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Negativbescheinigung (Gelesen: 1.556 mal)
Nilreb
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29.01.2019 um 09:38:22
 
Hallo,

ein Einbürgerungsbewerber hat drei Jahre im Land A (nicht EU) gearbeitet, als er 25 Jahre alt war. Er hat keine Staatsangehörigkeit vom Land A. Stattdessen besitzt er die Staatsangehörigkeit vom Land B (auch nicht EU). Seine Eltern sind auch im Land B geboren und auch Staatsbürger vom Land B. Die Eltern haben gar nichts mit Land A zu tun.

In diesem Fall ist das üblich für die Einbürgerungsbehörde eine Negativbescheinigung aus Land A vom Bewerber zu verlangen?

Danke.


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Aras
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Antwort #1 - 29.01.2019 um 09:47:30
 
Wenn nach vernünftiger Würdigung des Sachverhaltes die Angehörigkeit des Staates A vorliegen kann, ja.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Nilreb
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Antwort #2 - 29.01.2019 um 10:05:45
 
vernünftiger Würdigung des Sachverhaltes die Angehörigkeit des Staates A...

Staat A erlaubt keine Doppelte Staatsangehörigkeit. Wenn man die Staatsangehörigkeit des Staates A erwerben will, muss man alle anderen Staatsangehörigkeiten aufgibt.

Der Bewerber hatte eine unbefriste Aufenthaltserlaubnis des Staates A. Aber diese Niederlassungserlaubnis wurde schon verloren, weil er zu lang nicht mehr im Staat A wohnt. Er hat auch einen Brief von der Behörde des Staates A über den Verlust der Niederlassungserlaubnis bekommen. Der Brief sagt, dass er einen Aufenthaltstitel beantragen muss, wenn er in Zukunft wieder im Staat A einreisen und bleiben möchte.

Obwohl dieser Brief keine Negativbescheinigung ist, kann er als Nachweis gesehen werden?
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Aras
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Antwort #3 - 29.01.2019 um 10:13:01
 
Kommt drauf an. Bei meiner Ex wurde ne Kopie des deportation notice mit 10 year ban gem. Article 212 INA als Nachweis des Nichtbestehens der US-amerikanischen Staatsangehörigkeit ausgereicht.

Um welche Staaten handelt es sich bei A und B?

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Nilreb
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Antwort #4 - 29.01.2019 um 10:20:59
 
Staat A ist Singapur. Staat B ist ein Nachbarland von A.
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Antwort #5 - 29.01.2019 um 11:14:11
 
Nilreb schrieb am 29.01.2019 um 10:20:59:
Staat A ist Singapur. Staat B ist ein Nachbarland von A.


Verfassung und Staatsangehörigkeitsrecht in Singapur gehen in der Tat davon aus, dass bei Einbürgerung andere Staatsangehörigkeiten aufgebenen werden muss. Dadurch, dass die Konstellation der singaporeanischen Staatsangehörigkeit und einer ausländischen erworben durch Geburt, nicht rechtlich geregelt ist tolerieren die dortigen Behörden doppelte Staatsangehörigkeiten in solchen Fällen regelmäßig - so lange bis die fremde Staatsbürgerschaft nicht "ausgelebt" wird.

Prüfung ist also womöglich nicht völlig aus der Luft gegriffen.
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Nilreb
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Antwort #6 - 29.01.2019 um 11:20:12
 
Bedeutet das, unbesingt verlangt die Behörde eine Negativbescheinigung von Singapur?

Dann muss man eine Negativbescheinigung für jedes Land präsentieren, in dem man da gewohnt hat?

Das ist echt Bürokratie.
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Aras
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Antwort #7 - 29.01.2019 um 11:56:28
 
Laut Wikipedia ist der Erwerb der Staatsangehörigkeit nach 2 Jahre Leben in Singapur möglich. Aber versuch es erstmal mit dem Nachweis wegen dem abgelaufenem Aufenthaltstitel. Ansonsten wird die singapurische Botschaft das doch problemlos ausstellen können oder gibt es da Probleme?

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Antwort #8 - 29.01.2019 um 12:24:21
 
Der Bewerber weiß nicht, ob die Singapurische Botschaft solches Dokument ausstellen will. Wenn ja, wie lange das dauert.

Die Einbürgerungsbehörde in Deutschland hat noch nicht nach einer Negativbescheinigung von Singapur gefragt. Der Bewerber möchte sich gut vorbereiten, wenn das wirklich passiert wäre.

Keine Chance hier mit dem Sachbearbeiter darüber sprechen, weil es zu viele Anträge gibt. Alle sind beschäftigt. Der Bewerber möchte nur wissen, wie wahrscheinlich die Negativbescheinigung verlangt wird.

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Antwort #9 - 29.01.2019 um 13:05:16
 
Er soll einfach den Antrag stellen und sich nicht zuviel über solche was wäre wenn Fragen nachdenken.
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