Hallo zusammen,
ich wurde vor kurzem von euch darauf aufmerksam gemacht, dass es mittlerweile die "vereinfachte"
NE für Fachkräfte gemäß §18c
AufenthG gibt, die seit dem 01.03.2020 in Kraft ist.
Ursprünglich hieß es, dass ich meine Niederlassungserlaubnis im August 2020 beantragen kann - Aussage meiner Sachbearbeiterin in
ABH letztes Jahr. Ich gehe davon aus, dass es um §9
AufenthG ging.
Da nun aber alle Voraussetzungen des §18c bereits jetzt vorliegen, habe ich meine Sachbearbeiterin angeschrieben und heute auch angerufen, da ich keine schriftliche Antwort bekam.
Nun komme ich mir wie im falschen Film vor: Sie hat mir gesagt, dass auch mit §18c hätte ich keinen Anspruch auf Verkürzung und darüber hinaus hätte ich auch nie Anspruch auf §9
AufenthG, weil es eine
NE für die ist, die hier Familie haben. Und dass es im Großen und Ganzen keine Vereinfachungen und großen Unterschiede seit dem 01.03.2020 gibt. Zu sagen, dass ich total baff war, wäre eine Untertreibung...
Ein paar Eckdaten zu meinem Auftenthaltsstatusverlauf:
- 2014-2017 - abgeschlossene qualifizierte Berufsausbildung in DE
- seit 2017 beschäftigt i.V.m. §18 Abs. 4 S. 1; mittlerweile unbefristet
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich jetzt am besten vorgehen soll, der Sachbearbeiterin liegen schließlich alle Unterlagen und Nachweise ohne jegliche Lücken vor, und dann höre ich so etwas...
Vielen Dank.