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Verordnung (EU) 2016/1191 bezüglich Anerkennung öffentlicher Urkunden in der EU tritt heute in Kraft (Gelesen: 2.009 mal)
Aras
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Verordnung (EU) 2016/1191 bezüglich Anerkennung öffentlicher Urkunden in der EU tritt heute in Kraft
16.02.2019 um 18:25:07
 
Zitat:
Im Juli 2016 erließ die Europäische Union eine Verordnung zur Erleichterung des Verkehrs bestimmter öffentlicher Urkunden zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Ziel dieser Verordnung ist es, den Verwaltungsaufwand und die Kosten für Bürgerinnen und Bürger zu verringern, wenn sie den Behörden eines EU-Mitgliedstaats eine öffentliche Urkunde vorlegen müssen, die von den Behörden eines anderen Mitgliedstaats ausgestellt wurde. Der Verordnung zufolge müssen in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellte öffentliche Urkunden (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunden) in einem anderen Mitgliedstaat auch ohne Echtheitsvermerk (Apostille) als echt anerkannt werden. Die von der Verordnung erfassten öffentlichen Urkunden betreffen insbesondere den Personenstand (z. B. Geburt, Tod, Eheschließung, eingetragene Partnerschaft, Adoption), aber auch den Wohnsitz und die Vorstrafenfreiheit.

Ferner schafft die Verordnung die Verpflichtung ab, in allen Fällen beglaubigte Kopien und Übersetzungen von öffentlichen Urkunden aus anderen EU-Mitgliedstaaten vorzulegen. Die Verordnung sieht mehrsprachige Formulare vor, die einer öffentlichen Urkunde beigefügt werden können, um eine Übersetzung zu vermeiden. Die Anerkennung des Inhalts oder der rechtlichen Wirkung einer in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellten öffentlichen Urkunde in einem anderen Mitgliedstaat ist in der Verordnung nicht geregelt. Die Anerkennung des Inhalts oder der rechtlichen Wirkung hängt vom Recht des Landes ab, in dem die öffentliche Urkunde vorgelegt wird. Die Verordnung gilt ab dem 16. Februar 2019.


https://e-justice.europa.eu/content_public_documents-561-de.do

Zur Verordnung:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R1191
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Greenarrow
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verordnung (EU) 2016/1191 bezüglich Anerkennung öffentlicher Urkunden in der EU tritt heute in Kraft
Antwort #1 - 25.06.2019 um 22:16:58
 
Ist es bekannt was diese Übersetzungshilfen (mehrsprachige Formulare) nach dem neuen Recht kosten würden. Insbesondere in Bayern ?
Gibt es eine Vorschrift hierzu?
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Zitat:
Es werden weniger Kinder geboren. Auch durch Zuwanderung steigt die Zahl nicht.
- Orientierungstest, Anwort auf die Frage 188/250
 
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