Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Deutsche Ehefrau will Scheidung nach einem Jahr Ehe, muss ich nach Hause? (Gelesen: 622 mal)
gingin
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 29

agadir, Morocco
agadir
Morocco

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Marroko
Zeige den Link zu diesem Beitrag Deutsche Ehefrau will Scheidung nach einem Jahr Ehe, muss ich nach Hause?
19.09.2019 um 18:28:27
 
hallo  zusammen;
ich habe eine Frage , ein Kumpel von mir , ist vor einem Jahr nach Deutschland gekommen (Deutsche Ehegattin) jetzt lernt er fleißig Deutsch, seine  Frau will aus dem nichts die Scheidung, muss er jetzt nach Hause wieder gehen oder gibt es einen anderen Ausweg, er lernt gerade deutsch B1 und will eine Ausbildung anfangen. da er einen 3 jährigen Aufenthaltstitel hat, kann man das ihm entziehen wenn die Ehefrau sich als getrennt meldet oder sich scheiden lässt? und gibt es eine Lösung? er hat daheim alles verkauft damit er die papiere übersetzt, Botschaft , hotel, flug etc... und jetzt will sie die Scheidung...
Danke im VOraus
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutsche Ehefrau will Scheidung nach einem Jahr Ehe, muss ich nach Hause?
Antwort #1 - 19.09.2019 um 18:57:58
 
Mit der Trennung/Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft hat der Aufenthalt nach §28 seinen Sinn verloren, weil sein Zweck nicht mehr gegeben ist und kann widerrufen bzw. nicht weiter verlängert werden.

Ob ein Aufenthaltstitel aus einem anderen Grund erteilt werden kann, muss er mit der Ausländerbehörde klären.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema