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Identitätsnachweis mit Deutscher Geburtsurkunde und Reiseausweis für Ausländer Grauer Pass (Gelesen: 4.199 mal)
Themen Beschreibung: Identitätsnachweis Deutsche GU Reiseausweis für Ausländer
freeroad
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Identitätsnachweis mit Deutscher Geburtsurkunde und Reiseausweis für Ausländer Grauer Pass
23.04.2020 um 16:55:58
 
Hoffe jemand hat eine Antwort auf meine Frage.

Wenn man Heiraten will, eine Geburt anmelden Will usw. wird immer ein gültiger Reiseausweis bzw. Personalausweis als Nachweis benötigt.

Wie sieht es aus wenn jemand eine Deutsche Geburtsurkunde hat und ein Reiseausweis für Ausländer.

Also der Besitzer des Reiseausweis für Ausländer trägt ja diesen Pass da er seinen Nationalpass Nachweislich trotz mehrmaliger Bemühungen nicht erhält bzw. in den Register dieses Staates dort nicht eingetragen wird.

Reicht der Reiseausweis für Ausländer mit besitzt der Deutschen Geburtsurkunde als Nachweis zu Person, z.B.
- zum Heiraten
- Eintrag einer Geburt
- Nachregistrierung einer Ehe im Ausland
-Namensführung in der Ehe
- Ausstellung einer Sterbeurkunde

Vielen Dank im voraus
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Antwort #1 - 24.04.2020 um 09:26:55
 
freeroad schrieb am 23.04.2020 um 16:55:58:
Wie sieht es aus wenn jemand eine Deutsche Geburtsurkunde hat und ein Reiseausweis für Ausländer.


geht es um den Fall aus deinem anderen thread, mit deutschem KV?
Wenn ja: war der KV schon bei der Geburt deutsch?
Wenn ja: Kind ist deutsch und kann einen dt. PA erhalten.

Ansonsten entscheidet jedes Standesamt und jeder Standesbeamte selbst, welche Unterlagen/Dokumente ihm für seine Amtshandlung genügen.

Grundsätzlich würde ich davon ausgehen, dass wenn GU und ein Ausweisdokument (Reisepass für Ausländer ist eins) verfügbar ist und nachweislich kein Pass von dem Staat, dessen Angehöriger er ist, zu erhalten ist, muss das genügen.
Im Zweifelsfalle (also wenn der Standesbeamte sich nicht überzeugen lässt) die Standesamtaufsicht einschalten. Diese ist nicht weisungsbefugt. Lässt sich der Standesbamte auch dann nicht überzeugen, dann klagen (Weisung im Gerichtsurteil muss er dann umsetzen)
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Antwort #2 - 07.05.2020 um 03:35:42
 
Wie sieht es aus wenn KM und KV in Dänemark heiraten, wäre eine Nachregistirierung der Ehe in Deutschland möglich!?
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« Zuletzt geändert: 07.05.2020 um 03:51:38 von freeroad »  
 
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Antwort #3 - 07.05.2020 um 03:46:49
 
freeroad schrieb am 07.05.2020 um 03:35:42:
geht es um den Fall aus deinem anderen thread, mit deutschem KV?
Wenn ja: war der KV schon bei der Geburt deutsch?
Wenn ja: Kind ist deutsch und kann einen dt. PA erhalten.




Nein, es geht um die KM, Sie ist im Deutschland geboren und hat einen Deutschen Geburtenregister sowie eine Deutsche Geburtsurkunde. Kinder sind alle Deutsch und haben einen Deutschen Reisepass, KV ist auch Deutsch. Der älteste Sohn dieser Familie ist auch Deutsch und hat die Deutsche Staatsangehörigkeit, seine Geburtsurkunde hat er aber 10 Jahre später erhalten, vorher hatte er nur einen Geburtseintrag gehabt. Die Antwort warum es nach 10 Jahren mit den gleichen Dokumenten doch möglich war eine Geburtsurkunde auszustellen bleibt bis heute unbeantwortet.

Es ist auch nachgewiesen welche Nationalität die KM hat, die Bemühungen einen Nationalpass zu erhalten oder Sich in den Register des Landes einzutragen sind bis dato fehlgeschlagen.

Grad deswegen besitzt Sie den Reiseausweis für Ausländer.

Meistens wird der Reiseausweis für Ausländer abgelehnt soweit ich im Netz und Foren gelesen habe, der Grund liegt meisten da die Besitzer u. A. auch keine Geburtsurkunde besitzen.

Hier sieht die Sachlage aber anders aus, die KM hat eine Deutsche Geburtsurkunde und den Reiseausweis für Ausländer mit einer Unbefristeten Niederlassungserlaubnis.

Was jetzt festeht, Geburten von Kinder können vorgenommen werden und dennen wird auch eine Geburtsurkunde ausgestellt.

Was offen steht ist noch ob Heiraten möglich ist. KM und KV haben jetzt den Standesamt ein Schreiben geschickt, damit Sie Ihre Antworten Schwarz auf Weiß haben.
Leider ist es nicht verständlich warum bei den Mündlichen und Schriftlichen Anfragen so verschieden Antworten sind.

Die Schriftlichen Anfragen, haben meistens das Ergebnis das weniger Unterlagen benötigt werden. Trotzdem werden die Schriftlichen Fragen auch nicht beim erstenmal umfassend beantwortet, man muss dann immer wieder die Frage explizit stellen, mit dem Ergebnis das es doch Möglichkeiten beim Standesamt für solche Fälle gibt.

Die Fragen die sich im Nachhinein stellen ist, weshalb beim Standesamt versucht wird um es verständlich auszudrücken, Steine im Weg zu legen und nicht versuchen den Menschen auf einfachster Weise entgegenzukommen.

Was nicht heißt das jetzt geheiratet werden kann, sobald der Schriftverkehr ein Ende hat, kann ich euch hier mehr mitteilen.
Das Standesamt besteht wie im ersten Antwort Schreiben auf einen Nationalpass und ein Ehefähickeitszeugnis.
Trotz des Schreibens des KV und der KM mit dem Hinweis auf Befreiung des Ehefähikeitszeugnis durch das OLG wurde nicht geantwortet.

Auch stellt sich die Frage wie Sieht es bei der KM mit dieser Sachlage aus, wenn Sie sich einbürgern will.

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Antwort #4 - 07.05.2020 um 12:16:11
 
freeroad schrieb am 07.05.2020 um 03:35:42:
in Dänemark heiraten, wäre eine Nachregistirierung der Ehe in Deutschland möglich!? 


möglich ja
ggf. aber genauso aufwendig wie eine Heirat in D (und um diesen Aufwand zu umgehen hat man ja i.d.R früher in DK geheiratet)

freeroad schrieb am 07.05.2020 um 03:46:49:
Leider ist es nicht verständlich warum bei den Mündlichen und Schriftlichen Anfragen so verschieden Antworten sind.


das ist meistens so.
Kann daran liegen, dass die Beantworter nicht die gleichen Personen sind oder der Sachverhalt vom Fragenden nicht bis auf den *punkt und Komma genauso* dargestellt wurde, sondern noch eine Kleinigkeit anders war.
Und da münlichen Antworten nur Schall und Rauch sind, sagt man da mal auch dieses und jenes ... eben das, was man genau in diesem Augebnlick weiss.

freeroad schrieb am 07.05.2020 um 03:46:49:
Trotzdem werden die Schriftlichen Fragen auch nicht beim erstenmal umfassend beantwortet, man muss dann immer wieder die Frage explizit stellen,

Hier gist du ja selber die Antwort.
Wenn wenn eine Frage explizit präzisiert werden musste, dann kann man nicht erwarten, dass sie vorher auch ohne die Präzisierung beantwortet wird,
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Antwort #5 - 07.05.2020 um 22:48:20
 
Ja das kann man so sagen. Die richtige Formulierung des Satzes ist maßgebend.

Gibt aber auch Standesbeamte die die Möglichkeiten aufzählen, das ist eine große Erleichterung.

Ein Beispiel bzgl. der Fragestellung, bei der ersten Fragestellung kam die Übliche Antwort mit der Aufforderung mit den üblichen Unterlagen, bei der zweiten Fragestellung sieht die Antwort wieder anders aus, das eine Anfrage auf Befreiung beim OLG gestellt wird.

Beispiel 1)

Mal Abgesehen von den Antrag auf Befreiung des Ehefähgkeitszeugnis für Frau xxx xxx, bitten wir um Antwort ob die mit beigelegten Unterlagen im PDF Format ausrreichen würden.


Beispiel 2)

bitte teilen Sie uns mit welche möglichkeiten auf Befreiung bestehen, xxx xxxx teilte uns mit, sollte Frau xxxx kein Nationalpass erhalten, wäre es mögich eine Befreiung zu beantragen um Heiraten zu können.

-Befreiung Nationalpass, Ehefähikeitszeugnis und Kait Örnegi da keine Registrierung in Türkei vorhanden

- Pass und Geburtenregister liegen vor
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