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Scheidung international, Kind 4 Jahre - komplizierter Fall (Gelesen: 1.115 mal)
MasterCube
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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06.01.2019 um 18:20:58
 
Hallo liebe Forumgemeinde,

ich möchte meiner Freundin helfen die gerade in einer schwierigen Lage ist:

Jamaikanische Staatsbürgerin ist die Ehefrau  - Ehemann ist deutscher Staatsbürger, Kind 4 Jahre hat beide Staatsangehörigkeiten.

Datum der Hochzeit war in Deutschland am xx Dezember.2014, Ehevertrag gab es keinen.
Lebensmittelpunkt war Deutschland für ca. ein halbes Jahr.
Die Ehefrau hat das Haus in Deutschland im August 2015 verlassen und ist mit dem Kind zurück nach Jamaica.
Dann wieder sofort angefangen zu arbeiten. Monatliches Gehalt der Ehefrau ab August 2015 ca. 3200€
Die Ehefrau hat in Deutschland nicht gearbeitet sondern ihr dasein mit Sprach- und Integrationskursen und Baby verbracht.

Der Ehemann bezog ALG 1 im Zeitraum vom 1.01.2017 bis zum 30.11.2017 laut ALG 1 Bescheid 28.149€, also 2559€ pro Monat - demzufolge müsste der Verdienst um die 3819€ pro Monat gelegen haben. Höchstwahrscheinlich bezog er danach auch noch ALG1 da er aufgrund des Alters Anspruch von 15 Monaten hat. Es ist anzunehmen das der Ehemann nach seinem Anspruch keiner Beschäftigung mehr nachgeht und von seinem Vermögen oder seinen Investments lebt.

Vermögen der Frau vor der Hochzeit ca. 230.000€ in Form von 2 Wohnungen in Jamaika abzüglich einer laufenden Hypothek.
Vermögen des Mannes ca. 1.000.000€ mit Bargeld (möglicherweise nicht offiziell)
Rechnen wir mal nur mit offiziellen Werten: 350.000€ auf der Bank des Ehemanns.
Haus in dem die Ehe vollzogen wurde, wurde im Sommer 2017 verkauft für 350.000  - also insgesamte offizielle Vermögenswerte so um die 700.000€
Während der Ehe hat der Ehemann diverse Investments getätigt oder noch am laufen gehabt. Wie genau diese ausgehen haben entzieht sich der Kenntnis der Ehefrau.

Die Frau hat einen Aufenthaltstitel gültig vom 14.08.2017 bis zum 25.07.2020, dieser ist aber ungültig zum Dezember 2018 da sie zu diesem Zeitpunkt über 6 Monate Deutschland verlassen hatte und somit per Gesetz jeglicher Aufenthalts- oder Niederlassungstitel ungültig wird. Ehefrau hat mit Kind seid August 2015 mehrmals den Ehemann wegen des Kindes besucht. Seit der Heirat wurden die Aufenthaltstitel für 1 Jahr ausgestellt.

Das mit dem Trennungsjahr ist auch etwas kompliziert. Sie war in dieser Zeit in Deutschland gemeldet, ist es immer noch. Wobei dies ungültig sein dürfte ab Dezember 2018 wegen der Überschreitung der 6 Monate.
Ansonsten war sie immer 2x im Jahr in Deutschland.

Der Ehemann ist ein pathologischer Narzist. Alles macht laut der Ehefrau den Anschein das die ganze Heirat und Handlungen des Ehemannes von Anfang an geplant waren.
Mehr ALG 1 für den Mann weil er ein Kind hat. Frühere Rente oder mehr Rentenbeiträge des Ehemannes wegen des Kindes (3 Jahre Erziehungszeit)

Meine Frage nun - wie soll man im Fall vorgehen?
Die Frau will nichts vom Mann haben. Es geht in erster Linie um das Kind. Frau möchte das Sorgerecht haben - Vater soll nur ein Umgangsrecht haben.
Steht der Frau ein Unterhalt zu für das Kind?
Oder muss die Ehefrau möglicherweise dem Mann Unterhalt bezahlen?
Der Ehemann will sich nicht um das Kind kümmern bzw. ist dazu auch aufgrund seiner Erkrankung auch gar nicht in der Lage.
Irgendwelche Tipps? Sollte die Scheidung von Jamaika aus eingereicht werden oder lieber von Deutschland?
Sie überlegt auch wegen der langfristigen Zukunftsperspektive ihres Sohnes wieder nach Deutschland zu ziehen, also wäre eine Scheidung in Deutschland auch möglich, da sie aufgrund ihres deutschen Kindes jederzeit wieder einen Aufenthaltstitel bekommen würde.

Danke schon mal für alle Ratschläge...
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 06.01.2019 um 19:21:38
 
Textwand und etwas verwirrend

Sie will weiterhin in Jamaica leben? Er in Deutschland?

MasterCube schrieb am 06.01.2019 um 18:20:58:
Meine Frage nun - wie soll man im Fall vorgehen?


Scheidung einreichen und um Sorgerecht kämpfen

MasterCube schrieb am 06.01.2019 um 18:20:58:
Die Frau will nichts vom Mann haben. Es geht in erster Linie um das Kind. Frau möchte das Sorgerecht haben - Vater soll nur ein Umgangsrecht haben.


Dann muss Sie versuchen das per Gericht durchzusetzen....ob es gelingt weiß niemand

MasterCube schrieb am 06.01.2019 um 18:20:58:
Steht der Frau ein Unterhalt zu für das Kind?


Wenn er nichts verdient und sie sehr gut und wenn Sie im Ausland lebt vermutlich nicht

MasterCube schrieb am 06.01.2019 um 18:20:58:
Oder muss die Ehefrau möglicherweise dem Mann Unterhalt bezahlen?


Ja, steht ihm....da sie deutlich mehr verdient als er

MasterCube schrieb am 06.01.2019 um 18:20:58:
Sollte die Scheidung von Jamaika aus eingereicht werden oder lieber von Deutschland?


Da wo die Ehe gelebt wurde (Rom2)

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MasterCube
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Antwort #2 - 06.01.2019 um 22:16:11
 
Sie ist jetzt noch in Jamaica.
Langfristig soll es aber aufgrund besserer Perspektiven für das Kind ins Ausland gehen. Ob Deutschland, Canada oder England ist momentan noch unklar.

Hast du dazu ein paar Gesetzesquellen?
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Aras
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Antwort #3 - 07.01.2019 um 00:24:36
 
Ich finde die gesamte Situation unsympathisch. Jeder rechnet wohl mit dem Vermögen des anderen. Scheinbar glaubt die Frau, dass der Mann sein Vermögen mit ihr vollständig teilen müsse? Und der Mann habe alles geplant? Wahrscheinlich hat er auch für sie beim Standesamt an ihrer Stelle ja gesagt.. völliger Quatsch.

Und sie verdient 3200€ aber will noch vom Ehemann einen Zuschlag? Bist du dir sicher dass du auf der "richtigen" Seite bist?

In Deutschland gilt bei Eheschließung in Deutschland und ohne  Ehevertrag der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Es müsste also nur der Zugewinn ausgeglichen werden und nicht das gesamte Vermögen.

Scheidung müsste imho aufgrund der letzten gemeinsamen Ehe in Deutschland und der weniger als 1 Jahr Trennung in Deutschland erfolgen, da die internationale Zuständigkeit imho gegeben ist.

Außerdem könnte ich mir vorstellen, dass bei eigenmächtiger Entscheidung der Frau das Kind nach Jamaika dauerhaft zu "verschleppen" gegen das auch anteilig dem Vater zustehende Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes verstoßen wurde.

Naja, um es Mal abzukürzen: sie verdient gut und kann sich einen deutschen Anwalt leisten. Das soll sie Mal einfach machen und nicht durch einen Mittelsmann kostenlose Rechtsberatung holen. Für die Scheidung wäre es sowie notwendig.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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MasterCube
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 07.01.2019 um 01:29:34
 
Falsch interpretiert.
Sie will keinen Cent von ihm.
Die Frau glaubt mit Sicherheit nicht, dass etwas vom Vermögen geteilt werden muss, denn auch in Jamaika gilt in der Ehe das Prinzip der Zugewinngemeinschaft.

Sie kümmert sich um das Kind weil der 57 Jahre alte Nochehemann seine Zeit lieber mit anderen Frauen in der Karibik verbringt und nicht im Stande ist sich permanent um sein Kind zu kümmern.
Von verschleppen kann ja keine Rede sein, wenn Sie extra mehrmals nach Deutschland reist damit er dann das Kind pro forma ein paar mal sehen kann und mit Geschenken und völliger Freizügigkeit versucht glücklich zu machen.

Aber das nur nebenbei.

Sie stellt sich eigentlich nur die Frage bzw. kann nicht glauben, dass wenn ihr Verdienst in Jamaica quasi fast komplett für die Lebenshaltungskosten drauf gehen und sie ja diejenige ist, die sich ständig um das Kind kümmert (und auch die Flüge bezahlt damit der Vater es sehen kann), dass Sie dann noch Geld an den Ehemann zahlen soll, der ja deutlich mehr Vermögen hat, sich nicht um das Kind kümmern will und bewusst nicht mehr arbeitet weil er das nicht mehr möchte - was ihm nach der Hochzeit eingefallen ist.

Hier geht es nicht um kostenlose Rechtsberatung sondern nur darum, den Sachverhalt etwas besser zu beleuchten.

Die Tatsache das Sie um die Scheidung in Deutschland einzureichen einen deutschen Anwalt braucht und diesen auch bezahlen muss ist ihr völlig klar...
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deerhunter
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Antwort #5 - 07.01.2019 um 06:22:46
 
Sie verdient 3.200 €, er momentan ALG1 und danach entweder ALG2 oder nichts mehr...also wird Sie ihn, nach der Scheidung, vermutlich unterstützen müssen! So sind die Gesetze.....Trennungsunterhalt ist i.d.R. 3/7 der bereinigten Einkünfte....nach der Scheidung je nach Richterspruch

Aber hier kann nur ein Anwalt helfen, hat mit Ausländerrecht wenig zu tun
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Antwort #6 - 07.01.2019 um 10:02:37
 
Sein ALGI ist ja auch nicht gerade niedrig. Wenn das Kind bei der Frau lebt steigt der Selbstbehalt von ihr ja nochmal. Ja, möglicherweise müsste sie ihm noch ein wenig Trennungsunterhalt zahlen (es sei denn sie kann nachweisen, dass er seine Arbeitslosigkeit selber verschuldet hat). Aber auch nur ab dem Moment, wo er ihn fordert. Bzw. wenn er ihn fordert und sie nicht zahlt muss er das einklagen. Wird er das tun? Wird sie abwarten müssen.
Aufgrund der Kürze der Ehe und der beiderseits vorhandenen Vermögen bezweifle ich, dass hier nachehelicher Unterhalt gezahlt werden muss.
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