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Schengenvisum mehrfache Einreise (Gelesen: 984 mal)
Themen Beschreibung: Mehrere Reisen im Jahr
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i4a rocks!



Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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02.04.2019 um 12:42:38
 
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand gnz konkret in folgendem Fall weiterhelfen könnte. Ich bin nämlich zu blöd, die für mich zu komplizierten Zeitrechner zu verstehen. Ich lese das und begreife nichts.
Ich möchte mit meiner "Drittland-Frau" (Thai), die noch für zwei Jahre ein gültiges Mehfachvisum hat, im nächsten Jahr zwei mal je 2 Monate nach Deutschland. Müssen in dem Fall zwischen den Besuchen 3 Monate liegen?
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Daddy
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Beiträge: 1.958
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 02.04.2019 um 13:14:24
 
Ohne die genauen Reisedaten zu kennen und diese Aufenthalte isoliert betrachtet, ja, es braucht die drei Monate Pause.

Klar dürfte dir sein, dass bei retrograder Betrachtung eines 180- Tageszeitraums nur 90 Tage Aufenthalt im Schengengebiet vorhanden sein dürfen. Der 91. Tag wäre in einem 180- Tageszeitraum der erste illegale Tag.

Sehr vereinfachtes Beispiel:
Ihr reist ein und bleibt 60 Tage... alles ist gut, da man am 60. Tag 180 Tage rückblickend nur 60 Tage im Schengengebiet verbracht hat.
Jetzt reist ihr bspw. nach weiteren 60 Tagen wieder ein und blickt dann am 30. Tag 180 Tage zurück.... Ihr habt 90 Tage "im Gepäck".
Am Tag 31 des zweiten Aufenthalts blickt ihr wieder 180 Tage zurück und stellt fest, dass ihr bereits 91 Tage in diesem 180- Tageszeitraum und deine Frau somit einen Tag illegal im Schengengebiet ist. Am Ende des 2. 60-tägigen Aufenthalts wären es sogar 30 Tage unerlaubt.
60 Tage drin + 60 Tage draußen + 60 Tage drin = 180 Tage, davon 120 Tage im Schengengebiet.

Da du allerdings so überschlägig gefragt hast und wir nicht wissen, ob andere Voraufenthalte im laufenden Jahr vorhanden sind, kann auch nur überschlägig geantwortet werden.

>>Hier<< findest du weite Infos...
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Aras
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Antwort #2 - 02.04.2019 um 13:20:01
 
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 02.04.2019 um 13:33:44
 
Probiere mal den Rechner von Aras (steht im ersten Beitrag in seinem verlinkten Thema). Nur nicht vergessen, dass der Februar in 2020 einen Tag mehr hat als in diesem Rechner (2019), nämlich 29 Tage.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #4 - 02.04.2019 um 13:36:31
 
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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