Ohne die genauen Reisedaten zu kennen und diese Aufenthalte isoliert betrachtet, ja, es braucht die drei Monate Pause.
Klar dürfte dir sein, dass bei retrograder Betrachtung eines 180- Tageszeitraums nur 90 Tage Aufenthalt im Schengengebiet vorhanden sein dürfen. Der 91. Tag wäre in einem 180- Tageszeitraum der erste illegale Tag.
Sehr vereinfachtes Beispiel:
Ihr reist ein und bleibt 60 Tage... alles ist gut, da man am 60. Tag 180 Tage rückblickend nur 60 Tage im Schengengebiet verbracht hat.
Jetzt reist ihr bspw. nach weiteren 60 Tagen wieder ein und blickt dann am 30. Tag 180 Tage zurück.... Ihr habt 90 Tage "im Gepäck".
Am Tag 31 des zweiten Aufenthalts blickt ihr wieder 180 Tage zurück und stellt fest, dass ihr bereits 91 Tage in diesem 180- Tageszeitraum und deine Frau somit einen Tag illegal im Schengengebiet ist. Am Ende des 2. 60-tägigen Aufenthalts wären es sogar 30 Tage unerlaubt.
60 Tage drin + 60 Tage draußen + 60 Tage drin = 180 Tage, davon 120 Tage im Schengengebiet.
Da du allerdings so überschlägig gefragt hast und wir nicht wissen, ob andere Voraufenthalte im laufenden Jahr vorhanden sind, kann auch nur überschlägig geantwortet werden.
>>Hier<< findest du weite Infos...