sie in D offiziell geheiratet haben?


Ich bin mir ganz sicher! Es handelt sich um eine gleichgeschlechtliche Ehe die im Heimatland nicht möglich ist! Und da eine Person in der BRD gelebt hat, sind hier auch eine Art Heimatgefühle vorhanden deswegen die Heirat in der BRD
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reinhard
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Antwort #8 - 02.08.2020 um 12:26:04
 
Mala_Iva schrieb am 01.08.2020 um 15:53:58:
Ich bin mir ganz sicher! Es handelt sich um eine gleichgeschlechtliche Ehe die im Heimatland nicht möglich ist! Und da eine Person in der BRD gelebt hat, sind hier auch eine Art Heimatgefühle vorhanden deswegen die Heirat in der BRD


Das ist auch problemlos möglich, wenn es gut vorbereitet ist.

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