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Namensänderngen (Gelesen: 16.671 mal)
Melanny
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Antwort #30 - 07.12.2019 um 10:16:44
 
Sache erledigt.
Die notarielle Bescheinigung wird anerkannt und ich darf meine Bescheinigung abholen.

§49, dessen Erwähnung im Schreiben an die Beamtin nebst einer Woche Frist haben ein zeitliches "Wunder" bewirkt.

Eins stört mich dennoch: Ich kann zur Abholung der Bescheinigung mit den Originaldokumenten selbst kommen - bringe ich meinen Mann mit, dann nur mit Dolmetscher.
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Saxonicus
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Antwort #31 - 07.12.2019 um 10:49:22
 
Melanny schrieb am 07.12.2019 um 10:16:44:
Eins stört mich dennoch: Ich kann zur Abholung der Bescheinigung mit den Originaldokumenten selbst kommen - bringe ich meinen Mann mit, dann nur mit Dolmetscher. 

Logisch, wenn Dein Mann kein Deutsch kann. Amtssprache ist, zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt, immer noch Deutsch.
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Melanny
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Antwort #32 - 07.12.2019 um 11:52:06
 
Ist für mich nicht logisch. Wenn ich etwas allein abholen darf, hat mein Mann das Recht, mit mir im Zimmer zu sein.

Das hat mit Amtssprache nichts zu tun. Es ist egal, wie ich mich mit ihm, wenn überhaupt, persönlich in der Amtsstube unterhalte.

Aber um mir unnötigen Stress bzw. eine weitere Auseinandersetzung zu ersparen, gehe ich allein. Mein Ziel dürfte ja nun erreicht sein.
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« Zuletzt geändert: 07.12.2019 um 12:07:21 von Melanny »  
 
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lottchen
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Antwort #33 - 07.12.2019 um 12:30:15
 
Melanny schrieb am 07.12.2019 um 10:16:44:
Ich kann zur Abholung der Bescheinigung mit den Originaldokumenten selbst kommen - bringe ich meinen Mann mit, dann nur mit Dolmetscher.


Scheint mir bei einer einen Abholung völlig unsinnig zu sein. Offenbar versucht hier jemand, wenigstens ein kleines bißchen Recht zu behalten. Warum darfst Du nicht dolmetschen wenn es was zu übersetzen gäbe? Die notwendigen Erklärungen hat er doch schon rechtsgültig abgegeben....Wenn Du Deinen Mann zur Abholung nicht brauchst dann würde ich ihn auch zu Hause lassen. Du willst die Bescheinigung und wenn Du sie allein problemloser bekommst dann geh allein. Es sei denn Du willst unbedingt auf der ganzen Linie Recht bekommen. Musst Du wissen. Geht es Dir ums positive Ergebnis oder ums Recht behalten/bekommen?
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Melanny
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Antwort #34 - 07.12.2019 um 14:02:06
 
Mir geht es nur noch darum, die Bescheinigung für die Meldestelle zu erhalten, damit ich mir einen neuen Pass ausstellen lassen kann, also gehe ich allein.

Hoffe nur noch, sie hat an der Eheurkunde nicht auch noch was auszusetzen, die ist aber von der AV legalisiert und in Deutschland von einem beeidigten Dolmetscher übersetzt worden. Die ABH war zufrieden. Den eAT können wir nächste Woche abholen. Vielleicht erwartet uns dann noch ein Schreiben "Integrationskurs".

Die KV lässt sich seit 4 Wochen mit dem Antrag Zeit. Die Wunsch-KV hat nun auch noch eine zweite, eindeutige Bestätigung der ABH bekommen (Aufenthalt über 12 Monate, kein LU-Nachweis gefordert), aber die KV hat ein Problem mit dem Stempel, denn darin steht "Ordnungsamt des Landkreises xy". Die hätten gern, dass da "Ausländerbehörde" steht.
Die ABH gehört zum Ordnungsamt.

Ich komme mir vor wie im Zirkus.
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Aras
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Antwort #35 - 10.12.2019 um 17:29:22
 
Sag denen, dass du jetzt einen schriftlichen Bescheid vom zuständigen Sachbearbeiter willst und dann direkt zum Sozialgericht gehst weil dir das auf den Keks geht. Denn das Schreiben bestätigt, dass die AE erteilt wurde und die Aushändigung der Aufenthaltserlaubnis nur eine weitere Bestätigung und keinen eigenständigen Verwaltungsakt darstellt.

Auf der Aufenthaltserlaubnis wird auch nicht Ausländerbehörde Düsseldorf oder so stehen sondern Stadtverwaltung Düsseldorf. Also totaler Bullshit auf das Wort Ausländerbehörde zu bestehn.
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Saxonicus
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Antwort #36 - 10.12.2019 um 18:43:01
 
Melanny schrieb am 13.08.2019 um 16:46:13:
Ich möchte keine Nachbeurkundung, sondern nur die Namensänderung.

Den ganzen Schlamassel und auch einige Kosten hättet Ihr Euch mit einer Nachregistrierung der Eheschließung sicher ersparen können. Bei dieser Gelegenheit wäre auch gleich die Namensführung geregelt worden. So ganz verstehe ich immer noch nicht, weshalb Ihr den umständlicheren und wohl auch kostenträchtigeren Weg gewählt habt?
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Melanny
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Antwort #37 - 10.12.2019 um 18:58:47
 
Warum keine Nachbeurkundung? Weil sich unsere Standesbeamtin so prima in nicht alltäglichen Fällen hier auskennt, weil sie nie richtig beraten hat, weil das, was sie an dem einen Tag sagt, am nächsten wieder ganz anders ist.

Es war auch kein Schlamassel, wir sind einen ganz normalen und legalen, aber eben anderen Weg gegangen, den hat man mir hier im Forum sogar vor längerem empfohlen, ich glaube, es war Aras und er hatte recht mit dem Weg über den Notar.

Mehrkosten gab es auch keine - der Notar war sogar einen Cent billiger und den Dolmetscher haben wir zusätzlich gespart.

Morgen hole ich die Bescheinigung ab und dann hat sich das Zimmer für mich erledigt.
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Melanny
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Antwort #38 - 16.12.2019 um 12:09:23
 
Auch wenn es nicht mehr zum Personenstandsrecht gehört, aber dennoch hier erwähnt wurde:

Mein Mann wurde in die GKV aufgenommen. Man hatte für das Hinauszögern der Bearbeitungszeit wieder einen neuen Grund gefunden.

Ich hatte mich an die unabhängige Patientenberatung gewandt, an den Vorstand geschrieben und das Sozialgericht erwähnt. (Hinauszögern und Erschweren der Versicherungspflicht)

Heute früh der Anruf: Mein Mann ist aufgenommen, verbunden mit einer Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten.

Gruß Melanny
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