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Übersetzung ins Deutsche- Ehe (Gelesen: 776 mal)
Amy135
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Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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26.10.2019 um 19:29:09
 
Hallo ihr lieben.
Mein Freund und ich haben alle Papiere die notwendig sind aus Marokko besorgt und nun müssten wir es an das OLG nach München schicken.
Zuvor hätten wir die Papiere hier in DE übersetzen lassen müssen.
Jedoch sind jetzt die Papiere direkt in der deutschen Botschaft in Marokko übersetzt worden und auch mit Übersetzung Legalisiert worden. Nun die Frage. Reicht dies nun aus?
Auf der Übersetzung steht:
„ Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung aus der französischen bzw arabischen Sprache wird hiermit bestätigt. Das Orginal wird der Übersetzung angeheftet.
Herr Ch...., Honorarkonsul der BRD,nach dem KG zu vorstehender Amtshandlung berechtigt.“ das steht auf den Übersetzungen.
Hinten an der Copie Integrale ist ein Zettwl anheftet (alles mit Stempel) steht:
„Die Echtheit der vorstehender Unterschrift des Abdellah Z.., Beamter der Konsularabteilung des marokkanischen Außenministeriums- Außenstelle Agadir,sowie des verwendeten Dienstsiegels wird gem. Paragraph 13 Abs 2 KG bestätigt.
Mit dieser Legalisation ist keine Bestätigung der Zustägkeit des Ausstellers zu Aufnahme,der landesüblichen gesetzlichen Form und der inhaltlichen Richtigkeit der ausländischen Urkunde verbunden“

Sind etwas verwirrt Smiley Danke für eure Hilfe.
Weil eine Übersetzung gibt es ja,wenn dann muss der Dolmetscher nur die Richtigkeit bestätigen aber wir hoffen dass dies hier reicht.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 26.10.2019 um 19:46:59
 
Der Konsul ist kein von einem gemäß Landesrecht durch ein Gericht ermächtigter Übersetzer .

Insofern könnte es problematisch sein. Und ja, ein ermächtigter Übersetzer könnte es nochmal bestätigen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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HeFi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 27.10.2019 um 00:10:39
 
Amy135 schrieb am 26.10.2019 um 19:29:09:
Mein Freund und ich haben alle Papiere die notwendig sind aus Marokko besorgt und nun müssten wir es an das OLG nach München schicken

Das macht das dt. Standesamt nicht ihr.

Im Merkblatt https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/oberlandesgeric...
steht:
Zitat:
Die Übersetzung ist von einem in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellten
und allgemein beeidigten Übersetzer zu fertigen.

ob der Konsul in der Bundesrepublik Deutschland ein öffentlich bestellter und gerichtlich beeidigter Übersetzer ist, darf bezweifelt werden.
Eine Legalisierung ist keine Übersetzung.

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knuffel-de  
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