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Ehefähigkeitszeugnis (Gelesen: 2.066 mal)
Themen Beschreibung: Was,woher?
Amy135
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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19.08.2019 um 16:16:53
 
Hallo meine lieben.
Vor 1,5 Jahren habt ihr uns geholfen in Fragen bzgl des Visums meines Freundes. Er lebt nun seit 1 Jahr hier in Deutschland und hat ein Visum zum Zwecke der betrieb. Ausbildung bekommen. Dafür ganz großes Dankeschön 🙏🏻

Nun wollen wir gerne heiraten und auch hier geht natürlich nichts ohne Dokumente und Probleme. (Leben in Bayern und Oberlandesgericht Münch ist für uns zuständig)

Wir sind soweit..
1. Extrait d‘ act de Naissance - Geburtsurkunde- vom 08-19 ist vorhanden (ohne weitere Eintragungen)
2. Certificat de Celibat (Ledigkeitsbescheinigung) ist leider von 03/18 aber per Vollmacht könnte sein Bruder eins besorgen.
3. Legalisierung wäre im Agadir kein Problem. Dort wohnt seine Familie
4. Eidesstattliche Versicherung vom Familienoberhaut??? Man liest so und so. Braucht man das? Kann sein Bruder auch eine handschriftliche machen und die Unterschrift beglaubigen lassen? Notar?
Sein Vater ist verstorben und zu seinem ältesten Bruder besteht kein Kontakt? Seine mama gibt es noch und sein jüngeren Bruder?
Geht es auch ohne? Wenn nein, wie bekommt man das?

Vielen Dank für eure Hilfe

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Amy135
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 19.08.2019 um 16:28:16
 
Entschuldigung vergessen. Mein Freund kommt aus Marokko
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HeFi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 19.08.2019 um 22:02:30
 
Amy135 schrieb am 19.08.2019 um 16:16:53:
Nun wollen wir gerne heiraten

Welche Unterlagen ihr für eine Hochzeit in DEU bzw.
für die nötige Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis EFZ beim OLG braucht,
sagt euch verbindlich nur das deutsche Standesamt, bei dem ihr die Eheanmeldung beantragt.
Merkblatt zur Orientierung--> https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/oberlandesgeric...

Zur Beachtung: In Marokko ist die Polygamie für Männer mW erlaubt und üblich.
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« Zuletzt geändert: 19.08.2019 um 22:15:59 von HeFi »  
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Amy135
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 20.08.2019 um 07:52:33
 
Danke. Unser Standesamt hat uns das Merkblatt auch gegeben. Nur finde ich viel verschiedene Infos über diese eidesstattliche Versicherung. Manche sagen es reicht handschriftlich und die Unterschrift von Konsulat beglaubigen lassen und im selben Moment kann man dort ja alles legalisieren lassen. Manche sagen dass sie es bei einem Notar haben machen lassen müssen, der sehr teuer war und sehr weit weg,da es kaum einer macht. Hast du dafür irgendwelche Infos?

Polygamie ist zum Glück bei meinem Freund und seiner Familie kein Thema und für ihn komplett veraltet. Beide Eltern waren auch schon einmal verheiratet und sind allgemein sehr modern.
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Antwort #4 - 20.08.2019 um 09:13:58
 
HeFi schrieb am 19.08.2019 um 22:02:30:
Zur Beachtung: In Marokko ist die Polygamie für Männer mW erlaubt und üblich.


Rechtlich möglich muss aber von einem Richter gestattet werden. In wie weit üblich... gute Frage.
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Antwort #5 - 20.08.2019 um 11:58:14
 
Amy135 schrieb am 20.08.2019 um 07:52:33:
Unser Standesamt hat uns das Merkblatt auch gegeben. Nur finde ich viel verschiedene Infos über diese eidesstattliche Versicherung.


Warum fragst Du dann nicht Dein Standesamt wie die das haben wollen? Es bringt Dir doch nichts wenn sich hier jemand meldet, der sagt, vor 2 Jahren wurde das von mir in Brandenburg soundso gemacht und akzeptiert. Das heißt doch noch lange nicht, dass es in Deinem Fall auch akzeptiert wird.
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HeFi
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Antwort #6 - 20.08.2019 um 12:01:00
 
Amy135 schrieb am 20.08.2019 um 07:52:33:
im selben Moment kann man dort ja alles legalisieren lassen. 

Achtung, für die Legalisierung braucht man mW idR 2 ! Marokkanische Vorbeglaubigungen, lese Merkblatt ---> Marokko Legalisierung (im Anhang)
https://rabat.diplo.de/blob/1753798/897d02f7eebef8969fcab5050445e290/merkblatt-l
egalisation-deutsch-data.pdf
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« Zuletzt geändert: 20.08.2019 um 12:15:48 von HeFi »  
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Antwort #7 - 20.08.2019 um 12:23:16
 
Amy135 schrieb am 20.08.2019 um 07:52:33:
Manche sagen es reicht handschriftlich und die Unterschrift von Konsulat beglaubigen lassen

Zitat aus Merkblatt Marokko Legalisierung
... "Für die Legalisation ist keine Übersetzung der Urkunde in die deutsche Sprache erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass deutsche Behörden und Gerichte legalisierte Personenstandsurkunden
im Verfahren zur Befreiung vom Erfordernis eines Ehefähigkeitszeugnisses häufig nicht mehr
anerkennen, wenn diese älter als sechs Monate sind."
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Antwort #8 - 21.08.2019 um 22:40:08
 
Vielen Dank für eure Antworten. Wenn ich jetzt richtig informiert bin, dann muss man den ersten Schritt der Legalisierung auf der Behörde machen an dem man die Copie Integrale bekommt und die Schritte 2+3 kann man auf dem Honuraskonsul in Agadir machen oder? Dafür müssen diese nicht auf Deutsch übersetzt sein? Oder? Vielen Dank
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Antwort #9 - 22.08.2019 um 00:25:27
 
Amy135 schrieb am 21.08.2019 um 22:40:08:
und die Schritte 2+3 kann man auf dem Honuraskonsul in Agadir machen

Lies das Merkblatt >Informationen zur Legalisation von marokkanischen öffentlichen Urkunden
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Antwort #10 - 22.08.2019 um 00:30:30
 
Amy135 schrieb am 21.08.2019 um 22:40:08:
...und die Schritte 2+3 kann man auf dem Honuraskonsul in Agadir machen oder?

Ich glaube kaum, dass ein Honorarkonsul sich mit diesen Dingen befasst, da musst Du Dich wohl schon an ein richtiges Konsulat oder an die Botschaft wenden.
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HeFi
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Antwort #11 - 22.08.2019 um 01:50:16
 
Amy135 schrieb am 19.08.2019 um 16:16:53:
Nun wollen wir gerne heiraten

Dann brauchst DU dringend auch Kenntnisse zum obligatorischen
Islamischem Ehevertrag >Klick

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