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Internationale Eheurkunde bei gleichgeschlechtlicher Ehe (Gelesen: 2.084 mal)
frisbeescheibe
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i4a rocks!


Beiträge: 95

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Internationale Eheurkunde bei gleichgeschlechtlicher Ehe
06.01.2019 um 00:37:45
 
Folgender echter Fall:
Eine Lebenspartnerschaft wurde Ende Dezember bei einem Standesamt in NRW in eine Ehe umgewandelt.
Es wurden eine deutsche und eine internationale Eheurkunde ("Formule B") ausgestellt.
Einer der Ehepartner ist Deutscher, der andere aber Drittstaatler und eine internationale Urkunde ist gerade bei Beantragung von Visa (z.B. nach Irland oder GB) von Vorteil, da man nichts übersetzen lassen muss.
Auf der internationalen Eheurkunde wird der eine Ehepartner als "Ehemann", der andere aber als "Ehefrau" geführt.
Ist die internationale Urkunde trotzdem gültig?
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 06.01.2019 um 09:02:04
 
In Deutschland ja.

Bei anderen Ländern hängt das jeweils von deren nationalem Recht ab und von Abkommen/Absprachen.

Probleme dürften allerdings weniger in der Form begründet sein, vielmehr im Inhalt der Urkunde. Ein Staat, der gleichgeschlechtliche Beziehungen generell nicht anerkennt, wird das bei Ausländern auch nicht offiziell tun.

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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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frisbeescheibe
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i4a rocks!


Beiträge: 95

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 06.01.2019 um 09:45:23
 
Das ist mir klar.
Ich dachte eher an das Problem, dass hier einer der beiden Ehemänner wörtlich als „Ehefrau“ bezeichnet wird.
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Aras
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Beiträge: 4.259

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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 06.01.2019 um 10:58:41
 
Das kommt daher, dass die Vorlagen durch das CIEC Übereinkommen von 1976 festgelegt sind und man die Felder nicht einfach so per nationaler Gesetzgebung ändern kann. Es bräuchte schon die Änderung des Übereinkommens selber um die Änderung zu erwirken.

Nebenbei bemerkt ist das Vereinigte Königreich nicht Teil des Abkommens, kann also die Legalisation verlangen. Der einzige Grund warum Englisch auf der Urkunde ist, ist weil Englisch und Französisch bei Völkerrechtlichen Verträgen verbindliche Sprachen sind.

https://www.personenstandsrecht.de/Webs/PERS/DE/uebereinkommen/_documents/ciec/u...

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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