Erika Z. schrieb am 24.01.2020 um 12:53:17:Wird bei einem Nachzug zum Kind tatsächlich auch der Wohnraum überprüft?
Das kann Dir niemand beantworten.
Aber auch das Fehlen von Wohnraum ist kein Grund für eine Ablehnung.
Kurz: Einfach die Fakten wie oben aufschreiben und damit sollte es gut sein.
Erika Z. schrieb am 24.01.2020 um 12:53:17:Wer wird als Referenzperson angegeben (wenn ich immer mal wieder bei ihm bin bis der Antrag durch ist und somit nicht ständig zum persönlichen Kontakt durch die Ausländerbehörde zur Verfügung stehe)?
Das Kind.
Alles Weiter kann man in Ruhe auf ein Extrablatt schreiben.
Erika Z. schrieb am 24.01.2020 um 12:53:17:Beim Nachzug zum Kind wird meines Wissens kein Nachkommensnachweis gefordert. Lasse ich das Feld dann einfach frei?
Ja. Oder Du schreibst, was Dir dazu einfällt.
Auch das ist für die Entscheidung irrelevant.
Erika Z. schrieb am 24.01.2020 um 12:53:17:Ist es von Nachteil wenn mein Mann seinen Wohnsitz in Russland (Eigentumswohnung) beibehalten möchte und dies auch so angibt?
Damit wir über dasselbe reden (und nicht mit russischer Denkweise!):
Wenn er zu Dir, zu Euch zieht und weit überwiegend mit Euch in Deutschland ist, dann nimmt er Wohnsitz in Deutschland und gibt den in RUS auf.
Seine russische ständige Registrierung (Propiska) und sein Wohneigentum sind etwas völlig anderes. Für uns. Für Deutsche. Aber eben nicht für Russen.
Erika Z. schrieb am 24.01.2020 um 12:53:17:kann denn von ihm gefordert werden dass er sich abmeldet?
Nein, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage im
AufenthG.
Erika Z. schrieb am 24.01.2020 um 12:53:17:Nach dem Erhalt des Aufenthaltstitels würde ich ihn in die Familienversicherung aufnehmen lassen, kann man dies bereits im Antragsformular eingeben
Ja.
Erika Z. schrieb am 24.01.2020 um 12:53:17:Ich bin ja aktuell noch einige Wochen bei ihm, folglich kann ich ihm keinen Auszug aus dem Melderegister geben, lediglich die Kopie des Personalausweises. Den Mietvertrag der Eltern kann ich ich momentan auch nicht als Kopie mitgegeben
Aber Deine Eltern könnten ja wohl eine Meldebescheinigung - einschl. aller in dieser Wohnung gemeldeten Personen erhalten und zusammen mit dem Mietvertrag als Scan per Mail schicken, oder nicht? Und wenn sie selbst das nicht können, findet sich doch sicher jemand, der den technischen Teil übernimmt, richtig?