Mal eine Frage an die Spezialisten hier...aus einem anderen Forum
18 jähriges Mädchen = deutscher Vater, Mutter 3. Land lebten im Drittland sehr lange zusammen, beide Eltern jetzt verstorben. Kind möchte nun inländischen Pass und deutschen Pass haben (hat bisher keinen Pass) nur eine lokale BC!
Nun der Knackpunkt: der Vater war zuvor in D verheiratet....bevor er im Drttland neu geheiratet hat.
Sie ist, laut lokaler GU, ehelich geboren, hat aber keine beglaubigte GU der entsprechenden Behörde!
Auf dem Marriage Contract der Eltern steht Ehemann " divorced" . Überregionale Behörde verlangt nach Scheidungsurkunde aus D ansonsten kein Birthcertificate, was man für einen inländischen Pass braucht.
Deutsche Botschaft kann auf nachfragen nichts machen und erklärt, erst ausländischer Pass und entsprechende BC dann Deutschen Pass. Ansonsten ID nicht geklärt
Einige Indizien sprechen dafuer das es eine deutsche Scheidung nie gegeben hat...der Vater also nie geschieden (damit Bigamist) war. Eine offizielle VA gab es nie!
Was nun?
Laut AA dürfte das Kind damit keine deutsche Staatsbürgerschaft haben...richtig?
Zitat:Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch Geburt erworben, wenn ein Elternteil deutsch ist. Sofern Sie als Eltern nicht verheiratet sind und nur der Vater deutscher Staatsangehöriger ist, erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nur dann, wenn der Vater seine Vaterschaft nach deutschem Recht wirksam anerkennt.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/buergerservice-faq-kontakt/faq/-/606...Welche Möglichkeit gibt es?