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Einreise ins Vereinigte Königreich bei nationalem Visum für Deutschland (Gelesen: 865 mal)
Alexfunk
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i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einreise ins Vereinigte Königreich bei nationalem Visum für Deutschland
16.08.2019 um 21:23:06
 
Hallo und schönen guten Abend zusammen Smiley

Mein Mann ist am 10.08. im Rahmen eines nationalen Visums zum Familiennachzug nach Deutschland eingereist. Ursprungsland ist Marokko.
Nun wurden wir von Freunden relativ kurzfristig zu einer Hochzeit nach London eingeladen.

Nun meine Frage:

Kann mein Mann ohne ein separates Visum zu beantragen nach London reisen? Noch ist England ja Teil der EU aber meines Wissens ja nicht des Schengen Raums.
Wie ist hier die Rechtslage?

Vielen Dank für eure Hilfe.

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Petersburger
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Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise ins Vereinigte Königreich bei nationalem Visum für Deutschland
Antwort #1 - 16.08.2019 um 22:13:52
 
Das nationale deutsche Visum berechtigt ihn nicht zur Einreise nach Großbritannien.

Jedoch hat er dasselbe Recht auf Einreise und Aufenthalt dort wie Du als Deutsche auch, solange der Brexit nicht vollzogen ist.

Schau bitte dazu hier im Forum nach einem der vielen Themen zu genau dieser Frage: Entweder er reist mit dem speziellen Dokument der Briten für solche Fälle - dem EEA Family Permit - oder auch ohne in Deiner Begleitung. Letzteres aus der Erfahrung wohl nur auf dem "Landweg", weil Fluggesellschaften die Beförderung verweigern können.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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HeFi
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i4a rocks!


Beiträge: 903

Würzburg, Bayern, Germany
Würzburg
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Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 17.08.2019 um 00:26:29
 
Petersburger schrieb am 16.08.2019 um 22:13:52:
oder auch ohne in Deiner Begleitung

Ja,  Großbritannien gehört zwar nicht zum Schengen Raum, ist aber zZ noch in der EU.
Deshalb gilt hier noch die EU-Freizügigkeitsrichtlinie, zB Art. 2/3/4
EU-RL 2004/38/EG deu ---> http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:158:0077:0123:de...

Hier kommt es auf das BEGLEITEN an, dh er kann nach Großbritannien nur als Dein Familienangehöriger in Deiner Begleitung reisen. Ein Nachweis, daß er Dein Familienangehöriger ist (zB Heiratsurkunde), sollte mMn mitgeführt werden.
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knuffel-de  
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deerhunter
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i4a rocks!


Beiträge: 2.217

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 17.08.2019 um 08:37:11
 
Aus eigener Erfahrung würde ich zum EEA raten.

Wir haben es ohne gemacht aber empfehlen würde ich es nicht! Wie schon gesagt klappt fliegen ohne nicht, weil die Airlines einen nicht in den Flieger lassen!
An der Landgrenze klappt es, wenn man seine HU & englischen Auszug der Verordnung dabei hat viel Zeit (bei uns 3 Stunden) einplant und sich absolut sicher in englisch (Bürokratenenglisch) verständigen kann und die Rechte und Verordnungen genau kennt!

Empfehlen würde ich es niemanden.
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