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kann Aufenthalt zum Studienzweck unbegrenzt verlaengert werden? (Gelesen: 839 mal)
pharell
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Beiträge: 16

yaounde, Cameroon
yaounde
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag kann Aufenthalt zum Studienzweck unbegrenzt verlaengert werden?
03.08.2019 um 11:35:53
 
kann Aufenthalt zum Studienzweck unbegrenzt verlaengert werden bei auslaendische Studenten? zum Beispiel nach Einschalten eines Rechtanwalts jedesmal fuer diesen Prozess?

Kann man  immer bei auslaendische Studenten unproblematisch unabhaengig von dem Fall Studiengang wechseln nach Einschalten eines Rechtanwalt nach studium Abbruch  ?

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reinhard
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Antwort #1 - 03.08.2019 um 11:53:36
 
Nein, eine Aufenthaltserlaubnis für das Studium ist nur für das Studium, und das dauert nur eine gewisse Zeit.

Wenn jemand Probleme mit der Sprache oder mit dem Stoff hat, kann die Aufenthaltserlaubnis zwei oder manchmal auch drei Semester länger sein – aber dann ist Schluss.

Die Ausländerbehörde muss immer beobachten, ob das Studium erfolgreich betrieben wird. Ob der Student mit oder ohne Rechtsanwalt diskutiert, ist dafür egal.
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ArseFace
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russland :(
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Antwort #2 - 03.08.2019 um 18:47:35
 
Zitat:
Ich dachte eine AE für das Studium kann bis zu 10 Jahre verlängert werden. Hauptsache man studiert, kriegt Punkte usw. Oder?



Nein, es wird im Einzelfall entschieden.



Zitat:
Darf man z.B. 6 Jahre statt 3 Jahre im Bachelor studieren wenn man zuerst Probleme mit der Sprache und mit dem Stoff hatte, dann ein Erasmus Semester gemacht hat usw?


Normal ist, sich erst zu entscheiden und dann das Visum und die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

Will man später etwas anderes, kann es sein, dass die Ausländerbehörde mitspielt, wenn es alles logisch und nachvollziehbar ist. Wenn man in einem Studium erkennbar gescheitert ist, kann die Ausländerbehörde auch eine zweite Chance verweigern.

Individuelle Fragen solltest Du mit der Beratung (meistens heißt die "International Office") besprechen und mit der Ausländerbehörde klären. Es hängt von der Person und dem Plan ab.
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« Zuletzt geändert: 04.08.2019 um 11:14:05 von reinhard »  
 
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