Guten Abend in die Runde!
Es geht um folgenden Sachverhalt:
Mein Partner ist im Besitz einer
AE gem. § 25 Abs. 5
AufenthG (Vaterschaft zu dt. Kind) sowie eines guineischen Reisepasses. Die
AE wird momentan noch alle 6 Monate verlängert. Bei Reiseantritt wird sie noch 2 Monate gültig sein, bevor dann für Anfang September die Verlängerung beantragt wird.
Gerne möchten wir im Sommer Urlaub in einem Schengenstaat verbringen.
Beim Auswärtigen Amt finde ich folgende Info:
"Personen, die Inhaber eines gültigen, von einem der Schengen-Staaten ausgestellten Aufenthaltstitels oder vorläufigen Aufenthaltstitels und eines gültigen Reisedokumentes sind, dürfen sich für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen in den anderen Schengen-Staaten aufhalten, sofern sie dort keine Erwerbstätigkeit aufnehmen [...] Die genannten Titel gelten anstelle eines Visums zur visumfreien Einreise jedoch nur dann, wenn sie in einem Pass bzw. im Zusammenhang mit einem Pass, also einem Reisedokument zum Grenzübertritt als Blattvisa erteilt wurden; sie gelten nicht, wenn sie in einem Ausweisersatz (zur Nutzung ausschließlich in Deutschland) erteilt wurden." (Quelle: auswaertiges-amt.de)
Bedeutet dies, dass er ohne Probleme z.B. in Portugal oder Griechenland einreisen kann? Und vor allem: danach wieder in die BRD?
Oder macht es Sinn, die betreffenden Botschaften anzuschreiben?
Ganz herzlichen Dank für eure versierten Antworten!
Juli