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Arbeitsaufnahme in Deutschland und familiennachzug (Gelesen: 623 mal)
semiramis
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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19.01.2020 um 10:34:37
 
Guten Tag alle miteinander,
Ich frage sozusagen für einen Freund.
Ein Freund meines Mannes (aus Bosnien) hat einen Arbeitsvertrag bekommen und Ende des Monats einen Termin für ein Arbeitsvisum in der Botschaft.
Er hat eine Ehefrau und ein Kleinkind. Falls es zur Erteilung des Visums kommt und er anfängt hier zu arbeiten, wann kann er die Familie nachholen? Ich habe gehört, dass es Unterschiede gibt, wenn die Ehe bereits vor Visumserteilung bestand und nicht erst nach Visumserteilung geschlossen wurde. Ein Bekannter hat erst nach Visumserhalt geheiratet und musste 2 Jahre warten. Für die Familie wäre die Wartezeit auch kein Problem, aber warum warten, wenn es nicht sein muss. Noch ist das alles Zukunftsmusik, wir hoffen einfach auf eine positive Antwort aus der Botschaft.
Einen schönen Sonntag euch allen und schon mal Danke in voraus Smiley
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 19.01.2020 um 12:04:28
 
semiramis schrieb am 19.01.2020 um 10:34:37:
Falls es zur Erteilung des Visums kommt und er anfängt hier zu arbeiten, wann kann er die Familie nachholen?

Theoretisch "sofort" wenn die Voraussetzungen (Sicherung des Lebensunterhaltes, ausreichender Wohnraum, Sprachkenntnisse der Ehefrau) erfüllt sind. Die Voraussetzung, dass der hier lebende Ausländer seit mindestens zwei Jahren über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen muss gilt nicht, wenn die Ehe bereits bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bestand.
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semiramis
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 19.01.2020 um 12:12:59
 
Danke für deine Antwort. Die Familie möchte gerne die Probezeit abwarten, man weiß nie was passieren kann. Die Frau wird sich noch innerhalb der Probezeit an einer Sprachschule anmelden.
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