Hallo zusammen,
Kurz zu mir: Geboren in Russland, Ende der 90er als Russlanddeutscher nach DE gekommen, RUS und DE Staatsangehörigkeit bessessen, aber meine Mutter hat in meinem Kindesalter für mich die RUS Staatsangehörigkeit abgelegt (Angst, dass ich in den tschetschenischen Krieg eingezogen werden könnte).
Ich bereue es schon seit längerem und möchte gerne die RUS Staatsnangehörigkeit zurück haben, gleichzeitig die DE nicht verlieren -> Beibehaltungsgenehmigung.
Laut russischen Gesetzen darf ich die russische Staatsang. erhalten (ehmaliger Besitzer + Vater russ. Staatsbürger).
Jetzt möchte ich gerne mich informieren, inwieweit man begründen muss, dass man erhebliche Nachteile hat, wenn man die andere Staatsbürgerschaft nicht annimmt. Die Gesetzestexte sind ja nur oberflächlich und mit meinen Beispielen beschrieben.
Eine Lücke habe ich gefunden: Laut russischen Gesetzen ist es Ausländern untersagt, dass sie Grundstücke in einigen Regionen Russlands besitzen (siehe:
http://base.garant.ru/12181778/). Mein Vater besitzt in einen der Regionen ein Grundstück, und möchte es mir vererben - was aber durch dieses Gesetzt untersagt ist.
Ich frage mich, ob das (neben den persönlichen Gründen wie russ. Erziehung, gegen eigenen Willen die Staatsangehörigkeit abgenommen bekommen, und Verwandten in RUS) zur Beibehaltungsgenehmigung genügt.
Hatte jemand bereits mit dem Thema "Beibehaltungsgenehmigung" zu tun bzw. in diesem Kontext mit Russland zu tun?
Vielen Dank im Voraus!