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Chinesin mit Duldung geheiratet. Kann sie sofort nach China fliegen? (Gelesen: 1.124 mal)
SK
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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23.08.2019 um 12:05:08
 
Hallo!

Vor 10 Tagen eine Chinesin mit Duldung geheiratet.
Wegen Einbürgerung klären wir noch...

Situation:
Ihre Mutter in China lebt nur noch 1-2 Wochen laut Ärzten.
Wäre es möglich, Sie sofort nach China mit einem selbst gekauften Ticket zu schicken? Chinesischen Reisepass hat sie.
Und später stelle ich in Deutschland ein Antrag auf Familienzusammenführung?
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lottchen
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i4a rocks!


Beiträge: 2.130
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 23.08.2019 um 12:19:20
 
SK schrieb am 23.08.2019 um 12:05:08:
Wäre es möglich, Sie sofort nach China mit einem selbst gekauften Ticket zu schicken? Chinesischen Reisepass hat sie.


Sicher.

SK schrieb am 23.08.2019 um 12:05:08:
Und später stelle ich in Deutschland ein Antrag auf Familienzusammenführung?


Sie stellt bei der AV in China einen Antrag zur FZF.

Sinnvoll wäre gewesen wenn sie mit einer Vorabzustimmung der ABH nach Hause fliegen würde. Aber dazu dürfte jetzt zu wenig Zeit sein dass mit der ABH zu regeln.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 23.08.2019 um 12:49:55
 
Die Duldung erlischt mit der Ausreise (§ 60a Abs. 5 Satz 1 AufenthG). Nach der Ausreise muss sie das Visumverfahren von China aus betreiben, um wieder nach Deutschland zu kommen.

Eine Einbürgerung wäre auch frühestens in drei Jahren möglich.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #3 - 23.08.2019 um 13:26:02
 
SK schrieb am 23.08.2019 um 12:05:08:
Wegen Einbürgerung klären wir noch...

So schnell schießen die Preußen nicht.
Neben einer mindestens dreijährigen Eheführung in Deutschland sind da noch einige andere Voraussetzungen zu erfüllen, bis man eine Einbürgerung ins Auge fassen kann.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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fab87
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #4 - 23.08.2019 um 13:26:44
 
Zitat:
Die Duldung erlischt mit der Ausreise (§ 60a Abs. 5 Satz 1 AufenthG). Nach der Ausreise muss sie das Visumverfahren von China aus betreiben, um wieder nach Deutschland zu kommen.


So ist es. Sie ist allerdings ja auch sowie so ausreisepflichtig (Duldung!). Der normale FZF Weg steht euch dann wie hier schon beschrieben offen. Du stellst auch keinen Antrag sondern sie, bei der zuständigen AV. Deine lokale ABH wird dann von der AV miteinbezogen.
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SK
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Beiträge: 2

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 23.08.2019 um 13:56:36
 
Herzlichen Dank für schnelle Antworten! 22
Das hilft uns sehr weiter!
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