Ich habe das (sehr hilfreiche) Board von
i4a schon seit 10 Jahren nicht mehr benutzt und habe jetzt doch eine Frage an die Experten hier. Ich habe bei meiner
ABH die Bescheinigung zum Nachweis des Fortbestandes meiner
NE beantragt, weil ich eine dauerhafte Ausreise berufsbedingt (Professur im Ausland) plane. Ich bin seit mehr als 15 Jahren in Deutschland und arbeite die ganze Zeit als Wissenschaftler. Mein
LU ist gesichert. Meine Frau hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Wie ich verstehe, habe ich Anspruch auf das Nichterlöschen der
NE sowie die entsprechende Bescheinigung nach § 51 Absatz 2 Satz 2
AufenthG und unabhängig davon nach § 51 Absatz 2 Satz 1
AufenthG.
Die
ABH ist auch bereit, eine solche Bescheinigung auszustellen (ich weiß allerdings noch nicht in welcher Form und das kann nach verschieden relevanten Erfahrungen wichtig sein). Allerdings schreibt der zuständige Beamte, dass vor der Ausstellung noch eine Sicherheitsüberprüfung durchführt werden muss und dass dies eine gewisse Zeit (1-2 Monate oder mehr) dauern wird. Meine Frage ist, ob eine solche Sicherheitsprüfung in dieser Situation überhaupt rechtens ist?
Klar erfordert das Gesetzt, dass kein Ausweisungsinteresse nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 oder Absatz 2 Nummer 5 bis 7 besteht. Aber ich hätte mir gedacht, dass es schon Anhaltspunkte geben soll (die in meinem Fall offensichtlich fehlen), um diesbezüglich eine Sicherheitsüberprüfung durchzuführen. Mich stört bei der ganzen Situation eigentlich nicht die Prüfung selber, sondern die Verzögerung, die dadurch verursacht wird (dazu kommt noch, dass unsere
ABH allgemeint mit großen Verzögerungen funktioniert und Termine vergibt). Es scheint auch deswegen nicht wirklich nachvollziehbar zu sein, weil diese Bescheinigung im Prinzip ein optionales Dokument darstellt, das vor allem zur Vermeidung von Problemen an der Grenze dient. Oder liege ich irgendwie doch falsch mit meiner Schätzung bzgl. der Notwendigkeit der Sicherheitsüberprüfung?