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Einbürgerung - Lebenspartner eines Deutschen (Gelesen: 2.079 mal)
QuasiDeutscher
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21.01.2019 um 23:03:18
 
Hallo,

Ich bin 22, studiere auf Lehramt und werde ab dem 1.2.2019 auch wieder erwerbstätig (Minijob bei der Uni) - parallel zu meinem Studium. Wohnhaft sind wir in Niedersachsen.

Am 1.9.2019 werde ich die drei Jahre Aufenthalt erfüllt haben, um mich als Lebenspartner eines Deutschen einbürgen zu lassen. Die Lebenspartnerschaft besteht längst seit zwei Jahren. Ich besitze derzeit einen dreijährigen Aufenthaltstitel nach dem Paragraphen 28.1.1. Mein Aufenthalt wurde nicht unterbrochen - mein Lebenspartner lebt auch sein ganzes Leben lang in Deutschland. Er ist auch erwerbstätig, und die Voraussetzungen erfülle ich alle, darum geht es auch nicht .. (ich hatte schon ein Beratungsgespräch mit der Sachbearbeiterin).

Ich habe vor im August den Antrag zu stellen (so hat es mir die Sachbearbeiterin gesagt, ein bisschen früher alles einreichen wäre prinzipiell eine gute Idee). Ich weiß auch welche Unterlagen ich brauche, da ich im Netz viel recherchiert habe, trotzdem ist das Einzige, was mir Sorgen macht - die Zeit. Ich habe gelesen, dass manche 1 Jahr lang warten, manche 4 Wochen ...

Dazu kommt, dass ich meine bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben muss - die Bosnische. Die kann ich erst dann aufgeben, wenn ich die Einbürgerungszusicherung bekomme. Ich würde es ungern sehen, wenn das Ganze länger als 2 Monate dauert - weil es für mich auch einfach abnormal ist, dass man auf einen Bescheid (beim Vorhandensein aller Unterlagen) 1 Jahr lang wartet, auch 6 Monate sind zu viel.

Zusätzliches und wiederhohlt:
- nicht EU-Staatsbürger
- Lebenspartnerschaft mit einem Deutschen
- Student (beziehe auch Bafög, ist aber irrelevant, weil meine Frage nichts damit zu tun hat)
- nicht vorbestraft
- wohnhaft in Niedersachsen
- Ehemann erwerbstätig, hat einen ziemlich hohen akademischen Titel/Grad


Gibt es einen gesetzlichen Rahmen, in dem eine Behörde eine Entscheidung treffen muss?
Hat jemand Erfahrung mit der Einbürgerung von Ehegatten/Lebenspartnern in Niedersachsen?
Wer bewilligt überhaupt die Einbürgerungsanträge in Niedersachsen?
Verläuft die Einbürgerung schneller, da es sich um eine Soll-Einbürgerung handelt?
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Antwort #1 - 22.01.2019 um 00:14:29
 
QuasiDeutscher schrieb am 21.01.2019 um 23:03:18:
Ich würde es ungern sehen, wenn das Ganze länger als 2 Monate dauert 

das Leben ist kein Wunschkonzert

QuasiDeutscher schrieb am 21.01.2019 um 23:03:18:
Verläuft die Einbürgerung schneller, da es sich um eine Soll-Einbürgerung handelt? 


nein, vergiss es


.............
manche Vorurteile gegen Lehrer wurden soeben bestätigt.


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Saxonicus
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Antwort #2 - 22.01.2019 um 01:40:53
 
QuasiDeutscher schrieb am 21.01.2019 um 23:03:18:
Ich würde es ungern sehen, wenn das Ganze länger als 2 Monate dauert - ..... auch 6 Monate sind zu viel

Von diesen Gedanken, dass die Einbürgerung in 2 Monaten erledigt sein wird, wirst Du Dich wohl verabschieden müssen, weil Du innerhalb dieser zwei Monate wahrscheinlich noch nicht einmal eine Einbürgerungszusicherung erhalten wirst und das Ausbürgerungsprocedere in Bosnien dauert sicherlich auch etwas länger.

Auch wenn Du 6 Monate als unzumutbar betrachtest, wirst Du daran nichts ändern können. Mit Sicherheit bist Du nicht der einzigste Bewerber für die deutsche Staatsangehörigkeit in Deiner Kommune und da geht es eben nicht nach Schönheit, sondern schlicht und ergreifend der Reihe nach.
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QuasiDeutscher
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Antwort #3 - 22.01.2019 um 15:13:34
 
Eins ist mir immer noch ein Rätsel, dass man sofort solche abwertenden Kommentare macht?
Zitat:
nein, vergiss es

Zitat:
das Leben ist kein Wunschkonzert


@Saxonicus - ich rede nicht über die ganze Einbürgerung, sondern nur über den Teil, wo ich die Einbürgerungszusicherung bekomme. Es ist abnormal, dass man 6-12 Monate drauf wartet, dass die Behörde prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt worden sind.
Die Ausbürgerung mache ich übrigens über einen renommierten Anwalt, wo viele Slawen schon online geschrieben haben, dass die Ausbürgerung in Bosnien nur einen Monat, höhsten zwei Monate gedauert hat.
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Antwort #4 - 22.01.2019 um 15:38:34
 
Wir wissen trotzdem nicht, wie Deine Einbürgerungsbehörde personell ausgestattet ist und wie viele Einbürgerungsanträge zur Zeit oder im August vorliegen.

Es gibt Einbürgerungsbehörden, die alle Anträge in ein bis drei Monaten schaffen. Andere haben längere Wartezeiten durch andere Anträge, die schon vorher eingetrudelt sind. Die Bearbeitungszeiten (ungefähr) kannst Du nur in Deiner Behörde oder in Deinem Kreis erfragen.

Wenn Anträge länger liegen, weil die Behörde zu wenig Personal hat, kannst Du Dich entsprechend an die Politik wenden, um mehr Geld für mehr Stellen zu fordern.
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Antwort #5 - 22.01.2019 um 15:48:09
 
QuasiDeutscher schrieb am 22.01.2019 um 15:13:34:
Eins ist mir immer noch ein Rätsel, dass man sofort solche abwertenden Kommentare macht?

den abwertdenden Kommentar hast du gar nicht zitiert.


Die zitierten Antworten waren nicht abwertend gemeint, sondern ernsthaft.

das hier kennst du sicher:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/verfahrensdauer.htm

Nebenbei, du sprichst von einer "Soll" Einbürgerung.
Eine "Soll"einbürgerung ist für mich eine Einbürgerung nach §10,
bei Dir handelt es sich eine Einbürgerung nach §9.
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Antwort #6 - 22.01.2019 um 20:55:04
 
Zitat:
Wir wissen trotzdem nicht, wie Deine Einbürgerungsbehörde personell ausgestattet ist und wie viele Einbürgerungsanträge zur Zeit oder im August vorliegen.

Es gibt Einbürgerungsbehörden, die alle Anträge in ein bis drei Monaten schaffen. Andere haben längere Wartezeiten durch andere Anträge, die schon vorher eingetrudelt sind. Die Bearbeitungszeiten (ungefähr) kannst Du nur in Deiner Behörde oder in Deinem Kreis erfragen.

Wenn Anträge länger liegen, weil die Behörde zu wenig Personal hat, kannst Du Dich entsprechend an die Politik wenden, um mehr Geld für mehr Stellen zu fordern.


Es gibt 2 Angestellte/Beamte - das sind die Einzigen die ein Büro haben und auf der Webseite der Stadt aufgelistet sind. Fallen tatsächlich die Beamten im Rathaus die Entscheidung über meine Einbürgerung, oder gibt es eine übergeordnete Behörde?

+

Zitat:
den abwertdenden Kommentar hast du gar nicht zitiert.


Die zitierten Antworten waren nicht abwertend gemeint, sondern ernsthaft.

das hier kennst du sicher:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/verfahrensdauer.htm

Nebenbei, du sprichst von einer "Soll" Einbürgerung.
Eine "Soll"einbürgerung ist für mich eine Einbürgerung nach §10,
bei Dir handelt es sich eine Einbürgerung nach §9.


https://buerger.osnabrueck.de/public/index.php?p=3028

Hier steht als Überschrift: Solleinbürgerung nach § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG).
Die gleiche Frage an Dich: Fallen tatsächlich die Beamten im Rathaus die Entscheidung über meine Einbürgerung, oder gibt es eine übergeordnete Behörde?[
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Antwort #7 - 23.01.2019 um 11:05:32
 
QuasiDeutscher schrieb am 22.01.2019 um 20:55:04:
Hier steht als Überschrift: Solleinbürgerung nach § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)


Auslegungssache.

Der Gesetzestext lautet:
Zitat:
§ 9
(1) Ehegatten oder Lebenspartner Deutscher sollen unter den Voraussetzungen des § 8 eingebürgert werden, wenn ...


Ein Einbürgerungsantrag wird nicht nach einem bestimmten § gestellt. Der § ergibst sich dann aus den Gegebenheiten. §9 bestimmt, dass bei einem Antrag der Ehegatte oder Lebenspartner eines Deutschen die Einbürgerung "nach §8" durchgeführt werden soll.
Es bestimmt nicht, dass eine "Einbürgerung durchgeführt werden soll".
§8 bestimmt, dass die Einbürgerung druchgeführt werden "kann", wenn blablabla.
Das "kann" ist m.E. aber restriktive zu verstehen, also wenn die Voraussetzung zutreffen und ein Antrag vorliegt, dann gibt es keinen Grund nicht einzubügern und es wird eingebürgert.

Der "Soll"§ ist §10
Zitat:
§ 10
(1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn er


hier ist ein "ist einzubürgern" eine eindeutige Anweisung, da kommt die Behörde nicht raus, ohne das Gesetz zu brechen.

QuasiDeutscher schrieb am 22.01.2019 um 20:55:04:
Die gleiche Frage an Dich: Fallen tatsächlich die Beamten im Rathaus die Entscheidung über meine Einbürgerung, oder gibt es eine übergeordnete Behörde?


natürlich gibt es eine übergeordnete Behörde, aber wenn die Beamten im Rathaus zum Einbürgerungsamt gehören, dann ist es ihre Aufgabe, die Einbürgerung durchzuführen, und nicht die einer übergeordneten Behörde. Inwiefern deine Beamten dann weitere Behörden beteiligen, kann ich nicht beantworten.
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Antwort #8 - 23.01.2019 um 23:04:02
 
erne schrieb am 23.01.2019 um 11:05:32:
Auslegungssache.

Der Gesetzestext lautet:

Ein Einbürgerungsantrag wird nicht nach einem bestimmten § gestellt. Der § ergibst sich dann aus den Gegebenheiten. §9 bestimmt, dass bei einem Antrag der Ehegatte oder Lebenspartner eines Deutschen die Einbürgerung "nach §8" durchgeführt werden soll.
Es bestimmt nicht, dass eine "Einbürgerung durchgeführt werden soll".
§8 bestimmt, dass die Einbürgerung druchgeführt werden "kann", wenn blablabla.
Das "kann" ist m.E. aber restriktive zu verstehen, also wenn die Voraussetzung zutreffen und ein Antrag vorliegt, dann gibt es keinen Grund nicht einzubügern und es wird eingebürgert.

Der "Soll"§ ist §10

hier ist ein "ist einzubürgern" eine eindeutige Anweisung, da kommt die Behörde nicht raus, ohne das Gesetz zu brechen.


natürlich gibt es eine übergeordnete Behörde, aber wenn die Beamten im Rathaus zum Einbürgerungsamt gehören, dann ist es ihre Aufgabe, die Einbürgerung durchzuführen, und nicht die einer übergeordneten Behörde. Inwiefern deine Beamten dann weitere Behörden beteiligen, kann ich nicht beantworten.


Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich habe mir auch gestern angeguckt, wie viele sich in der Stadt in der ich lebe, einbürgern lassen haben. Es waren in den letzten Jahren immer um die 240 (+-20).
Es gibt zwei Sachbearbeiter, 240 verteilt auf die zwei Sachbearbeiter scheint es mir nicht mega viel zu sein (angenommen, dass sie sofort beim Beratungsgespräch welche ausschließen). Die Sachbearbeiterin, mit der ich gesprochen habe, meinte ich sollte den Antrag ruhig ein bisschen früher stellen (also vor den vollendeten drei Jahren) - so würde es noch schneller gehen, meinte sie.
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Antwort #9 - 27.01.2019 um 12:10:12
 
Noch eine kurze Frage. Mir hat die Sachbearbeiterin damals gesagt, dass ich den Antrag früher stellen kann, sodass sie es schneller bearbeiten kann. zB ich würde erst am 1.9.2019 die drei Jahre erfüllt haben. Sie meinte aber, ich könne  schon anfang August abgeben. Ist das so vorgesehen oder gar überhaupt erlaubt?
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Antwort #10 - 27.01.2019 um 13:14:39
 
Ja, das ist bei vielen Einbürgerungsbehörden üblich, dass sie außer dem Zeitpunkt zu dem alle Bedingungen erfüllt sind zusätzlich einen Zeitpunkt für die Antragstellung empfehlen.

Sie dürfen die Einbürgerungszusicherung erst geben, wenn die Aufenthaltszeiten erreicht sind. Aber sie dürfen die Akte vorher drei Tage fertig bearbeitet liegen haben.
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Antwort #11 - 27.01.2019 um 20:39:56
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort Smiley
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