geht es um den Fall aus deinem anderen thread, mit deutschem KV?
Wenn ja: war der KV schon bei der Geburt deutsch?
Wenn ja: Kind ist deutsch und kann einen dt. PA erhalten.Nein, es geht um die KM, Sie ist im Deutschland geboren und hat einen Deutschen Geburtenregister sowie eine Deutsche Geburtsurkunde. Kinder sind alle Deutsch und haben einen Deutschen Reisepass,
KV ist auch Deutsch. Der älteste Sohn dieser Familie ist auch Deutsch und hat die Deutsche Staatsangehörigkeit, seine Geburtsurkunde hat er aber 10 Jahre später erhalten, vorher hatte er nur einen Geburtseintrag gehabt. Die Antwort warum es nach 10 Jahren mit den gleichen Dokumenten doch möglich war eine Geburtsurkunde auszustellen bleibt bis heute unbeantwortet.
Es ist auch nachgewiesen welche Nationalität die KM hat, die Bemühungen einen Nationalpass zu erhalten oder Sich in den Register des Landes einzutragen sind bis dato fehlgeschlagen.
Grad deswegen besitzt Sie den Reiseausweis für Ausländer.
Meistens wird der Reiseausweis für Ausländer abgelehnt soweit ich im Netz und Foren gelesen habe, der Grund liegt meisten da die Besitzer u. A. auch keine Geburtsurkunde besitzen.
Hier sieht die Sachlage aber anders aus, die KM hat eine Deutsche Geburtsurkunde und den Reiseausweis für Ausländer mit einer Unbefristeten Niederlassungserlaubnis.
Was jetzt festeht, Geburten von Kinder können vorgenommen werden und dennen wird auch eine Geburtsurkunde ausgestellt.
Was offen steht ist noch ob Heiraten möglich ist. KM und
KV haben jetzt den Standesamt ein Schreiben geschickt, damit Sie Ihre Antworten Schwarz auf Weiß haben.
Leider ist es nicht verständlich warum bei den Mündlichen und Schriftlichen Anfragen so verschieden Antworten sind.
Die Schriftlichen Anfragen, haben meistens das Ergebnis das weniger Unterlagen benötigt werden. Trotzdem werden die Schriftlichen Fragen auch nicht beim erstenmal umfassend beantwortet, man muss dann immer wieder die Frage explizit stellen, mit dem Ergebnis das es doch Möglichkeiten beim Standesamt für solche Fälle gibt.
Die Fragen die sich im Nachhinein stellen ist, weshalb beim Standesamt versucht wird um es verständlich auszudrücken, Steine im Weg zu legen und nicht versuchen den Menschen auf einfachster Weise entgegenzukommen.
Was nicht heißt das jetzt geheiratet werden kann, sobald der Schriftverkehr ein Ende hat, kann ich euch hier mehr mitteilen.
Das Standesamt besteht wie im ersten Antwort Schreiben auf einen Nationalpass und ein Ehefähickeitszeugnis.
Trotz des Schreibens des
KV und der KM mit dem Hinweis auf Befreiung des Ehefähikeitszeugnis durch das OLG wurde nicht geantwortet.
Auch stellt sich die Frage wie Sieht es bei der KM mit dieser Sachlage aus, wenn Sie sich einbürgern will.