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Reisepass abgelaufen (Gelesen: 3.534 mal)
mikemike1
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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28.02.2019 um 00:02:24
 
Hallo,

ich bin Deutscher und verheiratet mit einer türkischen Staatsbürgerin.
Der türkische Reisepass meiner Frau ist abgelaufen. Wir haben das leider erst heute gemerkt. Wir waren seitdem wir hier zusammen leben noch nie im Ausland und durch den ganzen Stress(Mein Studium, Schwangerschaft, Job etc) haben wir das nicht im Blick gehabt.
Der Aufenthaltstitel meiner Frau ist bis ende dieses Jahres gültig. Der neue Reisepass wird schnellstmöglichst beantragt.

Wäre der Umstand, dass der Reisepass meiner Frau abgelaufen ist ein Grund für eine Abschiebung oder Ausweisung? Was wäre das worst case? Also was wäre die schlimmste mögliche Folge?

Meine Frau wurde verpflichtet, einen Integrationskurs zu besuchen. Sie konnte aber aufgrund ihrer Schwangerschaft es kaum besuchen. Wäre dieser Umstand ein Grund für eine Abschiebung oder Ausweisung etc.? Was wäre hier die schlimmste mögliche Folge?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar!
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 28.02.2019 um 00:16:28
 
Abgeschoben werden (wenn überhaupt) Kriminelle und Personen die eine Ausreiseaufforderung beharrlich ignorieren.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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mikemike1
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 28.02.2019 um 00:23:37
 
Danke für die Antwort.
Ist eine Ausreiseaufforderung in den von mir beschrieben Fällen zu befürchten?
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Petersburger
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Antwort #3 - 28.02.2019 um 05:04:06
 
mikemike1 schrieb am 28.02.2019 um 00:23:37:
Ist eine Ausreiseaufforderung in den von mir beschrieben Fällen zu befürchten?

Man darf davon ausgehen, dass die Ehepartnerin eines Deutschen und Mutter eines deutschen Kindes noch weniger als andere Ausländer in vergleichbarer Situation eine Aufenthaltsbeendigung zu fürchten hat.

Und auch bei den anderen ist das nicht zu erwarten, wenn sie sich schnellstens um einen neuen Pass kümmern.

Deine Frage nach dem "worst case" finde ich insofern albern - die geht in die Richtung: Was kann passieren, wenn wir auch weiterhin beharrlich alles falsch machen?
Habt Ihr das vor?


Mein Ansatz wäre, mich über das Erforderliche für einen neuen Reisepass zu informieren, einen ggf. erforderlichen Termin zu buchen und anschließend schriftlich (auch später belegbar!) die ABH über das Ganze zu informieren:
In etwa "Wir haben bemerkt ... werden schnellstmöglich beantragen ... erwarten eine Dauer bis zum Vorliegen eines neuen Passes von ... bitten Sie um Information, welches weitere Vorgehen hinsichtlich der Erfüllung der Passpflicht nun erforderlich ist."

Dann seid Ihr gegenüber der ABH ehrlich und offen und es wird vermutlich nichts Aufregendes passieren.
Das Weitere dürfen wir hier getrost den Kollegen in der ABH überlassen.
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deerhunter
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Antwort #4 - 28.02.2019 um 06:57:02
 
mikemike1 schrieb am 28.02.2019 um 00:02:24:
Der Aufenthaltstitel meiner Frau ist bis ende dieses Jahres gültig. Der neue Reisepass wird schnellstmöglichst beantragt.


Ist normalerweise nicht üblich...die AE wird i.d.R. nur so lange ausgestellt, wie der Pass gültig ist....Prüf das mal
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reinhard
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Antwort #5 - 28.02.2019 um 10:48:51
 
Die Höchststrafe für Deine Frau für sämtliche Vergehen zusammen ist eine mündliche Bemerkung einer Sachbearbeiterin einer Behörde.

Sie sollte sich also entspannen und versuchen, in Zukunft Behördenangelegenheiten immer drei Monate vor Ablauf von Fristen anzugehen.
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mikemike1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 28.02.2019 um 15:45:20
 
danke für die Antwort.Ich verstehe es aber nicht so ganz. Was meinst du mit "Vergehen"?
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Petersburger
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Antwort #7 - 01.03.2019 um 04:35:34
 
Verstoß gegen die Passpflicht - § 3 AufenthG.

Wobei ich reinhards Optimismus hinsichtlich der "Höchststrafe" nicht teile.
Nicht dass ich mehr befürchte, wenn Ihr jetzt tätig werdet (s.o.), aber falls nicht ...
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mikemike1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 01.03.2019 um 07:13:47
 
danke für die Antwort.
Der Termin bei der Auslandsvertretung ist schon gemacht.
Ist eine Abschiebung, Ausweisung oder eine Ausreiseaufforderung deiner Meinung nach zu befürchten?
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Aras
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Antwort #9 - 01.03.2019 um 07:38:56
 
Och Junge! Petersburger hat doch schon geschrieben dass man davon ausgehen kann dass deine Frau als Mutter eines Deutschen bzw. als Frau eines Deutschen wohl kaum solche Maßnahmen zu befürchten hat.

Im Falle einer Abschiebung muss das öffentliche Interesse an der Durchsetzung der Passpflicht gegen das Einzelinteresse deiner Frau abgewogen werden. Deine Frau hat einen Pass, jetzt ist er abgelaufen. Das Dokument ist zwar abgelaufen, aber ihr Aufenthaltsrecht ist weiterhin durch die Aufenthaltserlaubnis gegeben. Außerdem hat sie starke familiäre Wurzeln in Deutschland.

Sinn und Zweck der Passpflicht ist die Möglichkeit die Ausländer in Deutschland zu identifizieren. deine Frau ist ja weiterhin identifizierbar, nur kann sie mit dem Reisepass praktisch nicht mehr gebrauchen.

Wenn ein Deutscher keinen gültigen Perso oder Reisepass hat, dann wird dieser verwarnt oder muss eine Geldbuße zahlen. Beim Ausländer kann bei Passlosigkeit die Aufenthaltserlaubnis widerrufen werden, § 52 AufenthG. Das müsste gemacht werden, bevor überhaupt eine Ausreiseaufforderung gemacht werden würde.

Das Interesse deiner Frau an einem Weiterleben in Deutschland liegt und das Vertrauen in die Aufenthaltserlaubnis überwiegt klar das Abschiebeinteresse der Ausländerbehörde.

Also da kannst du beruhigt sein.

Deine Frau soll ihren Reisepass verlängern und ggf. geht ihr gemeinsam zur ABH und legt den Reisepass vor und bittet um die Umschreibung bzw. Verlängerung der AE.
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Petersburger
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Antwort #10 - 01.03.2019 um 16:33:52
 
Aras schrieb am 01.03.2019 um 07:38:56:
Deine Frau soll ihren Reisepass verlängern und ggf. geht ihr gemeinsam zur ABH und legt den Reisepass vor und bittet um die Umschreibung bzw. Verlängerung der AE.

Wenn das in ein paar Tagen getan ist - einverstanden.

Nicht aber, wenn es dauert. dann zeitnah den Kontakt zur ABH suchen, damit die Passlosigkeit nicht mal zufällig irgendwo hochkommt.
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Antwort #11 - 01.03.2019 um 17:06:13
 
Ja, stimme dem zu.
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