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Visum beantragen nach Hochzeit (Gelesen: 2.270 mal)
Themen Beschreibung: Frau aus nicht EU Ausland heiraten.
funny-weekend-boy
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15.03.2019 um 13:25:54
 
Hallo, ich werde diesen Sommer meine Verlobte heiraten.
Sie kommt aus den Nicht EU Ausland, hat in Österreich ein Studentenvisum, welches Ende September 2019 abläuft und auch nicht verlängert werden kann.

Ich bin Deutscher Staatsbürger und wohne an der Grenze zu Österreich.

Wir werden im Juli in Österreich heiraten.

Meine Fragen:
Wie leicht oder schwer wird es für meine zukünftige Frau, ein Visum für Deutschland zu beantragen?

Welche Unterlagen benötigt sie dafür?

Wo wird sie Krankenversichert sein?
Ich bin Grenzgänger, arbeite in Österreich und habe da meine SV. Nr.

Falls das alles etwas länger dauert, wird sie ein Touristen Visum beantragen.
Es gibt ja ein Abkommen zwischen ihren Heimatland und dem Schengenraum.



Sie war schon bei der örtlichen Ausländerbehörde in Deutschland. Doch da geriet sie an einen älteren Herren, der nach seinen eigenen Kopf handelt. Habe schon viel negatives über ihn von meinen Ausländischen Bekannten gehört. Ich erinnerte mich daran, als meine Verlobte von dem Mann bei der Ausländerbehörde redetet.
Er ist nicht auf ihre Fragen eingegangen, sondern erzählte ihr sie soll weiter in Österreich zur Schule gehen.
Beim nächsten mal komme ich besser mit.

Ich hoffe mir kann jemand Rat geben Smiley
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Aras
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Antwort #1 - 15.03.2019 um 14:16:19
 
Klingt wie EuGH, Rs. C‑60/00 "Carpenter". Dann müsstest du für EU Freizügigkeit nachweisen, dass bei fehlendem Familiennachzug von der Arbeitnehmerfreizügigkeit abgeschreckt werden würdest.

Vielleicht mietest du der einfachheit halber in Österreich eine Wohnung für 3-4 Monate oder ziehst zu deiner Ehefrau für die 3-4 Monate. Sie bekommt dort eine Aufenthaltskarte und dann zieht ihr gemeinsam nach Deutschland.

Mit einem unionsrechtlichen Aufenthaltsrecht wär deine Frau nahezu diskriminierungsfrei.

Ich würde das an deiner Stelle machen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #2 - 15.03.2019 um 17:01:25
 
Und sie kann Dich auch heiraten und dann bei der deutschen Botschaft in Wien ein D-Visum zur Familienzusammenführung nach Deutschland beantragen. Deutsch kann sie ja, oder?
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funny-weekend-boy
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Antwort #3 - 16.03.2019 um 06:10:39
 
Aras schrieb am 15.03.2019 um 14:16:19:
Klingt wie EuGH, Rs. C‑60/00 "Carpenter". Dann müsstest du für EU Freizügigkeit nachweisen, dass bei fehlendem Familiennachzug von der Arbeitnehmerfreizügigkeit abgeschreckt werden würdest.

Vielleicht mietest du der einfachheit halber in Österreich eine Wohnung für 3-4 Monate oder ziehst zu deiner Ehefrau für die 3-4 Monate. Sie bekommt dort eine Aufenthaltskarte und dann zieht ihr gemeinsam nach Deutschland.

Klingt interessant.
Ich muss mich erst einmal informieren was EuGH, Rs. C‑60/00 "Carpenter" ist.

Sie ging in Österreich auf einer Schule, aber ist bereits gescheitert.
Es besteht also kein Interesse mehr ihr Visum dort zu verlängern.

Unser Plan ist sie zieht zu mir nach Deutschland, ich habe auch eine günstige Wohnung.

Eine Wohnung in Österreich ist in dieser Region auch nicht ganz billig und jetzt bei den ganzen Hochzeitsvorbereitungen möchte ich mir diesen Stress auch nicht antun.

Ich will nur wissen welche Hürden uns da noch bevor stehen, ein Visum für Deutschland zu beantragen?
Deutsch hat sie B1.
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Aras
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Antwort #4 - 16.03.2019 um 08:44:12
 
Wie reinhard schrieb kann sie ein nationales Visum bei der deutschen Botschaft in Wien beantragen. Das sollte auch relativ zeitnah erteilt werden.

Du solltest aber wissen, dass langfristig ein kurzes gemeinsames Wohnen in Österreich mit einer Dauer von bißchen mehr als drei Monaten deiner Frau erheblich mehr Rechte verleiht als wenn du das über das nationale Visum machst.

So wäre die Aufenthaltskarte in Deutschland fünf Jahre gültig und würde nur ca. 29€ kosten aber die AE für einen deutschverheirateten 100€ und 1 oder 3 jahre gültig sein.
Außerdem wäre sie, wenn sie weiterhin studieren wollte, nicht in der Ausländerquote drin. Also wenn sie studieren will muss sie nicht um die wenigen Prozent der Hochschulstellen für Ausländer konkurrieren. Das sind in Bayern bspw. nur 5% der Stellen, § 6 Abs
1 Nr. 1 HZV

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHZV/true?AspxAutoDetectCookieSu...

Allein schon deswegen könnte ich mir vorstellen, dass ein nachhaltiger Gebrauch vom unionsrechtlichen Aufenthaltsrecht sinnvoll wäre.

Auch in der späteren Berufsausübung wäre sie praktisch nahezu Deutschen gleichgestellt(außer Beamter werden oder bestimmte Verfassungsorgane)
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Antwort #5 - 16.03.2019 um 20:12:05
 
funny-weekend-boy schrieb am 16.03.2019 um 06:10:39:
Unser Plan ist sie zieht zu mir nach Deutschland, ich habe auch eine günstige Wohnung.

Eine Wohnung in Österreich ist in dieser Region auch nicht ganz billig und jetzt bei den ganzen Hochzeitsvorbereitungen möchte ich mir diesen Stress auch nicht antun.

Ich will nur wissen welche Hürden uns da noch bevor stehen, ein Visum für Deutschland zu beantragen?
Deutsch hat sie B1


Hallo,

für Euren angestrebten Zweck, des Zusammenlebens in DEU, mit den beschriebenen Umständen (Wohnung in AUT teuer, preiswerte Whg in DEU vorhanden, Vermeidung von Stress wg. bevorstehender Hochzeit, "B1" vorhanden) gibt es nur eine vernünftige Vorgehensweise:

So, wie von reinhard in Beitrag #2 beschrieben.

Das ganze jetzt schon angehen: Jetzt schon Termin besorgen für den Antrag. Wunschtermin maximal zeitnah nach Hochzeit legen.
Die oft große Hürde beim FZF, die Sprachkenntnisse, ist bei Euch nicht vorhanden. Diskriminiert wird auch niemand, nur weil er eine AE nach AufenthG besitzt.

Euer Fall ist eigentlich ein ganz leichter Fall...

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Aras
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Antwort #6 - 16.03.2019 um 20:42:43
 
@T.P.2013

Es stimmt nicht ganz. Wenn seine Verlobte weiterhin studieren will, macht das ggf. schon Sinn für 3 Monate in Österreich gemeinsam zu leben, da man mit Aufenthaltserlaubnis eben sich nur für die 5 % Studienplätze bewerben kann und als begünstiger Drittstaatsangehöriger auf die restlichen 95% (abzüglich Stellen für BW-Angehörige und so). Das kann schon einen Unterschied zwischen Zulassung und Ablehnung bedeuten. Bspw. Kleine Hochschule hat 50 Plätze für das begehrte Studium. Dann bewirbt man sich mit den anderen Ausländern auf 2 Plätze. Als begünstiger Drittstaatsangehöriger aber auf 48 Stellen.

Also da sollte man strategisch vorgehen. Zumal die Verlobte ja auch in Österreich derzeit lebt, und man das als Brückenkopf nutzen kann.
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Antwort #7 - 16.03.2019 um 22:32:20
 
@Aras
Sei mir nicht böse, aber Du schießt hier über das Ziel hinaus.

1. Hat der TS klar formuliert
funny-weekend-boy schrieb am 16.03.2019 um 06:10:39:
ich habe auch eine günstige Wohnung.

Eine Wohnung in Österreich ist in dieser Region auch nicht ganz billig und jetzt bei den ganzen Hochzeitsvorbereitungen möchte ich mir diesen Stress auch nicht antun.


und 2. würde ich nicht so weit gehen zu behaupten, dass Ausländer, die keine EU-Freizügigkeit von Familienangehörigen ableiten können, in Deutschland diskriminiert würden.
Genau das geht aber aus
Aras schrieb am 15.03.2019 um 14:16:19:
Mit einem unionsrechtlichen Aufenthaltsrecht wär deine Frau nahezu diskriminierungsfrei.

hervor - mehr noch: Auch mit unionsrechtlichem Aufenthalt ist nach Deiner Aussage keine vollständige Diskriminierungsfreiheit gegeben, nur "nahezu".

Lippen versiegelt




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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #8 - 17.03.2019 um 12:02:05
 
Die Wortwahl "Diskriminierung" orientiert sich an den Erwägungsgründen Nr. 6 und 20 der RL 2004/38/EG. Und die Zulassungsquoten beim Hochschulstudium für Ausländer beruhen auf (verfassungsrechtlich erlaubter) Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit.

Ich wollte nur darauf hinweisen, damit nicht später eine verpasste Chance beklagt wird.
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Antwort #9 - 17.03.2019 um 17:31:04
 
Aras schrieb am 16.03.2019 um 20:42:43:
Wenn seine Verlobte weiterhin studieren will...

Scheint sie aber nicht zu wollen:
funny-weekend-boy schrieb am 16.03.2019 um 06:10:39:
Sie ging in Österreich auf einer Schule, aber ist bereits gescheitert.


funny-weekend-boy schrieb am 16.03.2019 um 06:10:39:
Unser Plan ist sie zieht zu mir nach Deutschland, ich habe auch eine günstige Wohnung.

Das ist aber nicht der ganze Lebensplan, oder? Was will sie denn sonst so machen außer Deine Frau zu sein? Eine Ausbildung? In D?

Wegen der Krankenversicherung solltest Du Dich bei Deiner mal erkundigen, ob sie nach der Heirat mit aufgenommen wird. 
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Antwort #10 - 15.09.2019 um 13:24:05
 
Danke für die Antworten.
Wir haben geheiratet und leben jetzt glücklich in meiner Wohnung.

Meine Frau hat jetzt einen Aufenthaltstitel für Deutschland bekommen.

Sie hat bereits B1 an einer Uni in Österreich mit der Note 3.
Dies genügt den Beamten bei der Ausländerbehörde nicht.
Sie muss einen Integrationskurs besuchen, der geht 700 Stunden.

Mir hingen erst einmal die Kinnladen runter als ich das erfahren habe.

Aber gut, ich hoffe nur das bringt etwas und sie lernt dadurch besser die Deutsche Sprache.

Wie sind eure Erfahrungen, lernt sie durch so einen Kurs ordentlich Deutsch, oder ist das nur Kindergarten?

"Guten Tag, mein Name ist..."
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Antwort #11 - 15.09.2019 um 17:43:28
 
funny-weekend-boy schrieb am 15.09.2019 um 13:24:05:
Dies genügt den Beamten bei der Ausländerbehörde nicht.
Sie muss einen Integrationskurs besuchen, der geht 700 Stunden.


Sie macht erst einen Einstufungstest. Damit können ihr dann die ersten 300 oder 400 Stunden "erlassen" werden.

Allerdings solltet Ihr Euch nochmal beraten lassen, warum das B1-Zertifikat nicht anerkannt wird. Mehr bekommt sie im Integrationskurs ja auch nicht.


Zitat:
Aber gut, ich hoffe nur das bringt etwas und sie lernt dadurch besser die Deutsche Sprache.

Wie sind eure Erfahrungen, lernt sie durch so einen Kurs ordentlich Deutsch, oder ist das nur Kindergarten?


Man lernt ordentlich Deutsch. Zusätzlich bekommt sie gleich einen Haufen Kontakte, Bekannte aus der Nachbarschaft in ähnlicher Lebenssituation.

Nach dem B1-Zertifikat (für AnfängerInnen nach 600 Stunden) folgt der Orientierungskurs mit der Prüfung "Leben in Deutschland".
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Antwort #12 - 20.09.2019 um 11:32:33
 
Hallo,

funny-weekend-boy schrieb am 15.09.2019 um 13:24:05:
Mir hingen erst einmal die Kinnladen runter als ich das erfahren habe.

Aber gut, ich hoffe nur das bringt etwas und sie lernt dadurch besser die Deutsche Sprache.

im Integrationskurs werden ja nicht nur Sprachkenntnisse vermittelt, sondern er besteht auch aus einem Orientierungskurs. Dort geht es u.a. um die deutsche Rechtsordnung, Geschichte und Kultur, Rechte und Pflichten in Deutschland, Formen des Zusammenlebens in der Gesellschaft und Werte, die in Deutschland wichtig sind. Der Orientierungskurs wird mit dem Test "Leben in Deutschland" abgeschlossen.

Wie reinhard schon geschrieben hat, kann deiner Frau der Sprachkursteil des Integrationskurses ggf. erlassen werden.

Viele Grüße

dgstein
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